Europarat – Resolution für Menschenrechte – „quem juckit“

22. Juni 2021

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Uwe G. Kranz

UWE 21                                                                                                         03.06.2021

Europarat-Resolution für Menschenrechte – „quem juckit“[1]?

Kennen Sie die Resolution 2361/2021 für Menschenrechte, die der Europarat am 27.01.2021 verabschiedete, jener Council of Europe (CoE), dem mit Ausnahme von Weißrussland, Kosovo und dem Vatikan alle 47 europäischen Staaten angehören, die diese Resolution auch fast alle unterzeichneten?

Vielleicht haben sie noch dunkel die Schlagzeile in Erinnerung, wonach sicherzustellen sei, dass „die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist, und dass niemand politisch, gesellschaftlich oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht selbst möchte“ (Paragraph 7.3.1).

Bei gutem Erinnerungsvermögen fällt Ihnen vielleicht sogar noch ein, dass niemand diskriminiert werden darf, der wegen möglicher Gesundheitsrisiken nicht geimpft ist, werden kann oder der einfach nicht geimpft werden möchte (Paragraph 7.3.2)[2] und dies weder begründen noch nachweisen muss.

Aber darüber wird ja auch kaum mehr gesprochen, obwohl es eigentlich im Klartext heißt, dass jeglicher Impfzwang, direkter oder indirekter Art und jede Art der Diskriminierung im Widerspruch zur Resolution des Europarates steht und damit menschenrechtswidrig, ja völkerrechtswidrig wäre, um im gehobenen Sprachgebrauch der grünen BundeskanzlerIn-KandidatIn und „VölkerrechtlerIn“ Annalena Baerbock zu bleiben.

Impfzwang und Diskriminierung gibt es also nicht? Doch, die gibt es zuhauf und immer direkter, deutlicher: Bei Polizei und Militär, in der Alten- und Krankenpflege, beim (medizinischen) Personal von Ärzten, Kliniken und Heimen, an allen möglichen und unmöglichen anderen Arbeitsplätzen, auch beim Einkauf, auf Reise, demnächst auch bei allen möglichen Veranstaltungen von Kunst und Kultur, vielleicht bald auch bei allen Stätten von Bildung und Erziehung (Kita, Schulen, Universitäten). Die Impf-Apartheit ist längst Wirklichkeit geworden.

Vor allem in den sozialen bzw. alternativen Medien finden sich Berichte der Betroffenen en masse; viele erschütternde Einzelschicksale verdichten sich zu einer großen, amorphen Masse von ausgestoßenen, ausgegrenzten, ausgeschlossenen, isolierten, seelisch vereinsamten und letztlich angefeindeten, verfolgten, geächteten oder entlassenen Menschen quer durch alle sozialen Schichten, Altersgruppen und Berufe. Die Mainstreammedien (MSM) sind da eher zurückhaltend oder hinken in der diesbezüglichen Berichterstattung hinterher. Primär sind immer noch Haltungs- und Meinungsjournalismus angesagt, auch wenn die Front nachgibt.[3] Die Spaltungspolitik unserer Bundeskanzlerin Dr. Merkel hat da offensichtlich ganze Arbeit geleistet.

Qualitativ hochwertige, solide und ethisch einwandfreie Studien?

Weniger bekannt dürfte sein, dass in dieser Resolution auch ausdrücklich verlangt wird, dass für die Entwicklung von (Covid-19-)Impfstoffen, qualitativ hochwertige, solide und ethisch einwandfrei durchgeführte Studien in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen des Übereinkommens über Menschenrechte und der so genannten Oviedo-Konvention verlangt werden. Das klingt zunächst einmal unheimlich gut und Vertrauen erweckend.

„Qualitativ hochwertige und solide Studien“ sind aber gerade nicht unbedingt zweifelsfrei vorzuweisen, berücksichtigt man die vielen veröffentlichten wissenschaftlichen Abhandlungen, die sich kritisch mit den Zulassungsverfahren auseinandersetzen. So fehlten z.B.: toxikologische und pharmakologische Studien gänzlich; Die erstmals angewendete „Teleskopierung“ der klinischen Erprobungsphasen machten qualifizierte Folgenanalysen nur sehr beschränkt möglich; Die Prüfung der Schutzwirkung, ein wesentlicher Bestandteil der Phase 3, scheint nach heutigem Wissensstand auch nicht wirklich gewissenhaft gewesen zu sein[4]; Die bedingte (Not-)Zulassung noch vor Abschluss des Erprobungsverfahrens (je nach „Impf“-Stoff erst 2022 oder 2023) lässt jedenfalls keine verlässliche Aussage über mittel- oder langfristige Nebenwirkungen und Schadensfolgen zu; Gerade ältere und gefährdete Probanden fehlten in angemessenem Umfang bei den klinischen Testphasen; Zudem wurden die meisten wissenschaftlichen Studien mit den Ärmsten der Armen in Kuba, in den Slums von Brasilien, in Uruguay, Peru, Chile, Indien oder Paraguay gemacht, weit entfernt von Europa, wo sich nur schwer und wenig Probanden für billiges Geld finden ließen, um derartige Risiken einzugehen. Die erschreckend hohe Zahl von Todesfällen, die im unmittelbaren zeitlichen (vermutlich auch kausalen) Zusammenhang mit den Covid-„Impfungen“ stehen, nach politischer Weisung von den Staatsanwälten aber nicht weiter untersucht werden sollen, oder die „Rote Hand“-Briefe der Hersteller, die inzwischen selbst vor den Folgen von thrombotischen und Autoimmunerkrankungen und speziell den Konsequenzen für den Flugverkehr warnen[5], machen den Glauben an „solide Studien“ auch nicht gerade stärker, oder?

