UWE 19 20.05.2021
Nein, ein entschiedenes NEIN zu den geplanten Impfungen unserer Kinder und Enkelkinder, muss man allen Impffanatikern, Funktionären und Staatsdienern entgegenschleudern! Schon die PCR-Tests, egal ob zulässig, EU-zertifiziert, tauglich, ordnungsgemäß durchgeführt, mit welchen ct-Werten auch immer errechnet und ob im Ergebnis fraglich oder nicht, hätte man an allen Schulen verbieten sollen. Grundsätzlich hätten sie nur durch Ärzte und medizinisch-technische Spezialkräfte durchgeführt (und ausgewertet) werden dürfen. Die Verantwortung für eventuelle Untersuchungsschäden einem Schulkind aufzubürden, das sich selbst das Teststäbchen in die Nase einführen und, um möglichst viel Zellmaterial aufzunehmen, mehrmals „umrühren“ soll, ist besonders perfide und verwerflich. Die Aufforderung dazu durch Politik, Verwaltung, Schulleitung, Lehrer, Erzieher und ggf. selbst der dies duldenden Eltern ist vorsätzliche millionenfache gefährliche Körperverletzung bzw. Kindesmisshandlung durch Unterlassen, schlimmer noch: Es ist Misshandlung von Schutzbefohlenen und gehört gem. § 225 in Verbindung mit § 13 StGB strafrechtlich verfolgt. Diese Täter haben eine Garantenpflicht, eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber dem Kind. Tritt dadurch der Tod des Kindes ein, muss der Tatvorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) erhoben werden, ein Delikt das mit einer Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren sanktioniert werden kann. Kein Wunder, wenn niemand aus diesem Corona-Regime sich die Mühe macht, wissenschaftlich erforschen zu lassen, ob es einen kausalen Zusammenhang zwischen Impfung und Todeseintritt gibt. Eine saubere statistische Erfassung gibt es mangels konkreter Meldepflichten nicht; eine Obduktion oder pathologische Untersuchung ist nicht Pflicht; wissenschaftliche Studien werden nicht in Auftrag gegeben – so glaubt man, sich aus der politischen Verantwortung stehlen zu können.
Prophylaktische gentherapeutische Experimente (GMO)
Geht es hier überhaupt noch um Gesundheit? Warum soll man Kinder eigentlich überhaupt impfen, wenn deren Gefährdung durch das SARS-CoV-2-Virus gegen Null tendiert? Deren Gefahr, im Alter von 0 bis 19 Jahren an/mit Corona zu sterben, bei 0,00003 % liegt[1]? Sollen die Kinder „geimpft“ werden, um die Erwachsenen zu schützen? Sind die gesundheitlichen und wirtschaftlichen „Kollateralschäden“ nicht längst jenseits jeglicher Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit? Ist das überhaupt je eine pandemische Lage von internationaler Tragweite gewesen?
Anfang 2021 wollten nur 40% der Eltern einer GMO-„Impfung“ ihrer Kinder (Gentechnisch Modifizierte Organismen) nicht zustimmen; jüngere Befragungen sprechen inzwischen von einer 58%-igen Ablehnung durch die Eltern. Diese Zahl lässt hoffen, dass immer mehr Eltern sich der Gefahren bewusst werden, die ihren Kindern durch die „Impfung“ drohen. Diese Zahl gilt es, in den nächsten Wochen durch gezielte Information und breite Aufklärung noch deutlich zu erhöhen – vor allem noch vor Genehmigung der bereits beantragten Notfallzulassung der so genannten „Impfstoffe“ durch die EMA[2], Um genau zu sein: Die Genehmigung der millionenfachen prophylaktischen gentherapeutischen Experimente jenseits von Ethik und Moral! Vor dem Hintergrund der einjährigen Debatte und leidvollen Erfahrungen in Bezug auf AHA-Regeln, Nutzlosigkeit/Gefährlichkeit der MNS-Masken, Schließungsorgien an den Schulen vs. Erprobung von home-schooling-/Schicht-/Distanz-Modellen im laufenden Betrieb („OP am offenen Herzen“), 50%-igen Verlust an Schulbildungszeit und staatlicher Sport- und Freizeitverbote ahnen die meisten Väter, Mütter und Erziehungsberechtigte längst, dass der Staat zunehmend und unzulässig in ihren elementaren Grundrechten übergriffig wurde. Sie verstehen es aber nicht, das klassische Abwehrrecht des Art. 6 GG, das grundsätzlich staatliche Eingriffe verbietet, effektiver zu nutzen.
