Vorbemerkungen:
Telefonisch wurde Ende Februar 2020 mit der Auftraggeberin vereinbart, die konkreten Lösungsmöglichkeiten zur verbesserten internationalen Bekämpfung der CSEA-Kriminalität in der Zeit von März bis April 2020 zu analysieren. Ich konnte den Vertragsentwurf am 01. März unterzeichnen und bat, mir die Bestätigung durch das EP zu bestätigen. Auf meine Nachfrage am 26. März bei Herrn Dube erhielt ich dann endlich am 30. März von Herrn Koch die Bestätigung, dass der Vertrag validiert worden sei, nicht jedoch die erbetenen Vertragsunterlagen. Am gleichen Tag erhielt ich von Frau Petruc die Mitteilung, dass man sich über eine +/- sieben-seitige erste Version bereits zum 19. April freue. Ein Telefonat mit ihr Mitte April konnte Abhilfe und vertragsgerechtere Arbeitsbedingungen schaffen.
Die gewünschten sehr konkreten und stark praxisorientierten Lösungsvorschläge wurden von mir aus dem bereits am 10.11.2020 vorgelegten Fragebogen für den Wissenschaftlichen Dienst des EP, der von mir vorgelegten Auftragsstudie vom 01.01.2021, der Stellungnahme des BKA vom 14.01.2021, der schriftlichen Beantwortung meines Fragebogens von Europol vom 11.03.2021 und einer Vielzahl damit verbundener, häufig äußerst umfangreicher internationaler wissenschaftlicher oder sicherheitspolitischer Dokumente herausgearbeitet. Das Lösungspapier wurde abschließend insbesondere abgeglichen mit:
- den Positionspapieren der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 12.02.2019 und vom 11.09.2020;
- dem Positionspapier 2020 des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs;
- der Strategie für die justizielle Aus- und Fortbildung auf europäischer Ebene für den Zeitraum 2021.2024 (COM(2020) 713 final
- dem Walsmann-Konzept-Papier;
- dem EPP-Positionspapier CLEAN_V2_DRAFT _Rights of the Child.docx vom 22.01.2021;
- die EU-Kinderrechtsstrategie vom 24.03.2021;
- dem Papier der CDU/CSU-Gruppe der EVP-Fraktion des Europäischen Parlaments vom 25.03.2021;
Themen, die nicht unmittelbar mit dem Auftragsgegenstand (Internationale Bekämpfung der CSEA-Kriminalität) verbunden sind (Jugend- und Medienschutz, Bildung, Familienrecht, Medienbildung von Eltern, Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, o.ä.) sind nicht oder nur am Rande behandelt worden. Der Auftrag umfasste auch nicht die Themenfelder vermisste Kinder, Tötung von Kindern, Rekrutierung von Kindersoldaten, Kinderhandel, Organhandel im Zusammenhang mit Kindern oder ausbeuterischer Kinderarbeit – Themen, die gesondert aufbereitet werden müssten.
Die Struktur der Lösungsvorschläge habe ich an meiner Studie angeglichen.
Die Texte in „rot“ beschreiben rein deutsche Lagebilder und Lösungen und dienen nur dem Hintergrundverständnis.
Die Texte, die nicht „fett“ geschrieben sind, beschreiben internationale Lagebilder, Hintergründe und Begründungen der nachfolgenden Lösungen; sie wären bei einem rein auf Lösungsvorschläge ausgerichtetes Papier weitgehend entbehrlich.
Die Texte, die „kursiv“ geschrieben sind, sind englischsprachige Begriffe oder Zitate.
Die „fett“ geschriebenen Texte sind die eigentlichen Lösungsvorschläge. Sie zeigen auf, dass eigentlich zunächst sehr viele, z.T. sehr lange liegen gebliebene, nur unvollständig umgesetzte oder gar verweigerte Aufgaben erst abgearbeitet werden müssten, bevor neue Aufgaben vergeben oder gar neue Organisationen eingerichtet werden.
Selbst nach Streichung aller deutscher oder sonstiger Hintergrund-Texte bleibt das Volumen des Lösungs-Papiers immer noch deutlich über der 7-seitigen Vorgabe. Eine solch verkürzte Version habe ich beigefügt.
Die Vielzahl der immer noch offenen Felder und die sich stark überlappende „Gremienbreite“ erstaunen immer wieder und erschweren sicherlich eine effektivere Bekämpfung der CSEA-Kriminalität. Dafür müssen noch sehr viele Stellschrauben nachjustiert werden, vor allem müssen Eurojust und EUCPN stärker in die Pflicht genommen und es müssen gezielte Forschungsaufträge vergeben werden, um das Dunkelfeld, die Bereiche unzureichender Faktenlage oder unzureichend genutzte präventive Möglichkeiten aufzuhellen.
Welcher Gesetzgebungsbedarf auf EU-Ebene tatsächlich darüber hinaus noch besteht (außer den wenigen, in meiner Lösungsstudie benannten, sehr spezifischen Bereichen, wie Vorratsdatenspeicherung, Ausleitungsverpflichtung, o.ä.) ist weitgehend unbekannt und bedarf der Erörterung erst nach vollständiger Umsetzung der Directive of the European Parliament and of the Council on combating the sexual abuse and sexual exploitation of children and child pornography, and replacing Council Framework Decision 2004/68/JHA (2011/93).
Nach 10 Jahren darf man eigentlich eine vollständige Umsetzung einer EU-Direktive erwarten.
Europäische Lösungen
zur Verbesserung der
internationalen Bekämpfung
des
Sexuellen Kindesmissbrauchs
(01.05.2021)
Einführung
Bei Interpol sind über 47 Millionen Abbildungen, Filme und Texte zum sexuellen Missbrauch von Kindern (CSEA)[1] zur Opferidentifizierung gespeichert.
