Solidargemeinschaft Hochwasserschutz Erlau
Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt- und Verbraucherschutz
Frau Staatsministerin Ulrike Scharf, MdL
-persönlich-
Rosenkavalierplatz 2
D-81925 München
15.10.2017
Hochwasserschutz Erlau, BA 02 und 03
hier: Dienst-/Fachaufsichtsbeschwerde
Unsere Schreiben an StMUV vom 09.09.2015 und 10.10.2016,
Präsentation WWA Deggendorf am 12.09.2016 beim Markt Obernzell,
Präsentation WWA Deggendorf am 18.10.2016 bei der Bürgerinformation,
Anlg.:-2-
Sehr geehrte Frau Staatsministerin Scharf,
leider müssen wir uns erneut und dieses Mal beschwerdeführend an Sie persönlich wenden.
Mit mehreren Schreiben baten wir seit November 2016 das WWA DEG um Beantwortung verschiedener Fragen und vor allem um einen Gesprächstermin, um Fragen des Planungsauftrages schon im Vorfeld abklären zu können. Dabei bauten wir auf die Aufforderung Ihres Abteilungsleiters, Herrn MR Eichenseer, uns beim WWA DEG „…konstruktiv und lösungsorientiert in den Planungsprozess einzubringen und …einen zügigen Projektfortschritt zu unterstützen“ (Schreiben StMUV vom 27.10.2016).
Während unsere detaillierte Anfragen vom 17.02.2017 zu Bodenbeschaffenheit und Pumpwerk mit Schreiben vom 09.03.2017 ausreichend klar beantwortet wurden, sind die Fragen zu Grunderwerb, Fußballplatz, Wirtschaftlichkeit und Vorentscheidungsplanung BA 03 unklar geblieben.
Daher war eine erneute Mail-Anfrage (22.03.2017) erforderlich, bei der mit Schreiben vom 31.03.2017 Fragen zu Sportplatz und Wirtschaftlichkeit ausweichend beantwortet und -für uns vollkommen überraschend- die Frage nach den Sichtachsen im bebauten Bereich apodiktisch abgelehnt wurde, da „nach derzeitigem Stand in der weiteren Planung keine Sichtachsen vorgesehen (seien)“. Dabei wird auf die Stellungnahme der Regierung Niederbayern (19.01.2017) und auf den Beschluss der Marktgemeinde Obernzell (12.09.2016) verwiesen, das angeblich Sichtachsen abgelehnt habe, was so aber nicht stimmt.
Da dieses Schreiben mehr Verwirrung stiftete, als der Klärung offener Fragen diente, versuchten wir zu mit Schreiben vom 26.06.2017 zu erfragen, warum die enorme und unverständliche Kostensteigerung u.a. mit „deutlich höhere Grunderwerbskosten“ begründet wurde (so Ihre Antwort auf die Anfrage des Abgeordneten Dr. Magerl, Bündnis90/Die Grünen vom 05.05.2017). Da das WWA DEG statt des ursprünglich geplanten Damms mit einer 27-m-Sohle jetzt nur noch mit einer Mauer (max. 1 m, mit Wirtschaftsweg ca. 3 m) planen lässt, müsste die Kostengruppe 100 für den Grunderwerb eigentlich drastisch gesunken sein.
Darüber hinaus beklagten wir, dass das WWA DEG uns gegenüber mit ständig wachsenden Kostenschätzungen arbeite ( 2,9 Millionen in der Basisstudie 2009, etwa 4 Millionen Euro bei der Bürgerinformation 2014, bis zu max. 13 Millionen bei der Bürgerinformation vom 18.10.2016 ), bei der o.a. Landtags-Anfrage aber ,nur‘ noch mit 9,1 Millionen Euro rechnet.
Ein besonderes Ärgernis war für uns jedoch die kategorische Ablehnung der Sichtachsen im bebauten Bereich, insbesondere da die Marktgemeinde nach einer Ortsbesichtigung des vom WWA im Januar 2016 endlich aufgestellten Phantomgerüstes am 16.05.2017 einen Ergänzungsbeschluss fasste, mit welchem das WWA DEG gebeten wurde, eine parallele Planung für eine Kombi-Lösung im bebauten Bereich (d.h. eine Kompaktmauer mit Mobilelementen zwischen StB-Stützen) in Auftrag zu geben. Nach der apodiktischen Feststellung „Eine Parallelplanung wird nicht erfolgen“ ist das WWA DEG offensichtlich nicht bereit, diesen kommunalen Beschluss umzusetzen – für uns schon ein merkwürdiges Demokratieverständnis.
Der auch in diesem Schreiben erbetene Gesprächstermin wurde erneut mit dem Hinweis verwehrt, dass Gespräche erst „bei neuem Planungsstand“ sinnvoll seien. Genau dies versuchte die SG Hochwasserschutz Erlau jedoch seit nunmehr fast zwei Jahren zu verhindern: Dass mit dem Planungsauftrag Fakten geschaffen werden, die im Nachhinein (im Planfeststellungsverfahren) nur schwer umkehrbar sind oder die unnötige Verzögerungen und zusätzliche Kosten für nachträgliche Planungsleistungen bedeuten.
In dem Antwortschreiben vom 02.08.2017 wurde jedoch eine sehr bezeichnende und geradezu unverschämte Behauptung aufgestellt: „Das Aufsprühen von Steinsymbolen, sowie die Kennzeichnung einer Grundschutzmauer erfolgte durch Dritte“. Dies ist eindeutig zumindest unwahr!