Sie lassen sich bevormunden und gängeln, statt sich selbst zu informieren und informieren zu lassen, z.B. (hoffentlich) durch diese Kolumne.
Was wissen Sie über Adjuvansen?
Die meisten Eltern wissen immer noch nicht, dass das gentechnische Therapeutikum, das ihren Kindern injiziert werden soll, den Verlauf einer eventuell latent vorhandenen oder später eintretenden Covid-19-Erkrankung massiv verstärken kann (vermutlich wird). Sie wissen auch kaum, dass die Impfung nicht zu 100% vor Infektion schützt und dass Geimpfte durchaus Spreader sein, infizieren können. Sie wissen aber zumeist nicht, wie sich die in der Injektion befindlichen so genannten Adjuvansen auswirken, die Hilfsstoffe, die die antigene Wirkung eines Impfstoffs verstärken sollen; sie kennen sie noch nicht einmal.
Hier eine kleine Auswahl: Quecksilber (Thiomersal, Tween 80, Formaldehyd/Formalin, Phenoxyethanol, Potassium, Phosphat, Sodium Phosphate, Sorpitol, Beta Propiolactone, Hexadecyltrimehylammonium bromide, Aluminium-Hydroxid, Aluminium-Phosphat, Neurotoxin, Polysorbate 80 & 20, Glutaraldehyd, …– das alles sind überwiegend und eindeutig aggressive Giftstoffe, häufig kanzerogen (krebserzeugend) und zugleich die Zutaten für die mRNA-Impfstoffe. Dabei sollen weitere Bindemittel verhindern, dass diese Gifte vom Körper vorzeitig (wenn überhaupt) ausgeschieden werden. Diese Nanopartikel sind „inert“, sie können chemisch selbst nicht zerstört werden und verursachen, wenn sie z.B. ins Gehirn oder in die Blutbahn geraten, schwerste Impffolgen. Rufen Sie doch einmal die Informationszentrale gegen Vergiftungen in Bonn an (Rufnummer 0228/19240) und fragen Sie nach diesen Stoffen.
Ironie: Es ist verbunden mit dem Zentrum für Kinderheilkunde der Uni-Klinik Bonn!
Ein schaler Trost bleibt den Eltern: Auch die Pharmaindustrie, das Gesundheitsministerium, die medizinischen Aufsichtsbehörden und die meisten Ärzte kennen die Auswirkungen dieser Wirkverstärker in den gentherapeutischen Injektionen nicht – sie wurden nie erforscht, nie nachgefragt, nie geprüft. Während in der ganzen Tierimpfungsforschung der letzten Jahrzehnte noch keine einzige mRNA-Impfung gelungen war, sondern die Versuchsprojekte stets wegen der massiven Wirkungen und wegen Missbildungen abgebrochen werden mussten, soll das nun innerhalb von 12 Monaten bei Menschenversuchen gelungen sein, so ganz ohne Studien und Forschung?
Triage in den Jugendpsychiatrien?
Die Eltern wissen generell nicht, wie sich die gentherapeutische Injektion auf das sich in der Entwicklung befindliche Immunsystem ihrer Kinder auswirkt, denn auch dies ist nicht erforscht. Sie wissen auch nicht so richtig (aber sie fühlen und ahnen es), dass alleine schon die strikte Befolgung der AHA-, Ausgangs-, Freizeit- und Schul-Regeln, ein umfassender, zutiefst antisozialer Abschottungsmechanismus orwellscher, dystopischer Prägung, die psychosoziale Entwicklung und das kindliche Immunsystem negativ beeinträchtigt, sich sogar kontraproduktiv (d.h. schädigend) auswirken kann, psychisch wie physisch. Die alarmierenden Stimmen aus der Kinder- und Jugendmedizin[3], die vor „psychiatrischen Erkrankungen in einem nie erlebten Ausmaß“ warnen, die sogar vor der Notwendigkeit einer Triage in Jugendpsychiatrien warnen, können auch politisch nicht mehr überhört werden. Da reichen auch die 500 Millionen Euro „Corona-Hilfe I“ im Rahmen des Digital Pakt Schule für die Sofortausstattung der Schülerinnen und Schüler nicht, um ein paar mobile Endgeräte fürs home schooling zu bezahlen. Da genügen auch keine Ankündigungen, bis zu zwei Milliarden Euro für ein „Aktionsprogramm“ auszugeben, „um die Folgen der Corona-Krise für Kinder und Jugendliche abzumildern“. Hier ist die Öffnung von Kita und Schule gefordert, damit die Kinder wieder lernen, in sozialen Systemen zu leben und sich darin zu entwickeln.