In den USA wurden über 45 Mio. Abbildungen, Filme und Texte zum sexuellen Missbrauch von Kindern bis Ende 2019 der NGO National Center for Missing and Exploited Childrens (NCMEC) gemeldet.
Von den in 2020 diesem Zentrum gemeldeten 21,7 Mio. Berichten über neues CSEA-Material entfielen alleine auf Facebook 20,3 Mio. Fälle (95%) und auf Google fast 0,55 Mio. Fälle.[2] Auch wenn diese Zahlen zu einem hohen Prozentsatz Duplikate enthalten dürften, sind sie, selbst bei sehr begünstigender Einschätzung, immer noch immens und viel zu hoch. Für 2020 meldete NCMEC einen Anstieg der Zahl der Fälle des Online-Anlockens von Kindern zum späteren sexuellen Missbrauch („grooming“) um 97,5%.
In Europa verfügte Europol Ende 2020 bereits über 51 Mio. Abbildungen, Filme und Texte zur Analyse des Kriminalitätsphänomens des sexuellen Missbrauchs von Kindern. In der EU leben ca. 100 Millionen Kinder. Zwischen 10% und 20% sollen während ihrer Kindheit psychisch, physisch oder sexuell missbraucht und ausgebeutet worden sein. Wissenschaftliche Studien und exakte Zahlen sind rar und widersprüchlich. Der Handel mit CSEA-Materialien nimmt jedoch evident und rasant zu. 2010 gab es 1 Million Meldungen über CSEA- Material, 2019 waren es bereits über 17 Millionen. Die Covid-Krise soll in Europa den Konsum von CSEA-Material um bis zu 30% erhöht haben. Die Digitalisierung hat die CSEA-Kriminalität auf eine neue Stufe gehoben. Die britische Internet Watch Foundation stellte fest, dass bei dem ihr gemeldete CSEA-Material in 94% Kinder unter 13 Jahren alt abgebildet waren.
In Deutschland stieg die CSEA-Kriminalität seit 2017 kontinuierlich und stark an. Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2020 stieg die Verbreitung pornografischer Schriften um 54%, die Herstellung, Verbreitung, der Erwerb und Besitz von CSEA-Material um 53% und der sexuelle Missbrauch von Kindern um 6,8% auf über 15.500 Fälle. Die PKS bildet jedoch nur das Hellfeld ab, d.h. die der Polizei angezeigten Fälle. Das Dunkelfeld ist um ein Vielfaches größer (1:7 bis 1:20), d.h. dass in Deutschland jährlich bis zu 450.000 Mädchen und 150.000 Jungen Opfer sexueller Gewalt werden. In jeder Schulklasse sitzen demnach statistisch eins bis zwei Kinder, die aktuell sexueller Gewalt ausgesetzt sind. Jeder achte Erwachsene machte in seiner Kindheit und Jugend sexuelle Gewalterfahrungen.
International und national unternahmen seit Jahrzehnten Strafverfolgungsbehörden, Politik und Wirtschaft, insbesondere die elektronischen Service Provider (ESP) große Anstrengungen, dieses Kriminalitätsphänomen zu bekämpfen. Dennoch wachsen die Zahlen der CSEA-Materialien weiterhin exorbitant.
Es gilt nachzubessern, doch zuvor sind vor allem alle auf EU-Ebene vorgeschriebenen oder vereinbarten Regularien auf den Grad ihrer Umsetzungen zu überprüfen, dabei sind Erkenntnisse und Evaluierungen anderer internationaler Akteure einzubeziehen.
Die Hausaufgaben
Bevor neue Organisationen geplant, bestehende EU-Agenturen mit erweiterten Aufgaben beauftragt, neue Kooperationen geschlossen und neue Direktiven oder Initiativen formuliert werden, müssen Aktualität und Wirksamkeit bestehender Direktiven, Verordnungen, Organisationen und sonstigen Regularien kritisch überprüft werden. Schon die unterschiedlichen nationalen Begrifflichkeiten der CSEA-Kriminalität erschweren eine effektive Bekämpfung eines globalen Phänomens; dies gilt für die juristische Einordnung der Straftaten in die strafrechtlichen Rahmen, für die Tatbestandsmerkmale, die Definitionen, das Strafmaß, die Opferbehandlung und natürlich auch für die sonstigen nationalen Rechtsrahmen. Auf die jüngsten strafrechtlichen Änderungen in Deutschland und Frankreich wird hingewiesen.
Auf EU-Ebene unternahmen seit rund 25 Jahren Politik, EU-Agenturen, Justizverwaltungen, Strafverfolgungsbehörden, NGO und die Wirtschaft große Anstrengungen, dieses Kriminalitätsphänomen besser zu bekämpfen – allerdings mit eher ernüchterndem Erfolg. Die Fülle der EU-Regelungen[3] wurde in den EU-Mitgliedsstaaten (MS) von Anfang an durch die generell bestehende Subsidiaritätsproblematik, den differierenden Ansatz („illegal“ vs. „harmful“,) und die unterschiedlichen nationalen Begrifflichkeiten/Umsetzungen in ihrem Wirkungsgrad unterlaufen, geschwächt oder fragmentiert. Daher sind viele Bestrebungen der Annäherung/Harmonisierung der nationalen Sexualstrafrechts- und seiner Präventions-, Interventions- und Opferschutzsysteme weitgehend gescheitert.
Die Erkenntnisse der (spärlichen) EU-Evaluationen oder externer Analysen wurden nicht oder nicht ausreichend umgesetzt. Schon die Vielzahl bereits eingeleiteter Vertragsverletzungsverfahren ist erschreckend, ihre offensichtliche Erfolgslosigkeit noch erschreckender. Erforderlich sind daher umfassende Evaluierungen bestehender Regelungen und Erkenntnisse, sowie daraus zu abzuleitenden „bold actions“.
