BS-Beitrag April 2019
Politik muss an die terroristischen Täter von morgen denken
Was wir EU-weit brauchen, ist eine sukzessive und kontrollierte Rückführung der FTF
Es bedurfte nur weniger Tweets von US-Präsident Donald Trump, um die europäischen Politiker aufzuschrecken. Damit wurde ein monatelanges, stilles, diplomatische Tauziehen hinter den Kulissen abrupt beendet. Dabei warnte er im Grunde nur vor dem Problem, das seit Jahren schon bekannt und befürchtet, aber stets auf die lange Bank geschoben worden war: Rund 800 inhaftierte sogenannter „Foreign Terrorist Fighters“ (FTF)[1] werden in syrischen Gefängnissen gefangen gehalten: Europäer (darunter, je nach Quelle, entweder 40 oder 120 Deutsche), Chinesen, Kanadier, Libyer, Marokkaner, Russen, Saudi-Araber, Türken, Tunesier, und viele mit anderen Nationalitäten. Und das ist nur ein Bruchteil der fast 41.500 bekannten Männer, Frauen und Kinder aus fast 100 Staaten, die einst in das Kalifat reisten, um dort ihre Erfüllung zu finden.
Das Dunkelfeld ist groß, denn nur sechs der 14 Staaten des mittleren Ostens haben bislang das Advanced Traveller Information System (API) eingeführt[2], mit dem genauere Aussagen möglich würden. In diesem Artikel wird mit Schwerpunkt die syrische Problematik inhaftierter FTF beleuchtet. Die irakische Dimension des Problems wird nicht behandelt: 20.000 Inhaftierte ehemalige Daesh-Kämpfer, darunter Hunderte Minderjährige und viele FTF, die dort, in meist irakisch-kurdischen Gefängnissen, ihre oft 20-jährigen Haftstrafen verbüßen oder in Todeszellen auf ihre Hinrichtung warten.
In Syrien werden die festgenommenen FTF derzeit (noch!) bewacht von den kurdisch-geführten Einheiten der Syrischen Demokratischen Streitkräfte (SDF). Niemand weiß, was mit den FTF-Gefangenen geschehen wird, denn die meisten Staaten wollen diese Dschihadisten am liebsten gar nicht mehr heimkehren lassen[3]. Schlimmer: Im Irak steht ihnen nach Ansicht der NGO Human Rights Watch mit großer Wahrscheinlichkeit ein „Fünf-Minuten-Gerichtsverfahren“ mit anschließender Exekution bevor. Das befürchten insbesondere die rund 280 Daesh-Gefangenen, die Ende März 2019 dorthin abgeschoben worden seien, darunter auch über ein Dutzend Franzosen. Einerlei: syrische und irakische Gefängnisse sind wahre Brutstätten des islamistischen Terrorismus.
Im Falle des von US-Präsident Trump im Dezember 2018 angekündigten Rückzugs der 2.000 US-Soldaten aus Syrien[4] droht schlicht die Freilassung aller Gefängnisinsassen, weil dann die kurdischen Bewachungskräfte an der türkischen Grenze bitter benötigt würden. Die Wiedergeburt des angeblich gerade vollständig besiegten Daesh durch entlassene, indigene Terroristen ist dann wohl nur eine Frage der Zeit. Die dann vermutlich aber ebenfalls folgende illegale Rückkehr der ausländischen Terrorkämpfer in ihre Heimatländer ist nicht allzu schwer, denn der Daesh ist weiterhin gut vernetzt, insbesondere in der Türkei. Experten wissen: Die türkisch-syrische Grenze ist eher ein poröses Trug-Gebilde, denn eine sichere Grenze. Alleine 300 FTF aus dem Vereinigten Königreich (VK) sollen sich seit Monaten in der Türkei verborgen halten.
Man muss sich daher mangels rechtlicher Alternativen zwingend und mit mehr Nachdruck auch in Deutschland mit der kontrollierten Rückführung inhaftierter Terroristen beschäftigen[5], daran führt schon lange kein Weg vorbei, zumindest wenn man moralische oder rechtsstaatliche Prinzipien nicht vollends aufgeben will. Das Problem ruht aber in der Frage, was diesen Menschen rechtlich vorgeworfen werden kann und was im jeweiligen Einzelfall zu unternehmen ist.
Gewiss, das BKA habe Kenntnis von den seit 2013 inzwischen rund 1.050 in das „syrakische Kalifat“ ausgewanderte Deutsche, wisse ungefähr um die etwa 200 dort Getöteten, habe mit einer eigenen Arbeitsgruppe die inzwischen zurückgekehrten 350 deutschen Islamisten „verstärkt ins Visier genommen“ und versprach, diese nun „besser überwachen“ zu wollen, wie das BKA im Dezember 2018 verlautbarte[6].