Kinderlose Politiker, die in Elfenbeintürmen leben, Politiker, die ihre Kinder in Privatschulen unterrichten lassen, können das natürlich nicht verstehen oder nachvollziehen. Die sollte man im September dann aber auch nicht wählen!
Mütter, Väter, Eltern und sonstige Erziehungsberechtigte wissen meist nur vage von den extremen Gefährdungen der ihnen anvertrauten Kinder, über deren Wohl sie wachen und befinden müssen. Wie können Sie auch. Valide Studien hierüber gibt es ja auch nicht. Wissenschaftliche Erkenntnisse muss man sich in den alternativen Medien zusammensuchen, weil sie in den deutschen MS-Medien meist verschwiegen werden. Kinder und Jugendliche waren nämlich in den Testphasen der Pharmaindustrie ebenso außen vor, wie fast alle Senioren-Jahrgänge. Aber das kümmerte die politischen und medizinischen Verantwortlichen ja auch nicht. Sie setzten die Senioren einfach auf die Top-Priority-List und ließen darauf los impfen. Das Ergebnis: Weltweit nahm mit dem Start der Impfungen die Zahl der damit verbundenen schweren Nebenwirkungen und der Todesfälle, insbesondere in Pflege- und Senioreneinrichtungen, signifikant zu, wie ein beeindruckendes Video demonstriert.[4] Wer sich mit gesundem Menschenverstand und medizinischem Fachwissen dagegen auflehnte, wurde unter Druck gesetzt[5], und wer als Notärztin forderte, „den Dreck nicht weiter zu verimpfen“ und „auf(zu)hören, die Menschen damit umzubringen“ wurde sogar fristlos entlassen.[6]
Was Mütter, Väter und sonstige Erziehungsberechtigte aber wissen müssten, ist, dass bei einer Erkrankung, bei der nur 5% aller Infizierten anhand von Symptomen überhaupt merken, dass sie erkrankt sind und die allermeisten von denen diese Erkrankung, wie bei anderen Grippeerkrankungen auch, innerhalb einiger Tage überstehen, eine „Impfung“ überhaupt nur dann Sinn machte, wenn die Impfung selbst auch nicht nur den Hauch eines Risikos in sich birgt. Dies gilt insbesondere für Kinder, die noch weniger gefährdet sind.
Deshalb müssen sich Eltern, Großeltern, nahe Verwandte und sonstige Erziehungsberechtigte gegen dieses gentherapeutische Wahnsinns-Experiment an den Kindern zur Wehr setzen. Nicht zuletzt, weil sie auch wissen müssten, dass die Impfstoffhersteller sich vertraglich von allen Haftungen befreien ließen und dass ihre Krankenversicherungen sich weigern werden, für Kosten von mRNA-Impfschäden geradezustehen; das haben ja auch die MS-Medien hier und da berichtet. Rufen Sie doch einmal Ihre Krankenversicherung an und fragen Sie nach! Für Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen bleiben dann nur noch die impfenden Ärzte und der Staat, aber haben Sie schon mal einen Pudding an die Wand genagelt? Erinnern Sie sich noch an die Contergan-Affäre?
Die Grundrechte des Art. 6 GG
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung des Staates;
(2) Die Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
Der Text des Art. 6 ist unmissverständlich. Die rote Linie, die Grenze im Beziehungsgefüge zwischen Eltern und Staat, hat letzterer aus verfassungsrechtlicher Sicht meiner Meinung nach schon längst überschritten. Schulverweise wegen Masken- oder Testverweigerung häufen sich. Da wird schon mal der eine oder andere Schulleiter in seinem Staats- und Demokratieverständnis leicht rückfällig oder vergisst seinen pädagogischen Auftrag, wenn er im Übereifer gleich noch auch das home-schooling mit verbieten will.