Lösungen:
Die „Luxembourg Terminology Guidelines (2018)“ müssen in der EU verpflichtend eingeführt werden. Das Kriminalitätsphänomen soll EU-einheitlich als „Child Sexual Exploitation and Abuse (CSEA)“ identifiziert werden. (alternativ: CSE oder CSA). Künftig soll das ausgewählte Akronym in der gesamten EU-Ebene verwendet werden, um den Begriffswildwuchs zu stoppen.
Die EU- Direktive 2011/92/EU vom 13.12.2011, das Herzstück der EU-Aktivitäten im Kampf gegen CSEA-Kriminalität, muss endlich EU-einheitlich umgesetzt werden. Hierzu bedarf es kurzfristig einer erneuten Evaluierung. Die erste Evaluierung von 2016[4]) zeigte, dass trotz angeblich „erheblicher Anstrengungen“ höchst gravierende Umsetzungsdefizite verblieben, selbst die nationalen Hotlines waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht in allen MS eingerichtet oder effektiv implementiert. Der aktuelle Sachstand ist immer noch unbekannt und muss erneut erhoben werden. Gegebenenfalls muss gegen säumige oder umsetzungsunwillige MS ein Vertragsverletzungsverfahren durchgeführt werden.
Die EPP-Initiative zur Einführung eines “Children’s Rights Test” für alle bestehenden und künftigen gesetzgeberischen und administrativen Maßnahmen auf EU-Ebene muss umgesetzt werden, um mit einer neuen „kinderfreundliche Gesetzgebung“ ein kinderfreundliches Europa zu entwickeln und zu gestalten.
Europol soll noch 2021 eine Zusammenkunft aller nationalen CSEA-Zentralstellen einberufen, in welcher der aktuelle nationale Sachstand, vor allem der Gesetzgebung, der Hotlines, der Block-Lists, der Filter- und Blockier-Techniken, der Regelungen zur schnelleren Entfernung von CSEA-Material und Erfahrungen zu Interpols „worst-of“-Liste erhoben und „good practice“-Modelle ausgetauscht werden soll. Schwerpunkt muss eine einheitliche technische Antwort auf die Bilderflut werden, d.h. es sollen konkrete Vorschläge zur Beschleunigung der Meldeverfahren, zur Harmonisierung der diversen „hash“-Techniken oder zur vergleichbaren Handhabung dieser Bilder-Daten („mapping“) gemacht werden. Europol soll zu diesem Zweck einen umfassenden Fragekatalog erarbeiten und ihn mit Kommission und Parlament abstimmen.
Auch alle übrigen CSEA-bezogene Direktiven, Verordnungen oder Rahmenrichtlinien sollen noch in diesem Jahr evaluiert werden, vorhandene Evaluierungsberichte sind einzubeziehen. Hierzu soll vom Europäischen Parlament gemeinsam mit der Kommission eine Multi-Agency-Expertengruppe gebildet werden.
Das Dunkelfeld
Das polizeiliche Hellfeld ist nicht geeignet, stimmige Schlussfolgerungen über die tatsächliche Kriminalitätslage zu machen. Dunkelfeldforschung ist essentiell, findet aber selten, allenfalls auf einem quantitativen Level statt, dann jedoch mit höchst widersprüchlichen Ergebnissen: Unterschiedliche Definitionen, Forschungsdesigns, Ein- und Ausschlusskriterien und methodische Artefakte weichen zu sehr voneinander ab. Eine europaweit ausgerichtete Dunkelfeldforschung findet nicht statt. Vorhandene nationale Dunkelfeldforschungen werden auf EU-Ebene nicht zusammengeführt.
Lösung:
Auf EU-Ebene soll eine Meta-Analyse bereits vorhandener wissenschaftlicher Studien zum CSEA-Dunkelfeld durchgeführt werden, welche die Basis eines darauf zu vergebenden interdisziplinären Forschungsauftrags (s.u.) sein soll.
Das deutsche „Prävention Projekt Dunkelfeld (PPD)“[5] richtet sich seit 2015 an Pädokriminelle und an potentielle Täter (Pädo-und Hebephile), die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen. Etwa ein Prozent aller Männer im Alter von 18 bis 75 Jahren gelten als gefährdet (in Deutschland wären das bis zu 250.000, EU-weit vermutlich bis zu 3 Millionen Männer. Das PPD gilt international als therapeutisches „Leuchtturmprojekt“. Es hat unter dem Namen „Kein Täter werden“ ein Dutzend deutsche Standorte, schuf ein Online-Selbsthilfe-Programm („Troubled Desire“) und wird international unter dem Namen „Don’t offend“ in mehreren anderen Staaten betrieben (Anfragen aus Finnland, Indien, die Philippinen, Schweden, USA, und dem Vereinigten Königreich), nicht aber in den übrigen EU-Mitgliedsstaaten. Die langjährigen Forschungsergebnisse, der Datenpool und die entwickelten Qualitätsstandards für Diagnose, Therapie und Training sind richtungsweisend.
Auch Projekte wie „Stop it Now“ (UK/NL), „Cicles UK“, “Otanvastuun“ (FI) oder „Behind the door“ (CRO), „SPEAK“ (Hessen/BRD)[6] , „Talk about it“ (AT) u.v.a. sind einzubeziehen, sie demonstrieren unterschiedliche Ansätze.
Lösung:
Projekte, die sich auf die Ansprache potentieller Pädokriminelle richten, sollen auf EU-Ebene in einer Meta-Studie erfasst und evaluiert werden. Dies wäre schon lange Aufgabe von EUCPN. Die effektivsten Projekte sollen dann allen EU-Mitgliedsstaaten vorgeschlagen und mit ausreichenden (EU-)Finanzmitteln ausgestattet werden.