Aus dieser Pressemitteilung geht zunächst frappant hervor, dass das BKA offensichtlich nicht weiß, was mit restlichen 500 Deutschen geschehen ist und wo diese sich jetzt, nach der Zerschlagung des „Kalifates, befinden. In Libyen bei der Daesh-Provinz KTB? In Nigeria, bei der Daesh-Provinz ISWAP? In Ägypten bei der Daesh-Provinz ISNS? In den anderen Daesh-Provinzen, die bereits existieren oder derzeit aufgebaut werden? Oder sind sie längst zurückgekehrt nach Deutschland oder in ein anderes EU-Land, vielleicht gar ausgestattet mit falschen Identitäten?
Mit Sicht auf die in den vergangenen Jahren von Rückkehrern begangenen Straftaten, vor allem von solchen mit viel zu vielen falschen Identitäten und Nationalitäten, ist auch die Frage berechtigt, warum das überhaupt so spät in Angriff genommen wird? Die Frage, ob die allein für die 350 Rückkehrer erforderlichen rund 11.000 Observationskräfte[7], die man für die professionelle Überwachung eines so großen Kontingents potentieller Gefährder benötigte, samt dem dazugehörenden Equipment plötzlich vom Himmel gefallen seien, stelle ich erst gar nicht. Zur Erinnerung: Während der Überwachung der Sauerland-Zelle in 2007 war deutschlandweit kaum noch ein MEK/SEK für andere Einsätze verfügbar. Oder steht hier eine „Überwachung à la „Anis Amri“ Pate, die nur sporadisch oder werktags von 08:00 bis 18:00 Uhr stattfindet und noch vor gerichtlich festgelegter Frist schon beendet werden kann? Auf welchem Niveau wird das in Deutschland angestrebte „standardisierte Gefährdungsmanagement“ zwischen Bund und Ländern eingerichtet? Ist es EU-weit abgestimmt und verbindlich geregelt? Ist das zuvor erforderliche EU-weite „Informationsmanagement Gefährder“ technisch, datenschutzrechtlich und logistisch installiert und funktionsfähig?
Wie groß ist die Schnittmenge der „Rückkehrer“ mit den rund 750 in Deutschland registrierten „Gefährdern“, wovon sich angeblich sowieso „nur“ (!) ca. 450 in Deutschland aufhalten sollen, davon seien derzeit 120 in Haft – wie lange noch? Weiß das BKA genau, wo die sich übrigen „in Deutschland registrierten Gefährder“ befinden? Wie groß sind die Schnittmengen zwischen „Gefährdern“ und den über 11.500 deutschen Salafisten, von denen fast 40 Prozent definitiv gewaltbereit seien, was eindrucksvoll durch die Ende März 2019 erfolgte Festnahme der Frankfurter Terrorzelle unter Beweis gestellt wurde? Nur ein Drittel aller Salafisten gelten als „quiet salafists“, als gesetzeskonforme, angeblich friedliche Salafisten. Man täte also gut daran, auch das dritte Drittel, die „nur aktionsbereiten“ Salafisten, auch „stärker ins Visier“ zu nehmen, denn der Schritt zur Gewaltaktion ist klein. Schließlich: Wie groß ist die konstruktive Interferenz zwischen Salafisten und Gefährdern, die Gefahr des gegenseitigen Aufschaukelns?
Um das tatsächliche Ausmaß der Problematik zu skizzieren, seien hier nur noch exemplarisch die aktuellen Zahlen der schon zurückgekehrten FTF aus Frankreich (130) oder dem VK (360) genannt. Addiert man die Rückkehrer aus den übrigen EU-Staaten, nimmt man dann die auch dort rasant steigende Anzahl an gewaltbereiten Salafisten, an Gefährdern oder an home-grown Terroristen hinzu, hat man es schon mit einer kleinen Armee zu tun, die sich im grenzenlosen Schengen-Raum problemlos bewegen und agieren kann. Und dabei ist die Frage noch gar nicht erörtert, wie viele der Frauen und minderjährigen Kindern in den Gefährderkreis einbezogen werden müssen.