Gestützt wird dieser pädagogische und kindeswohlgefährdende Unsinn aber leider auch immer wieder durch die verwaltungsgefällige Justiz. So urteilte des OVG Bautzen am 07.12.2020, extrem einseitig und pejorativ (abwertend) argumentierend[7]:
„Der Verordnungsgeber muss nicht deshalb auf die Anordnung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzichten, weil aus Sicht einiger Wissenschaftler allenfalls eine normale, übliche Epidemie vorliegt, die mit einer Grippewelle vergleichbar ist.“
„Einiger Wissenschaftler“? Das OVG sitz auf sehr hohem Ross, von wo man bekanntlich tief fallen kann. Es scheint wohl so sehr beansprucht gewesen zu sein, dass es sich nicht ausreichend darüber informieren konnte, was weltweit die medizinische Wissenschaft so alles veröffentlichte. Wenn es sich denn wenigstens die Zeit genommen hätte, wie Richter Dettmer aus Weimar wenige Wochen später, das Pro und Con sauber zu analysieren und zu bewerten! Wenn sich Richter natürlich von der Merkel-Entourage und deren folgsamen MS-Medien informieren lassen, dann kommen solche „staatstragenden“ Urteile heraus, wie gewünscht! Viele andere Verwaltungsgerichte hatten ebenfalls Klagen abgeschmettert, obwohl in denen sauber begründet worden war, dass die Infektionsschutz-Maßnahmen das Kindeswohl gefährden; die Berufung auf Artikel 6 des Grundgesetzes, den Paragraphen 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die UN-Kinderrechtskonvention, den Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte und (international) gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse nutzten nichts; es galt ja, die autokratischen Staatsmeinung durchzusetzen. Nur der tapfere Weimarer Richter Christian Dettmer[8] und seine Weilheimer Kollegin hatten sich diesem närrischen Zeitgeist widersetzt – nicht zuletzt dank des Beschlusses des OLG Karlsruhe (AZ: 20WF 70/21) auch erfolgreich. Es geht also, wenn man Hirn einschaltet. Auch wenn man dann dafür juristische Hetzjagden ertragen muss – wie steht es eigentlich in dem staatsanwaltschaftlichen Verfahren? Endlich wegen erwiesener Unsinnigkeit eingestellt?
In der Gesamtschau gilt: Die Judikative insgesamt ist schon lange nicht mehr die dritte Gewalt, sie verschmilzt zusehends und unkritisch mit der Exekutive, diese mit der Gubernative, die mit dem Panzer der „Prädominanz der Politik“ unsere demokratische Verfassung niederwalzt. Die vierte Gewalt, die Medien, werden schon seit Jahren ihrem verfassungsgemäßen Anspruch, Kontrolleur des staatlichen Handelns zu sein, nicht mehr gerecht, zu verfilzt und verwoben sind Politik, Medien und Verwaltung.
Auch die Androhung der „Inobhutnahme“ durch das Jugendamt bei Verweigerung der Testpflicht durch die Eltern sind keine Seltenheit mehr, sondern wird z.B. in vorauseilendem Gehorsam jetzt sogar vom Staatlichen Schulamt (hier: Hanau)[9] versandt:
„Kommen die Erziehungsberechtigten den ihnen hier obliegenden Pflichten nicht nach oder verweigern sie diese, sind sie darauf hinzuweisen, dass in diesem Fall das Jugendamt zwecks Inobhutnahme des Kindes bzw. der/des Jugendlichen verständigt werden muss.“
Nach dem einsetzenden Protest- und Beschwerdesturm gegen derartig unverhüllte Drohungen und unverhältnismäßigen staatlichen Eingriffen in die Elternrechte bedauerte das Staatliche Schulamt flugs die o.a. „skurrile Formulierung“ und entschuldigte sich damit, dass diese aus dem Text der Weisung des hessischen Kultusministeriums entnommen worden sei, in dem beschrieben wurde, wie zu verfahren sei, wenn Eltern sich über Stunden weigerten, ungetestete Kinder abzuholen, um „die Beschulung zu erzwingen“. WOW! Wenn man seitens des Staates schon für Testverfahren derart brachial vorgeht, wie wird dann erst verfahren, wenn es um Impfpflichten geht? Inhaftierung der Eltern? Zwangsadoption? Die DDR lässt grüßen.