Immer noch fehlt die weltweite gesetzliche Verpflichtung der Serviceprovider, nicht nur nach einer Beschwerde durch einen Nutzer Meldung an die nationalen Zentralstellen, Europol oder Interpol zu machen. Bei der CSEA-Kriminalität muss die Meldepflicht unabhängig von einer Nutzerbeschwerde etabliert werden, damit das Dunkelfeld größtmöglich aufgehellt und die Repression intensiviert werden kann.
Lösung:
Zumindest auf EU-Ebene müssen alle Dienstanbieter rechtlich verpflichtet werden (EU-Direktive), ihre Netzwerke ständig auf CSEA-Material zu überprüfen („crawler-Technik“) und festgestellte inkriminierte Inhalte zu sichern, zu melden, unverzüglich zu löschen und den Nutzer auch intern zu sanktionieren. Die Meldungen müssen im EU-Raum unmittelbar an Europol erfolgen, die Europol-Konvention ist entsprechend anzupassen.
Die Strategie, allein mit Filter – und Blockier-Systemen die Verbreitung von CSEA-Materialien zu verhindern, muss als gescheitert gelten. Eine Reihe von EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten verfügen immer noch über derartige Blockier-Systeme (CSAADF).
Lösung:
Filter- und Blockier-Systeme können weiterbetrieben werden, sollen aber mit der gesetzlichen Verpflichtung (EU-Direktive). der Serviceprovider zur Meldung und Sicherung von detektiertem CSEA-Material verbunden werden. Die Inhalte sollen nach Sicherung und Meldung unverzüglich gelöscht und der Nutzer auch intern sanktioniert werden. Die Meldungen müssen unmittelbar an Europol erfolgen, die Europol-Konvention ist entsprechend anzupassen.
Umfassende und kontinuierliche PR/Medienkampagnen[7] sind nicht nur erforderlich, um mit potentiellen Pädokriminellen kommunizieren und damit direkt präventiv wirken zu können, sondern auch, um die Öffentlichkeit zum Thema Pädophilie/Hebephilie zu informieren, um eine sachliche Diskussion anzuregen und positive Impulse für das Meldeverhalten zu geben[8]. Die anfänglich starke Resonanz der PPD-Kampagne in öffentlich-rechtlichen und privaten TV-Sendern, in Kinos, auf YouTube, in U-Bahnen, auf Plakaten ist u.a. mangels ausreichender finanzieller Unterstützung deutlich zurückgegangen und erschöpft sich in kurzfristigen Neuauflagen z.B. bei Eröffnung neuer Standorte. Die online-Präsenz wird dagegen täglich von 200 – 300 Besuchern frequentiert (Projektwebsite, Twitter-Account, kostenfreie Google Ad-Words-Anzeigen, etc.).
Lösung:
Auf EU-Ebene muss eine wuchtige, gemeinsame und dauerhafte PR-Kampagne zur Aufhellung des Dunkelfeldes („public awareness“) und zur therapeutischen Ansprache potentieller Täter auf der Basis oder analog des erfolgreichen deutschen Projekts DDP, „Don’t offend“, oder gleichwertiger Projekte anderer Mitgliedsstaaten entwickelt werden; sie soll sich hinsichtlich Breite, Tiefe, Dauer und Finanzrahmen an der PR-Dimension der Covid-Kampagne[9] und entsprechend des dominanten „Tatorts Internet“ auch stärker an Online-Werbungs-Strukturen orientieren (d.h. auch Live-Streams, Podcasts, Webinare oder Virtual-Reality-Erlebnissen). Die PR-Kampagne soll mit der PR-Kampagne zur Enttabuisierung des sexuellen Missbrauchs in der Gesellschaft verzahnt werden.
Der jüngste Bericht der NGO „Lost in Europe“, dass rund 18.300 geflüchtete Kinder und Jugendliche von 2018 bis 2020 in Europa aus staatlicher Obhut verschwunden sind[10], ist alarmierend, denn diese Kinder sind in höchster Gefahr, ausgebeutet, sexuell oder sonst missbraucht und ausgebeutet (einschließlich Organhandel) zu werden. Naturgemäß verschwinden diese Kinder überwiegend längs der Fluchtrouten. Das Dunkelfeld muss enorm sein, denn es gibt keine EU-einheitliche Statistik: Frankreich, Dänemark und Rumänien erheben gar keine Daten, Bulgarien unterscheidet nicht zwischen begleiteten und allein reisenden Kindern, zentrale Meldestellen fehlen und der Informationsaustausch funktioniert nicht. Die EU-Kommission „signalisierte, dass sie (die MS, d. Verf.) mehr gegen das Verschwinden geflüchteter Kinder unternehmen müssten, unter anderem durch bessere Datensammlungen“. Das ist ein Armutszeugnis.
Lösung:
Die EU-Kommission ist aufzufordern, unverzüglich eine Richtlinie zur vollständigen Erfassung aller einreisenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF) zu erlassen; Europol hat eine Vermisstendatei über die verschwundenen Personen einzurichten und das Thema „sexueller Missbrauch, Organhandel und Ausbeutung im Zusammenhang mit Flüchtlingskindern“ gesondert zu analysieren.
Mit zunehmender Effizienz der gemeinsamen präventiven und repressiven Maßnahmen von Strafverfolgungsbehörden, OSP und EU-Agenturen weichen die Täter erkennbar in das Deep Web oder Darknet aus. Verschlüsselungstechniken werden insbesondere bei Besitz, Erwerb und Verbreitung von CSEAM-Materialien zunehmend eingesetzt. Die Verschlüsselungstechniken werden immer besser. Die im März 2019 angekündigten Bemühungen von Facebook, die end-to-end-Verschlüsselung (E2E) in allen seiner Dienste einzuführen, verlangte schon längst schnelleres Handeln. Die EU-Akteure arbeiten seit 2015 an dieser komplexen Thematik, konkrete Ergebnisse liegen immer noch nicht vor[11].