Längst hat sich übrigens rings um das Feld der kontrollierten Studien und Infektionstests eine milliardenschwere spezielle Branche etabliert[6], die den Pharmabranchen diese aufwändige und teure „Arbeit abnehmen“ und in Rechnung stellen. Diesbezüglich fehlt jegliche Transparenz und eine effektive Kontrolle im Sinne der CoE-Resolution ist auch nicht in Sicht.

Eingriffe in das Genom des Menschen?

Die Studien müssten ja auch noch übereinstimmen mit den einschlägigen Bestimmungen des Übereinkommens über Menschenrechte, der so genannten Oviedo-Konvention. Das ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarats, der am 04.04.1997 in Oviedo zur Unterzeichnung aufgelegt wurde und am 01.12.1999 in Kraft trat und auch unter dem Namen Bioethikkonvention bekannt ist. Deutschland hat diese Konvention bis heute weder unterzeichnet noch ratifiziert. Danach sind u.a. Eingriffe in das Genom des Menschen verboten, die sich auf die Nachkommenschaft auswirken werden. Wo sind die Studienergebnisse in den Erprobungsphasen, dass sich die mRNA garantiert nicht auf die Fortpflanzungsfähigkeit auswirken wird? Dass keine Gefahr von Früh- und Fehlgeburten besteht?  Dass keine Missbildungen zu befürchten sind, wie damals nach Contergan? Solche seriösen Studien können angesichts der Kürze der Zeit, innerhalb derer diese „Impf“-Stoffe zur Notfallzulassung durchgepeitscht worden sind, gar nicht vorgelegen haben; zwischen Zeugung und Geburt hat der liebe Gott nun einmal eine Entwicklungsphase von grundsätzlich neun Monaten vorgesehen.

Jüngste Labor-Studien unter sehr speziellen Bedingungen haben zumindest Verunsicherungen bewirkt, weil die Möglichkeit grundsätzlich bejaht wurde, dass zumindest Teile des Coronavirus-Erbguts in das Erbgut des Menschen eingebaut werden können. Andere Wissenschaftler bestätigen bei aller Kritik sogar: „Sollte in der gegenwärtigen öffentlichen Diskussion behauptet werden, dass virale RNA wie aus dem SARS-CoV-2-Virus grundsätzlich nicht in die menschliche genomische DNA überschrieben werden kann, so ist dies tatsächlich falsch. Dies zeigt die vorliegende Studie“[7]l, auch wenn diese primär nur von wissenschaftlichem Interesse ist.

Wenn aber der Chef einer der größten Pharma-Riesen Griechenlands selbst vor laufender Kamera erklärt, er wolle sich nicht impfen lassen, um seine DNA nicht zu gefährden[8] – dann lässt das tief blicken.

Bunker- und Untergangsmentalität?