#WirLassenUnsereKinderNichtImpfen
Das Elternrecht (nach Artikel 6 Absatz 2 GG) wird als ein „pflichtengebundenes Recht“ bezeichnet. Die Ausübung des Elternrechts ist nämlich ausschließlich am Wohl des Kindes orientiert. Es bedeutet also gerade nicht ein einseitiges Recht der Eltern am Kind, die Eltern müssen stattdessen dieses Recht im Interesse des Kindes ausüben. Der Staat aber hat schon gar kein Recht am Kind, er hat nur ein Wächteramt inne! Mütter, Väter, Eltern und Erziehungsberechtigte, die um die Fehlerhaftigkeit der PCR-Tests wissen, die das Missbrauchsmotiv der Angsteinflösung erkannt haben, die sich über die Folgen einer schon minimal falschen Anwendung informiert haben, die wissen, welche psychischen und physischen Neben- und Spätfolgen schon nach der Testung auftreten können und deshalb ihre Zustimmung zur Testung verweigern, handeln ausschließlich in Interesse des Kindes. Sie handeln im Interesse des Kindeswohls. Das gilt erst recht, wenn sie zu entscheiden haben, ob ihre Kinder diesem gentechnisch therapeutischem Experiment ausgeliefert werden sollen. Werden sie weiter derart autokratisch bevormundet und gegängelt, wie schon bei der Testung, gehen sicherlich immer mehr Mütter, Väter, Eltern und Erziehungsberechtigte auf die Barrikaden, so wie bei der gerade gestartete Eltern-Bewegung des Pädagogen Maurice Janich unter dem Motto #WirLassenUnserekinderNichtImpfen (hier auf Rumble, denn auf YouTube ist er von der der dortigen Zensur gelöscht). Dringende Bitte: Anmelden &Teilnehmen!
Der staatliche Eingriff durch Entzug des Erziehungsrechts d.h. der Inobhutnahme (welch unmenschlich sprachliches Monster für das Herausreißen eines Kindes aus der familiären Geborgenheit) ist nur im Extremfall erlaubt (Artikel 6 Absatz 3 GG). Der Staat muss hohe Hürden überwinden, die er selbst im Falle des (sexuellen) Missbrauchs von Kindern nicht immer schafft. Entscheidend ist, dass das Versagen der Eltern zu Schädigungen des Kindes führt. Das Gegenteil ist jedoch der Fall: Eltern die der Testung/Impfung ihres Kindes widersprechen, wollen ja gerade die Schädigung ihres Kindes verhindern, sind auf das Kindeswohl bedacht. Andere als im Kindeswohl wurzelnde Gründe können eine Trennung des Kindes von den Eltern aber nicht rechtfertigen. Schließlich geht diese Vorschrift auf die negativen Erfahrungen in der Zeit des nationalsozialistischen Regimes zurück, als Kinder aus rassistischen oder politischen Gründen durch staatliche Maßnahmen von den Eltern getrennt wurden – so wie später im kommunistischen SED-Regime der DDR.
Familienministerin „Dr.“ Franziska Giffey[10] (SPD) forderte als vermutlich ihrer letzten Amtshandlung sogar, Kindern und Jugendlichen „mit Vorrang ein Impfangebot“ zu machen“… ,„sobald der Impfstoff für sie zugelassen ist“. Das sind wir Erwachsenen der jungen Generation schuldig“, meinte sie. Schuldig ist nach meiner Auffassung, wer Kinder und Jugendliche, die gar nicht von SARS-CoV-2-Virus gefährdet sind, derart gefährlichen gentherapeutischen Experimenten unterwerfen will! Auch ihre Forderung, dass sich Eltern und Fachkräfte, die mit Kindern in Kontakt sind, impfen lassen sollen (um sie „wie ein Kokon schützen“), ist angesichts des Wissens, dass Geimpfte durchaus zu den Spreadern gehören können, mehr als fragwürdig („shedding im Kokon?“). Naja, ihre Medienmeldung war ja auch nur dazu gemacht worden, die Zuckerbrot- und Peitsche-Strategie der Merkel-Regierung als side-kick zu propagieren. Mal sehen, wann Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner dazu was einfällt!