Lösung:
Die Expertengruppe der EU-Kommission[12] zur Aufdeckung und Entschlüsselung kryptierter CSEA-Materialien muss ihre Arbeit intensivieren und beschleunigen. Die Arbeiten zum geplanten Netzwerk der “Points of Expertise”, zur “Werkzeugkiste” für alternative Investigationen und zur Analyse der jeweiligen nationalen gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen möglichst noch in 2021 abgeschlossen werden; Exakt balancierte Lösungsvorschläge für ein EU-Statement oder eine EU-Direktive müssen geltendes Datenschutzrecht beachten und sich auf genau spezifizierte Zielpersonen oder -gruppen ausrichten. Die Erfahrungen aus der Terrorismusbekämpfung sind zu nutzen.
Das Hellfeld
Das Hellfeld gibt zwar Aufschluss über die Aktivitäten der Strafverfolgungsbehörden, über Anstieg oder Rückgang der Fallzahlen, stellt diese Phänomene aber nicht in Relation z.B. zu getroffenen Maßnahmen, Einzelfällen mit exorbitanten Fallzahlen, eingeleiteten Präventionsprogrammen, rechtlichen bzw. technischen Veränderungen oder generell einem veränderten Problembewusstsein.
Hierzu bedarf es einer längst und zwingend vorgeschriebenen umfassenden Datenerhebung auf EU-Ebene und eines regelmäßigen, vergleichenden Monitorings, wie es die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen eigentlich schon lange verlangt.
Lösung:
Auf EU-Ebene muss hierzu einen interdisziplinären Forschungsauftrag vergeben werden, um eine EU-Direktive zum Monitoring zu formulieren.
Die Mitgliedsstaaten sollten der Bekämpfung der CSEA-Kriminalität nicht nur Lippenbekenntnisse zollen, sondern eine echte Top-Priorität einräumen. Motto: „Jeder Fall ist ein Fall zu viel“. Dazu gehören auch international, national und regional aufeinander abgestimmte Strategien, Aktionspläne und ressortübergreifende Handlungs- und Maßnahme-Konzepte zur verbesserten Bekämpfung der CSEA-Kriminalität[13]. Sie sollten die Bereiche Repression, Prävention, Intervention und Hilfe, insbesondere Investitionen zur Anpassung der Personal- und Finanzressourcen umfassen und Elemente der Qualitätssicherung und des Monitorings enthalten. Nur so ist das Hellfeld stärker zu erhellen.
Lösungen:
Die Mitgliedsstaaten müssen Europol die jährlichen Fall-, Opfer- und Täterdaten melden, damit dort ein einheitliches EU-Lagebild erstellt werden kann; dabei können die noch bestehenden Probleme analysiert werden, wo, welche und wie Nachbesserungen in Bezug auf die angestrebte Harmonisierung erforderlich werden. Das Lagebild soll zudem Aufschluss darüber geben, wie sich die Zuwandererkriminalität auf das CSEA-Deliktsphänomen auswirkt.
Vorhandene deliktsspezifische Organisationsformen, Strukturen, Strategien Arbeits- / Aktionspläne und Projekte von Europol, Eurojust, EU Crime Prevention Network (EUCPN) und der europäischen Polizeiakademie CEPOL sind auszubauen bzw. besser zu nutzen:
- Von Europol/Eurojust und den MS sind endlich auch Joint Investigation Teams (JIT) in Fällen der CSEA-Kriminalität einzusetzen;
- Bewährte Europol-Projekte (AP TWINS, J-CAT oder TraceAnObject) sind zu priorisieren, stärker ins Bewusstsein der Strafverfolgungsbehörden der EU zu rücken und intensiver zu nutzen;
- Die CSEA-Bekämpfung soll im kommenden EU Policy Cycle 2022 – 2026[14] eine hervorgehobene, eine eigene Priorität erhalten (EMPACT[15]);
- Die im Februar 2020 von den EU-Polizeichefs beschlossene engere und verpflichtende Zusammenarbeit zwischen OSP und Europol ist weiter zu intensivieren, die entsprechende Anpassung der Europol-Konvention muss zügig erfolgen;
- Das EUCPN muss sich stärker und pointierter im Kampf gegen die CSEA-Kriminalität engagieren; die Vergabe eines EUCPN-Award für das DDP, die über die Jahre verteilte Themenbehandlung in Form von Berichten einzelner MS, zumeist als Sub-Thema der Cyberkriminalität oder die marginale Behandlung des CSEA-Thematik z.B. am Rande der ersten European Crime Prevention Conference in 2020 (!) ist unzureichend. Die Bekämpfung der CSEA-Kriminalität soll nicht mehr als marginales Sub-Thema unter Cybercrime geführt werden, sondern auf der Basis der von Europols IOCTA benannten Brennpunkten (s.u.) als eigenständiges Themenfeld mit deutlich höherer Priorität innerhalb der EUCPN Multiannual Strategy (MAS) 2021 -2025;[16]
- Die CEPOL muss das Kriminalitätsphänomen CSEA insgesamt stärker als bisher und deutlich über die J-CAT-Webinars hinaus in den Fokus seiner Arbeitsplanung rücken; sie soll sich vor allem den von Europol in seinem jährlichen Lagebild IOCTA herausgearbeiteten aktuellen Brennpunkten widmen, z.B. Peer-to-Peer Netzwerke (P2P), Live-Streaming/Self-Generated Explicit Material (SGEM) oder den Bereichen Verschlüsselung, Darknet, Virtual Private Networks (VPN) oder Deep-Fake-Technologie. Ein einzelnes Webinar zum Thema der Bedeutung von Hotlines ist unzureichend. Die Bekämpfung der CSEA-Kriminalität soll nicht mehr als marginales Sub-Thema unter Cybercrime geführt werden, sondern als eigenständiges Themenfeld mit deutlich höherer Priorität.