Die von amtlichen Instanzen wie Weltgesundheitsorganisation (WHO), der US-Datenbank (VAERS) oder dem deutschen Paul-Ehrlich-Institut (PEI) erfassten schweren Nebenwirkungen sind auch so schon gravierend genug. Der Datenbank der WHO (VigiBase) wurden mit Stand 03. Juni 975.559 erhebliche Nebenwirkungen, sowie, mit Stand 18. Mai, 5.277 mutmaßliche Todesfälle gemeldet. In Deutschland registrierte das PEI über 500 Todesfälle, beeilte sich aber, diese Zahl zu relativieren, da die meisten der gemeldeten Todesfälle angeblich gar nicht auf die Corona-Impfung zurückzuführen seien. Immer noch besteht keine umfassende Meldepflicht und -kontrolle, ebenso wenig eine Pflicht zur pathologischen Feststellung der Todesursache oder gar ein generelles Interesse an umfassender Klärung. Nun, auch die WHO hatte noch bis Ende Januar 2021 felsenfest behauptet, keine Kenntnis von Todesfällen nach Pfizer/BioNTech-„Impfungen“ zu haben. Das lässt sich aber nicht länger leugnen, denn inzwischen explodieren weltweit die schweren Erkrankungen und Todesfälle im Zusammenhang mit den Corona-„Impfungen“[9] – alles nur „unvorsichtiges Verhalten“ der Bürger, unerwartete Mutanten (α-,β-, γ-, δ-, ε-, ζ- oder künftige Varianten), zeitliche Zufälle? Um das immer noch selbst zu glauben, öffentlich zu behaupten, immer härter durchzusetzen und die weltweite Entwicklung verzweifelt zu verleugnen, muss man schon ziemlich vernagelt sein. Weiter so! Immer weiter! Glaubt man, in einer Form neuer Bunker- und Untergangsmentalität, ohne Gesichtsverlust aus der selbst gestellten Falle anders nicht mehr herauszukönnen? Das genaue Gegenteil ist der Fall, denn dann zeigte sich wahre politische Größe, könnte neues Vertrauen in die Politik entstehen und ein sofortiger Stopp der „Impfkampagne“ würde helfen, viele Menschenleben zu retten, vor allem das der Kinder.

Überwachung der Impfstoffe

In den alternativen Medien berichten inzwischen Frauen zunehmend über schwere Nebenwirkungen (signifikante Menstruationsphänomene und -probleme, dauerhafte Blutungen, Früh- und Totgeburten, etc.), die kaum dem PEI gemeldet wurden, aber dennoch dringend erforscht gehören[10]. Nach Ansicht der MSM seien das aber alles nur „Gerüchte“, die „Impfung“ sei ohne jegliches Risiko für Frauen mit Kinderwunsch oder auch für bereits schwangere Frauen[11]. Ein Medikament darf schließlich nicht gefährlicher sein als die Krankheit selbst. Doch die Corona-Impfungen fallen schon längst aus diesem Rahmen heraus. Die Medien hüllen darüber den Mantel des Schweigens oder desinformieren in aller Offenheit. Das Interesse des politisch-medialen Komplexes ist ja eh gelenkt und damit gering. Oh, ich vergaß zu erwähnen: Die BRD hatte auch diese Konvention weder unterzeichnet, noch ratifiziert und daher ist sie bei uns auch nie in Kraft getreten!

Wozu sollte dann die BRD gem. Paragraph 7.1.4 der CoE-Resolution noch „wirksame Systeme zur Überwachung der Impfstoffe und ihrer Sicherheit nach ihrer Einführung in der Bevölkerung einführen, auch im Hinblick auf die Überwachung ihrer Langzeitwirkungen“? Wozu ein eine repräsentative Überwachungskohorte? Es geht doch auch ohne bzw. mit einer nur laxen und lückenhaften Meldung und Erfassung schweren Nebenwirkungen und von mutmaßlichen Todesfällen, die in irgendeinem, vielleicht, eventuell, möglichen Zusammenhang mit der „Impfung stehen könnten! Eine exakte Erfassung will man ja eh nicht. Bioethik? Who cares? „Das PEI macht frei!“

Impfstoff-Entschädigungsprogramm

In diesem Zusammenhang ist von besonderer Bedeutung, dass die CoE-Konvention (Paragraph 7.1.5) auch die Einrichtung eines unabhängiges Impfstoff-Entschädigungsprogramms verlangt, um Impfopfern eine Entschädigung für unangemessene Schäden und Beeinträchtigungen infolge der „Impfungen“ sicherzustellen. Hier werden augenblicklich schmerzliche Erinnerungen an Contergan- und Schweinegrippe-Opfer oder an die Behandlung der Opfer des islamistischen Terroranschlags auf dem Breitscheidplatz in Berlin wach. Dieser BRD ist seit Jahrzehnten der umfassende Daten- und Täterschutz, seit Neuestem auch das „Gendern“, wichtiger gewesen, als ein effektiver und schneller Opferschutz. Man frage dazu nur einmal die Repräsentanten der Opferschutzorganisation des Weißen Rings oder vergleichbarer NGOs.