Ihr Parteivorsitzender und Bundeskanzlerkandidat der CDU hat sich ja auch schon zu Wort gemeldet[11] und will beim kommenden „Impfgipfel“ von Bund und Ländern „darauf dringen dass die Länder, wo als erstes die Schulferien beginnen, auch die ersten sind, die diesen Impfstoff erhalten“ und überhaupt wolle er einen politischen Schwerpunkt auf die Impfungen von Kindern und Jugendlichen legen, verkündete er. Dann kann er aber auch gleich das „C“ im Namen seines Parteienvereins streichen und die Hoffnungen auf den Wahlsieg vergessen. „Christlich“ ist diese Union dann auf keinen Fall mehr!
Der Sturm der Entrüstung[12], der sich vor wenigen Tagen innerhalb weniger Stunden in dem Portal “change.org“ hundertausendfach von allen Seiten über Gesundheitsminister Jens Spahn und RKI-Chef Wieler ergoss, weil sie „übereilt und überambitioniert“ ankündigten, bis Ende August 2021 auch Kinder impfen wollen, wird hoffentlich zu einem Orkan anwachsen. Die Mahnungen zu mehr Geduld, die sowohl die Ständigen Impfkommission (STIKO) als auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) aussprach, wurden einfach weggewischt. Bei der Bundestagswahl wird aber auch über die Familien- und Kinderfeindlichkeit in Deutschland abgestimmt!
Unterstützt die Petition von change.org, merkt euch die Namen der Parteien und Politiker, die euren Kindern die GMO-Spritze geben wollen, klagt sie an & wählt sie ab.
[1] 20-49 Jahre: 0,0002%; 50-69 Jahre: 0,005%; 70-x Jahre: 0,054 Jahre.
[2] European Medicines Agency, die Europäische Arzneimittelagentur
[3] Passauer Neue Presse, 19.05.2021 „Triage in Jugendpsychiatrien“ mit Aussagen der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKI), dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) und der Bundesbildungsministerin Anja Karliczek
[4] Video https://corona-transition.org/in-den-meisten-landern-mit-massenimpfungen-steigen-die-todesfall
[5] Telegram-Seite des Pflege- und Krankenhauspersonals https//t.me/pflegeinder_c-krise
[6] Kronen-Zeitung Graz, Notärztin, rt.de vom 10.05.2021; auch beeindruckend die
[7] https://lo-recht.lehrer-online.de/schulrecht/fall-des-monats/artikel/fa/corona-unterrichtsausschluss-bei-verstoss-gegen-die-maskenpflicht/ andere Urteile: VG Münster vom 04.12.2020 (AZ: 5L 1019/20 und 1027/20), wo höhere Anforderung an ärztliche Atteste verlangt werden, VG Aachen vom 27.04.2021 (AZ: 9L 241/21) wo Schnell- und Selbsttests an Schulen angeblich keine wesentlichen gesundheitlichen Risiken attestierte wird
[8] AG Weimar (Aktenzeichen: 9 F 148/21), dort untersagte der Richter am 08.04.2021l zwei Schulen, Maskenpflicht, Mindestabstände und Schnelltests vorzuschreiben; er wurde von Staatsanwaltschaft und Polizei heimgesucht, Wohnung, Fahrzeug und Büroräume wurden durchsucht, seine digitalen Geräte sichergestellt. Von solchen juristischen Hetzjagden erholt man sich auch nach einer überbordende „Weiße-Rosen-Aktion“ nur sehr schwer.
[9] https://www.op-online.de/region/hanau/hanau-corona-testpflicht-schueler-schule-coronavirus-schulamt-verweigerung-kindesentzug-90468862.html
[10] Dpa 14.05.2021
[11] Passauer Neue Presse vom 20.05.2021
[12] https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/511913/Impfung-fuer-Kinder-Sturm-der-Entruestung-gegen-Spahn-und-Wieler-Portal-sammelt-innerhalb-weniger-Stunden-hunderttausende-Unterschriften
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