Eine generelle Verbesserung von CSEA-Repression und -Prävention und damit ein stimmigeres Hellfeld strebte auch die internationale NGO „WeProtect/Global Alliance“ an und veröffentlichte 2016 ihre praxisorientierte Leitlinie „A Model National Response“ (MNR)[17]. Anhand abgestufter Elemente sollten die Staaten ihre eigene Gesetzgebung, die verantwortlichen Organisationsstrukturen, den Opferstatus, die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und mit den Medien selbst überprüfen, Schwachstellen erkennen, um ggf. priorisiert gegensteuern zu können.
Auch die jüngste Umfrage des Europarats in den CoE-Mitgliedsstaaten[18] zeigte, dass immer noch nicht alle erforderlichen Vorgaben und Vereinbarungen eingehalten sind und Optimierungsbedarf besteht – auch in EU-Mitgliedsstaaten.
Lösung:
Die Leitlinie „A Model National Response“ und die aktuelle Evaluation des Europarates sollen auf EU-Ebene aufgegriffen und dringend im Rahmen eines Abgleichs auf den aktuellen Stand der Umsetzung überprüft werden. Gegebenenfalls muss gegen säumige oder umsetzungsunwillige MS ein zwingendes Vertragsverletzungsverfahren durchgeführt werden.
Auf EU-Ebene wurden eine Vielzahl von Kooperationen geschaffen, in denen die EU- Agenturen gemeinsam oder in Teilen mit diversen Strafverfolgungsbehörden, NGOs und privaten Partnern aus dem Finanzsektor, der e-Wirtschaft und der Zivilgesellschaft (Stakeholder) zusammenfinden, um in der Bekämpfung der CSEA-Kriminalität Definitionen und Standards für Monitoring und Maßnahmen zu vereinbaren, vereinheitlichen, entwickeln und zu bündeln – im Surface Web, im Deep Web und selbst im Darknet.
Die wichtigsten Foren sind:
- EFC, die European Financial Coalition against Commercial Abuse of Children Online (EFC), insbesondere für Fragen kommerzialisierter CSEA-Kriminalität, wie z.B. Live-streaming Services (“pay-per-click”);
- INHOPE, ein weltweites Netzwerk von 51 Hotlines in 45 Ländern;
- VGT, die Virtual Global Task Force (VGT), zur proaktiven Nutzung von Techniken zur Detektion und Löschung von CSEA-Material durch industriellen Softwareeinsatz und Hashlisten;
- GSMA, die Global Alliance, speziell Vertreter der Smartphone-Industrie zur Extraktion, Dekodierung, Filterung, Analyse von CSEA-Material und das erforderliche Datenmanagement;
- ICANN, die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers, insbesondere deren Public Safety Working Group (PSWG).
- WeProtect, ein weltweiter Zusammenschluss von 98 Staaten, 51 Unternehmen, 52 Civil Society Organisations (CSOs) und 9 internationalen NGO zur Bekämpfung der CSEA-Kriminalität
Vor allem die Online Service Provider sind in ihrer Eigenverpflichtung, die abscheuliche Nutzung ihrer Apps und Dienste durch Pädokriminelle zu verhindern, inzwischen recht weit vorangekommen.[19]
Lösung:
Die EU-Kommission sollte prüfen, ob die Zusammenarbeit in dieser Vielzahl von Foren mit Hunderten von Teilnehmern, identischen Zielen, größtenteils sich deckenden Aufgaben und ähnelnder Maßnahmen im Ergebnis kontraproduktiv ist, bzw. von wem und wie sich solche Foren besser orchestrieren oder synchronisieren liesen, ggf. mit einer einheitlichen „Sicherheitskooperation CSEA-Crime“, um die CSEA-Kriminalität effizienter zu bekämpfen.
Die „EU-Strategy to Combat Child Abuse 2020“ schlägt u.a. die Einrichtung eines Europäischen Zentrums für Kinderschutz vor. In Fragen der Repression besteht eindeutig die Gefahr der Überlappung der Aufgaben, Doppelarbeit und redundanter Prozesse mit Europol. Im Bereich Prävention besteht eine ähnliche, wenn auch geringere Gefahr mit dem EUPCN.
Die Sinnhaftigkeit eines solchen Zentrums für Kinderschutz kann jedoch durchaus in allgemeinen Fragen des Kindswohls bestehen, z.B. des Schutzes vor Vernachlässigung, des Opferschutzes, der Intervention oder der Forschung, dann jedoch eher als ein zentrale Informationsplattform, aber nicht als eine neue Organisation, für die Europol zudem eine „law enforcement component“ einfordert.
Lösung:
Die Forderung nach einem EU-Kinderschutzzentrum muss sorgfältig bedacht, mit bereits existierenden EU-Agenturen intensiv diskutiert und nach aufgabenorientierten Zuständigkeitskriterien abgewogen werden. Im Zweifel sind eher die Aufgabenzuweisungen bestehender Agenturen zu präzisieren oder zu erweitern, statt mit neuen Organisationen die Probleme zu vertiefen.
In ihrem Report 2019 berichtete die britische Internet Watch Foundation (IWF) über rund 260.500 Meldungen, von denen fast 133.00 Bilder/Filme sexuellen Missbrauch zeigen. Dies sei ein Anstieg um 25% zu 2018.
In 2020 fand IWF alle drei Minuten eine Abbildung sexuellen Missbrauchs von Kindern. 2019 wies IWF darauf hin, dass in 90% aller Fälle die Server in Europa stünden (2018: 79%) und dass 73% aller Fälle des Vertriebs sexueller Missbrauchsabbildungen aus den Niederlanden stammten (2018: 47%).
Lösung:
In der EU muss eine einheitliche „Zero-Toleranz-Politik“ gegen CSEA-Kriminalität herrschen; Die EU-Kommission muss den Vorwurf nachdrücklich überprüfen und gemeinsam mit den Niederlanden geeignete Maßnahmen ergreifen, ggf. muss ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden.