Wie erst nach und nach herauskam, haben sich die Pharma-Riesen in ihren Verträgen mit den jeweiligen Staaten von jeglicher Haftung freizeichnen lassen. Das sollte eigentlich geheim gehalten werden, aber nach den vereinzelt auf dem Klageweg erzwungenen Einsichtnahmen in die Vertragsunterlagen sprachen die extensiven Schwärzungen der Haftungspassagen jedoch eine klare Sprache. Wer haftet jetzt, wenn der Hersteller der GMO-Injektion „aus dem Schneider ist“? Muss dann, wenn der Hersteller haften müsste, der jeweilige Vertragsstaat für diesen einspringen? Schließlich glaubt die Tagesschau, das propagandistische Sprachroher der Bundesregierung, wohl immer noch, dass der Nutzen der GMO-Injektion das Risiko weit überwiege und dass die Impfstoffe weiterhin zugelassen seien[12]. Falsch: Es sind bedingte Zulassungen, die auch nur für die Dauer eines Jahres ausgesprochen wurden. Daher wohl auch die Eile, ganz Deutschland rabiat durchzupieksen, bevor die bedingte Zulassung verfällt. Ist die BRD dann Anspruchsgegner der Haftungsklage? HAH! Dafür muss aber gem. § 84 Arzneimittelgesetz (AMG) dem Hersteller erst mal nachgewiesen werden, dass die schädlichen Wirkungen über ein nach Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen. Gehen teilweise tödlich verlaufende Thrombosen, über das vertretbare Maß hinaus? Ja, aber weil die Impfstoffe von der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) bedingt zugelassen und anerkannt sind, sind Körperschäden nicht schadenersatzfähig, sie gelten nach der Nutzen-Risiko-Bewertung des EMA als „sozialadäquat“.

Bleibt noch der Impfarzt als Haftungsgegner, wenn er denn schuldhaft Fehler macht! Wenn er seiner Aufklärungspflicht nicht Genüge leistet, wenn er vergisst, die Einwilligung des Patienten einzuholen oder auf die neuen Thrombose-Risiken hinzuweisen. So dumm wird aber keiner sein.

Und wo bleibt jetzt das Impfstoff-Entschädigungsprogramm des BRD-Staates? Naja, wird schon noch kommen, vielleicht.

Und überhaupt: Diese UN-Resolution 2361/2021 für Menschenrechte hat schließlich nur empfehlenden Charakter. Dann erübrigt sich ja wohl auch die Beachtung auch anderer Paragraphen, wie z.B. 7.1.6., wonach „Insidergeschäfte von Führungskräften“ in der Pharma-Branche „zu verhindern, die sich auf Kosten der Allgemeinheit unangemessen bereichern“ (Bill Gates lässt grüßen) oder 7.4.3., wonach das Kindeswohl Vordergrund zu stehen habe (Unsere ganze Regierung lässt grüßen). Mitgliedstaaten des Europarats steht es aber frei, die Entschließungen der Versammlung (nur) zur Kenntnis zu nehmen oder ins nationale Recht umzusetzen; eine Pflicht dazu besteht nicht. Für eine Umsetzung der Impffreiwilligkeit, des Diskriminierungsverbots für Ungeimpfte oder der  den Lobbyismus beschneidenden Regelungen in nationales Recht spricht bei dieser Regierung nicht viel. Das hat auch die „FaktencheckerIn“ erkannt, die schon im Februar 2021 verräterisch ehrlich schrieb: Nein, mit einer Resolution des Europarates ist ein „Impfzwang“ nicht rechtswidrig.

Wehrt Euch dennoch! Verweigert die Zustimmung zur Impfung eurer Kinder. Merkt euch die Namen der Politiker, die unsere Kinder partout impfen lassen wollen. Gebt dieser Politik die Quittung an der Wahlurne!

[1] Leicht antiquarisch-umgangssprachlich multilingualer Schülerbegriff für „Wen juckt es? (engl. „who cares?“)

[2] „Dringende Aufforderung zur Unterlassung jeglicher Diskriminierung von Ungeimpften. Gem. Ziffer 7.3.1. der Resolution ist sicherzustellen, „dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung nicht verpflichtend ist und dass niemand politisch, sozial oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht selbst möchte.“

[3] Öffentliche Entschuldigung bei allen Schülern durch den Vorsitzenden der Chefredaktion der BILD-Zeitung, Julian Reichelt, vom 27.05.2021 – Chapeau!

[4] Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Alena Buyx, Tagesschau vom 04.02.2021

[5] AstraZeneka, zitiert aus:The EpochTimes vom 31.05.2021

[6] Z.B. CHIMagents, CH

[7] Biologie-Professor Rudolf Jaenisch vom Massachusetts Institute of Technology in Cambridge;

Oliver Weichenrieder vom Max-Planck-Institut für Entwicklungsbiologie in Tübingen. https://www.praxisvita.de/veraendert-der-corona-mrna-impfstoff-die-menschliche-dna-19471.html

[8] 24.05.2021 https://www.heise.de/tp/features/Der-Impfverweigerer-aus-der-Pharmaindustrie-6052708.html

[9] Niki Vogt, schildverlag.de vom 07.05.2021

[10] https://www.fr.de/wissen/corona-coronavirus-impfung-impfstoff-menstruation-periode-blutungen-kraempfe-90479717.html

[11] M 21.01.2021: https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/panorama/geruecht-unfruchtbarkeit-frauen-corona-impfung-100.html

[12] 19.03.2021 https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/haftungimpfschaden101.html

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