Zurück zu den im Ausland inhaftierten FTF: BND und BKA hätten in Syrien schon länger recherchierende Kräfte „im Verbund“ vor Ort, darauf hat BKA-Präsident Holger Münch in seiner Rede auf dem 22. Europäischen Polizeikongress 2019 ausdrücklich hingewiesen. Diese würden Vernehmungen durchführen, soweit als möglich gerichtsfeste Beweismittel erlangen und sichern, Ermittlungsverfahren vorbereiten oder auch Haftgründe ermitteln, um spätere Rückführungen vorzubereiten. Diese sollen nach den derzeitigen politischen Vorgaben aber nur dann erfolgen, wenn man diese Personen auch direkt nach ihrer Einreise vor Gericht stellen kann. Dieser vorgelagerte Ansatz ist zwar zu begrüßen, findet aber im juristischen und diplomatischen Niemandsland statt: Weder die syrische noch die türkische Regierung haben in dieser Region etwas zu sagen, es gibt keine Botschaften, keine Rechtshilfeersuchen und keine unabhängige Justiz- nur den goodwill der kurdisch-syrischen SDF – verbunden mit der Hoffnung auf mehr Zeit. Eine Rückführung unter diesen sicherheitspolitischen und strafprozessualen Bedingungen kann ohnehin nur step by step geschehen, beginnend mit den wenigen, klar gelagerten und gerichtsfest untermauerten Fällen. In den allermeisten Fällen (insbesondere gilt dies für Frauen) wollen die Gefangenen ohnehin nur Opfer gewesen sein, viele behaupten, nur als medic, im Sanitätsdienst eingesetzt gewesen zu sein. Das Gegenteil will erst bewiesen werden.
Zudem ist zu hinterfragen, ob ein solch eher taktische Ansatz für die vorliegende Gesamtlage überhaupt ausreicht, ob er einer sicherheitsbehördlichen Gesamtstrategie, einer national-politischen Verantwortung oder einer umfassenden, gemeinsamen europäischen oder gar globalen Vereinbarung unterliegt. Dies ist zu verneinen: Der beschwörende und geradezu flehentlich bittende Text der UNSC-Resolution 2396 (2017) spricht Bände (nachzulesen unter https://www.un.org/press/en/2017/sc13138.doc.htm) [8].
Der britische Ansatz, den FTF die Staatsbürgerschaft zu entziehen, was in Einzelfällen auch schon erfolgte, und das entsprechenden nationale Recht zu ändern, ist viel versprechend, verlangt aber politischen Mut. Der in Deutschland diskutierte Ansatz, die Staatsbürgerschaft nur bei doppelter Staatsbürgerschaft zu entziehen und das auch nur für künftig ausreisende deutsche FTF, ist m.E. ein halbherziger, unausgereifter, halt ein politischer Kompromiss.
Der „Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit (der deutsche FTF) ebenfalls besitzen (will), auf Grund freiwilliger Verpflichtung ohne entsprechende Zustimmung oder Berechtigung“ führt nach dem deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz zwingend und automatisch zum Verlust der Staatsangehörigkeit. [9].
Hat sich Daesh nicht selbst zum „Islamischen Staat“ erklärt? Verwenden Politik und Medien in Deutschland nicht wie selbstverständlich den vom Kalifen geforderten Terminus „Islamischer Staat“ – weder mit dem Zusatz „so genannter“, noch mit den einst für die „DDR“ so typischen Anführungszeichen? Und haben die deutschen FTF nicht die entsprechenden Einreiseformulare des Daesh-Regimes unterzeichnet und damit auf ihre deutsche Staatsangehörigkeit ausdrücklich verzichtet, ja z.T. ihre deutschen ID-Papiere medienwirksam verbrannt? Die deutschen Behörden verfügen ja schon seit 2016 dank eines bei Daeshs „Internal Security Police“ gestohlenen PC-Stick über die Daten von mehr als 22.000 FTF, darunter auch Hunderter Deutscher. Damit wäre der Verlust der Staatsbürgerschaft eigentlich schon längst dokumentiert, denn schließlich erfolgt der Verlust kraft Gesetzes, d.h. ohne Zutun der Behörden. „Das habe ich nicht gewusst“ ist dann auch keine Rettung mehr. Und wenn es dann immer noch rechtliche Probleme geben sollte, dann muss halt das Staatsangehörigkeitsgesetz novelliert werden, denn diese aktuelle Lage hat der Gesetzgeber sicher nicht vorhersehen können. Mein Fazit: Wer beim „IS“ eingetreten ist, hat sein Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit selbst aufgegeben. Wer wieder Deutscher sein will, muss zunächst einen Antrag auf Einbürgerung stellen.
„Time for others to step up and do the job that they are so capable of doing“ war der harscheste Tweet, den Trump am 17.02.2019 absetzte[10]. Frei übersetzt: „Es ist an der Zeit, dass andere einen Zahn zulegen, um endlich den Job zu tun, den sie längst hätten tun können“. Dem ist zuzustimmen.