Nach wie vor ist das Hellfeld der reisenden Pädokriminellen (früher bezeichnet als „Sex- oder Prostituiertentouristen“) unzureichend ausgeleuchtet, obwohl global zwei Millionen Opfer betroffen sind. Am 25. Mai 2016 trat die europäische Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdatensätzen in Kraft (“Passenger Name Record – PNR”). Ziel: Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität. Bei der CSEA-Kriminalität handelt es sich um schwere Kriminalität im Sinne der PNR-Direktive (Art. 3 Ziff. 9. i.V.m. Anhang II Ziff. 3). Bis zum 25.05.2018 hätten die Direktive in allen MS rechtlich, organisatorisch und technisch umgesetzt und nationale Passenger Information Units (PIU) etabliert sein müssen Europol ist befugt, in rechtlich begründeten Einzelfällen PNR-Daten von den PIUs abzufragen und mit Hilfe seines eigenen Travel Intelligence Teams weiterzubearbeiten; das fand jedoch nur 2019 und nur in einem einzigen Fall statt! Europol konnte über Irgendwelche Erfolge im Kampf gegen reisende Pädokriminelle nichts berichten, obwohl Fälle insbesondere aus Thailand medial gut dokumentiert sind, in denen es zu Hundertfachen sexuellen Missbrauch gekommen war.[20]
Lösung:
Die europäischen Strafverfolgungsbehörden sollten die Nutzung ihrer nationalen PNR-Datenbanken, die bei den jeweiligen PIUs (Passenger Information Units) geführt werden, im Hinblick auf dieses Kriminalitätsphänomen deutlich intensivieren. Die EK soll den aktuellen Stand der Umsetzung der PNR-Direktive evaluieren und dabei feststellen, wie viele „Hits“ die CSEA-Kriminalität betreffen. Europol soll gemeinsam mit den PIUs der MS eine Fachtagung zu diesem Thema abhalten.
Die Opfer
Die Opfer sind gem. der UN-Kinderrechtskonvention die Kinder, d.h. alle Personen bis zum 18. Lebensjahr. Abweichende Regelungen von der geltenden EU-Direktive[21] gibt es aber immer noch, wenn auch nur in wenigen EU-Mitgliedsstaaten.
Lösung:
MS, die immer noch abweichende rechtliche Altersregelungen haben, müssen zügig die seit mindestens einer Dekade ausstehenden gesetzlichen Änderungen umsetzen. Gegebenenfalls muss gegen säumige oder umsetzungsunwillige MS ein zwingendes Vertragsverletzungsverfahren durchgeführt werden.
In Deutschland ist die Zahl der bekannten Opfer seit 2015 deutlich gestiegen und liegt bei rund 15.500; der Anteil der Kinderopfer unter 8 Jahren nimmt deutlich zu und liegt bei über 20 Prozent; die Zahlen der Produktion, des Besitzes, des Erwerbs oder der Verbreitung von Abbildungen/Texten von sexuellem Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen Schriften stiegen um rund 55 Prozent; das Dunkelfeld ist enorm. Hinter jedem Bild steht eine vollendete Tat! Die Covid-Krise verschärft die Situation: Die Zahl der Hilferufe über die „Nummer gegen Kummer“ stieg in 2020 um 15 % auf 9.200 Anrufe, die Onlineberatung nahmen rund 1.100 Kinder und Jugendliche wahr (+17%). Die (sexuelle) Gewalt in der Familie hat deutlich zugenommen[22].
Eine EU-weite Daten-Erfassung der Kinder, die Opfer der CSEA-Kriminalität werden, gibt es ebenso wenig, wie die Erfassung der schwerwiegenden Folgen, die diese Kinder davontrugen. Die psychischen und physischen Belastungen variieren je nach Alter, Altersunterschied, Beziehungsnähe, Dauer, Gewaltandrohung oder Geheimhaltungsdruck. Eine Erfassung nach der Copine-Skala[23], findet nur in einzelnen Studien statt. Langzeitfolgen, Selbstverletzungen oder Suizide werden nicht konsequent als Tat- oder Trauma-Folgen erfasst oder ausreichend erforscht. Die EU-Opferschutzrichtlinien sind nach wie vor unvollständig oder fehlerhaft umgesetzt.[24]
Seit Jahren bestehen diese und andere Schwellen und eklatante Datenlücken in fast allen (Vor-)Tat-, Nachtat-, Versorgungs- und Interventionsbereichen von CSEA-Opfern, d.h. teilweise schwer traumatisierter Kinder. In Strafverfolgungsbehörden wie in den einzelnen Fachdisziplinen fehlen entsprechende Prioritäten und Ressourcen. Generell mangelt es an einer öffentlichkeitswirksamen Aufklärung, obwohl die traumatischen Folgen nicht nur zeitlebens die Opfer betreffen, sondern auch als ein immenser volkswirtschaftlicher Schaden angesehen werden müssen (2012: 11 Mrd. Euro/Jahr[25]).
Auch das Thema der „Sekundärviktimisierung“, d.h. die Belastungen die durch ungünstiges Fallmanagement, durch Belastungen im Strafverfahren oder durch Interventionen (z.B. Trennungsängste) ausgelöst werden, ist unbefriedigend aufgearbeitet und gelöst.[26]
In den Bereichen „grooming“, „sexting“[27] und SGEM („Self generated explicit material“ oder “youth-produced sexual images”) ist der Anstieg auf bis 40 % alarmierend – und die Feststellung, dass die Kinder offensichtlich zunehmend in ihrer häuslichen Umgebung aufgenommen worden seien[28].