Aus dem bisherigen Schriftverkehr mit dem Anlieger Kranz mit dem WWA DEG (E-Mails können zur Verfügung gestellt werden) geht eindeutig hervor, dass das WWA den Anliegern durchaus Sichtachsen in Aussicht stellte. WWA DEG und Ingenieurbüro Wagmann hatten der Fam. Kranz am 20.07.2016 sogar schon eine Fotomontage für zwei mögliche Sichtachsen mit je 4 m Länge gesandt (siehe Anlg. 1), nachdem in dem bisher einzigen Gespräch mit den betroffenen Anliegern (März 2016) die von Fam. Kranz aufgezeichnete Lösung als „zu filigran“ bezeichnet wurde .
Nach erneuter Forderung nach einem Phantomgerüst bei der Bürgerinformation im Oktober 2016 wurde es Ende Januar 2017 von Mitarbeitern des WWA aufgestellt (siehe Anlg. 2). Anlieferung, Abladevorgang und Aufbau wurden von mehreren Anwohnern beobachtet, die auch bestätigen können, dass das Phantomgerüst schon im „bemalten“ Zustand ankam. Die beiden Arbeiter erklärten Herrn Kranz beim Aufbau sogar noch ausdrücklich die Bedeutung der aufgemalten Steine (Grundmauer) und der weißen Fläche (Option für Mobilelemente ).
Die Behauptung, Dritte hätten sozusagen fälschlich den Eindruck erwecken wollen, das WWA plane doch noch Mobilelemente im bebauten Bereich, ist nicht nur eine plumpe Ausrede. Zwischen den Zeilen wird indirekt der Anlieger Kranz verdächtigt, die Grundmauer selbst aufgesprüht zu haben (wer sonst?). Das Schreiben entlarvt sich als hilfloser Versuch, sich von der bisherigen Politik, Mobilelemente zuzulassen, zu distanzieren und nunmehr mit allen Mitteln eine solche Lösung zu verhindern.
Dazu passen auch Äußerungen eines WWA-Mitarbeiters gegenüber einem telefonisch recherchierenden Kaufinteressenten, dass naiv sei, wer hier gebaut (oder gekauft) habe, dass in ,keinster‘ Weise klar sei, ob das Projekt überhaupt verwirklicht werde oder dass die Anwesen praktisch wertlos seien. Hier könnte man sogar einmal Schadenersatzforderungen prüfen lassen. Eine ähnlich unpassende Aussage machte übrigens bei Ihrem Besuch in Erlau am 24.04.2015 auch Herr MR Eichenseer gegenüber Herrn Kranz (…selbst schuld, wenn Sie da gebaut haben“).
Eine derartige Arroganz der Macht versucht die Bürger für staatliches Fehlverhalten verantwortlich und sie zum bloßen Objekt staatlichen Handelns zu machen – das wird zumindest politisch nicht folgenlos sein. Insgesamt ist speziell die Arbeitsweise des WWA DEG schlichtweg als dilatorisch zu bezeichnen. Der Planungsauftrag für den BA 02 war schon für das zweite Halbjahr 2016 zugesichert worden, ebenso die Entscheidung zur Vorentscheidungsplanung für den BA 03. Immer wieder werden die Zwischenergebnisse verzögert, stets wird nur auf öffentlichen oder politischen Druck reagiert.
Wir bitten Sie, den Geist des Aktionsprogramms 2020plus wach zu halten und das WWA DEG anzuhalten, die vorgestellten Termine einzuhalten, den Planungsprozess für die BA 02 und 03 zu beschleunigen, seinen Widerstand gegen Mobilelemente in Erlau aufzugeben, den Planungsauftrag an das Ingenieurbüro in diesem Sinne umzugestalten, sich gegenüber Dritte neutral und nicht geschäftsschädigend zu verhalten und uns einen Gesprächstermin einzuräumen.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Gertraud Himsl
P.S.:
Das OLG Passau hat jüngst in einem Beschluss festgehalten, dass der Bebauungsplan „Donaugründe“ nichtig und somit auch die erteilten Baugenehmigungen rechtswidrig waren. Eventuelle Schadensersatzansprüche seien jedoch verjährt.
Auch das WWA DEG hat damals in dem Geschacher um Baugründe und Gewinne mitgespielt und das einst bestehende strikte Bauverbot für das Überschwemmungsgebiet aufgehoben. Man darf dann wenigstens Entgegenkommen auf andere Weise erwarten.
Vertreten durch: Gertraud Himsl, Donaugründe 12, D-94130 Obernzell, josef-gertraud.himsl@t-onlinde.de
Lenkungsgruppe: Uwe und Bettina Kranz, Josef Himsl, Heinz und Annemarie Warmuth, Jürgen Mager
Anlg. 1
Fotomontage WWA und Ingenieurbüro Wagner zu Sichtachsen
Anlg. 2
Abb: Hinten links ist das von WWA-Mitarbeitern aufgestellte Phantomgerüst zu sehen, das schon bei der Aufstellung die Aufteilung in Grundmauer (Steinmuster) und Mobilelemente aufweist. Die endgültige Höhe der Mauer (3,50 m) ergibt sich aus der Oberkante des Gerüsts. Diese HWS-Mauer soll längs der gesamten Donau in ganz Erlau errichtet werden. Erlau wird zur Badewanne, den unmittelbaren Anwohnern wird so auf 180 Grad der Eindruck einer Gefängnismauer vermittelt.
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