Das wohl bedeutsamste Gefängnis für Terroristen befindet sich im nordsyrischen Derik[11], wo alleine rund 400 Terroristen untergebracht sind. Ihre Ehefrauen (und Kinder) leben in den naheliegenden, qualvoll überfüllten Flüchtlingscamps neben Zigtausenden unter deutlich miserableren Bedingungen, als ihre Männer: Das Gefängnis wird routinemäßig vom Roten Kreuz inspiziert, die Genfer Konvention werde beachtet, jegliche Art von Folter sei verboten, die ärztliche Versorgung sei gewährleistet und die Insassen erhielten drei Mahlzeiten, Raucher darüber hinaus eine Schachtel Zigaretten am Tag – alles kostenfrei. Monatlich müssen die SDF rund 20.000 USD dafür aufbringen, drängen daher auf Entschädigungen und drohen mit der Gefangenenentlassung. „Repatriation or Money“ ist die aktuelle Devise.
In den inspizierten Zellen mit Klimaanlagen befindet sich ein TV-Gerät und eine separierte Toilette für die knapp über 20 Zelleninsassen. Angeboten werden Trainingsprogramme, Workshops, und Seminare. Eigentlich fehlt nur eine syrische, rechtsstaatliche Jurisprudenz mit einer ordentlich strukturierten Rechtsprechung, mit Strafverfolgungsorganen, Staatsanwaltschaften, Verteidigern und unabhängigen Richtern. Dann müsste kein EU-Staat seine FTF erst heimholen, um sie hier unter extrem erschwerten Bedingungen der Beweisführung vor Gericht zu stellen. Gerichtsfeste Beweise aus Syrien sind kaum oder nur schwer zu erlangen. Da war es halt bequemer, seine „Dissidenten“ in syrischen, irakischen oder Daesh-Gefängnissen mit oder ohne Anklage oder Richterspruch „einfahren“ und „brummen“ zu lassen.
Endnoten:
[1] Offizielle Bezeichnung der ausländischen Kämpfer seit der UN-Resolution 2178, (2014).
Erhellend: https://www.un.org/sc/ctc/wp-content/uploads/2016/09/FTF-Report-1-3_English.pdf
[2]https://icsr.info/wp-content/uploads/2018/07/ICSR-Report-From-Daesh-to-%E2%80%98Diaspora%E2%80%99-Tracing-the-Women-and-Minors-of-Islamic-State.pdf sowie Einführungsrede von Herrn Dieter Wehe, Polizeiinspekteur a.D., beim 22.EPC in Berlin
[3] Mit Ausnahme von Russland, Indonesien, Libanon und Sudan; Das VK entzieht in bestimmten Fällen rigoros die Nationalität und lässt die Betroffenen ohne Bedenken staatenlos werden, wie im Falle der 19-jährigen Engländerin aus London, Shamima Begum, die vier Jahre zuvor nach Syrien ausreiste und dort einen niederländischen FTF heiratete.
[4] Inzwischen sollen angeblich doch noch 1.000 US-Soldaten in Syrien verbleiben, allerdings mit der zusätzlichen Aufgabe, die iranischen Streitkräfte zu beobachten, die bis heute über 10 militärische Basen in Syrien aufgebaut haben und immer aggressiver gegen Israel auftreten.
[5] Siehe schon meine Gastkommentare in den BS-Ausgaben vom August und Dezember 2017 oder vom August und September 2018
[6] Berliner Morgenpost, 04.12.2018
[7] Ausgehend von rund 30 Kräften für eine 24/7-Observation
[8] https://www.un.org/press/en/2017/sc13138.doc.htm
[9] Merkblatt Hessische Ministerium des Innern und für Sport: „Die genannte Bestimmung aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz ordnet an, dass der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen kraft Gesetzes, d. h. automatisch, eintritt. Es ist kein Bescheid erforderlich, es kommt sogar nicht einmal darauf an, ob irgendeine deutsche Behörde oder Sie selbst etwas davon wissen. Unser Gesetz geht in diesem Zusammenhang als selbstverständlich davon aus, dass Sie sich vor einem derart entscheidenden Schritt in eigener Verantwortung über die Konsequenzen informieren. Eingebürgerte haben übrigens bei Aushändigung der Einbürgerungsurkunde ein Merkblatt zum Thema erhalten.
[10] He warned that as ISIS is „ready to fall,“ more than 800 prisoners could make their way to Europe.“The alternative is not a good one in that we will be forced to release them,“ Trump tweeted. „The US does not want to watch as these ISIS fighters permeate Europe, which is where they are expected to go.“ „The United States is asking Britain, France, Germany and other European allies to take back over 800 ISIS fighters that we captured in Syria and put them on trial. The Caliphate is ready to fall. The alternative is not a good one in that we will be forced to release them. Donald J. Trump (@realDonaldTrump) February 17, 2019
[11] https://www.al-monitor.com/pulse/ru/originals/2019/03/syria-kurdish-region-isis-prison-sdf.html#ixzz5idWWGK6t
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