Lösungen:
Auf EU-Ebene muss eine Opferstatistik zur Erfassung der CSEA-Kriminalität eingeführt werden. Hierzu sind zunächst die nationalen Kriminalitätsstatistiken zusammenzuführen, wissenschaftlich zu analysieren und ein EU-Opferlagebild zu erstellen. Dabei festgestellte Lücken und Mängel sind zu erfassen und Lösungsvorschläge sind zu erarbeiteten, um eine EU-Direktive vorzubereiten. Neben dem vorhandenen Paradigma der Unschuldsvermutung des Täters muss endlich ein Paradigma der „Opferrespektierung“ geschaffen werden;
Auf EU-Ebene muss auf der Basis der EU-Strategie für die Rechte der Opfer [29] eine umfassende wissenschaftliche Studie zur aktuellen Lage der CSEA-Opfer in den Tat-, Nachtat-, Versorgungs- und Interventionsbereichen durchgeführt werden, vor allem um effektivere präventive, repressive und justizielle Ansätze zu finden und die Versorgung und Betreuung der durch CSEA-Kriminalität traumatisierten Kinder zu verbessern; Die Opferrechte sind weiter zu stärken, ggf. muss gegen umsetzungsunwillige MS ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden; die MS sollen auf der Basis der EU-Opferstrategie nationale Opferschutzstrategien beschließen und umsetzen.
Der “Operational Action Plan 2017” der Child Sexual Exploitation European Multidisciplinary Platform Against Criminal Threats muss vor dem Hintergrund der neuen „EU-Strategie für die Rechte der Opfer“ evaluiert, gegebenenfalls aktualisiert werden.
In den MS sind Kinderhäuser, die interdisziplinäre Unterstützungsdienste anbieten können (Barnahus-Modell/Childhood-Haus), einzurichten, die in möglichst schonender Weise CSEA-Opfern strafrechtliche Fallabklärung, medizinische und psychosoziale Hilfe aller professioneller Akteure ermöglicht.
Auf EU-Ebene muss eine wissenschaftliche Studie zur „gesellschaftlichen Last von Trauma-Folgestörungen“ durchgeführt werden, auch zur argumentativen ‚Unterfütterung‘ der PR-Kampagne (s.u.). Die bereits vorgelegte Trauma-Folgekostenstudie (Habetha et al) von 2012 ist einzubeziehen.
EU-weit und -einheitlich muss die Enttabuisierung des sexuellen Missbrauchs in der Gesellschaft durch eine wuchtige, gemeinsame und dauerhafte PR-Kampagne gefördert werden. Sie soll sich hinsichtlich Breite, Tiefe, Dauer und Finanzrahmen an der PR-Dimension der Covid-Kampagne anpassen.[30]
Im Mittelpunkt soll das europaweite Angebot der Opferhilfe unter der Rufnummer 116006 stehen.
Weitere Schwerpunkte der PR-Kampagne müssen Maßnahmen gegen das zunehmende „sexting“ und die Herstellung und unbedachte Selbstverbreitung von SGEM sein. Diese Themen müssen auch altersentsprechend in den Curricula der Schulen integriert werden.
Entsprechend des dominanten „Tatorts Internet“ muss sich diese PR-Kampagne stärker an Online-Werbungsstrukturen orientieren, d.h. auch Werbemittel wie Live-Streams, Podcasts, Webinare oder Virtual-Reality-Erlebnisse müssen genutzt werden.
In allen gesellschaftlichen Schichten muss insgesamt mehr Information, Aufklärung und Sensibilisierung über die Auswirkungen und langfristigen Folgen sexualisierter Gewalt erfolgen, um die Betroffenenperspektive durch Förderung gesamtgesellschaftlicher Empathie für Betroffene sexualisierter Gewalt zu stärken, die Prävention zu intensivieren und um eine Intensivierung des Melde- und Anzeigeverhaltens zu erreichen.
Das Thema der Sekundärviktimisierung[31] muss im Rahmen einer EU-weiten kriminologischen Forschung zunächst aufgearbeitet werden, um die bestehenden definitorischen und terminologischen „erheblichen Unschärfen“ zu klären und die tatsächlichen Auswirkungen zweifelsfrei feststellen zu können, bevor weitere Maßnahmen getroffen werden können.
Die Prävention
Prävention und Dunkelfelderforschung sind zwei Seiten einer Medaille. Präventive Maßnahmen dienen aber ausschließlich dem Kindswohl und müssen ganzheitlich auf die elterliche Erziehung der Kleinkinder, die Kindertagesstätten, die Kindergärten, die offiziellen Curricula aller Schulformen und- ebenen, die Vereine für Sport, Spiel, Musik, Heimatpflege o.a. einwirken. Grundgedanke muss der Respekt vor dem eigenen Körper sein, das Grundrecht des Kindes auf seine körperliche Selbstbestimmung in den Vordergrund zu bringen. „Knuddelattacken“, „Kitzelfolter“, „Spuckreinigung“ oder „Zwangsküsschen für Opa oder Oma“, gender-basierte Gewalt und sexistische Aktionen sind in allen sozialen Schichten und Ebenen zu ächten. Kinder bestimmen selbst, wer es anfassen darf, was „gute Berührungen oder Geheimnisse“ und was „schlechte Berührungen oder Geheimnisse“ sind; Kinder sollen lernen, NEIN zu sagen.
Minderjährige müssen angehalten werden, sich sehr viel kritischer mit ihren online-Interaktionen auseinanderzusetzen und Vorsicht walten lassen, denn in den Bereichen „grooming“, „sexting“[32] und SGEM („Self generated explicit material“ oder “youth-produced sexual images”) ist der Anstieg auf bis zu 40 % alarmierend (IWF) – und die Feststellung, dass die Kinder offensichtlich zunehmend in ihrer häuslichen Umgebung aufgenommen worden seien beängstigend[33] – d.h. der Missbrauch findet statt, obwohl der Täter nicht im gleichen Raum ist. Jede digitale Plattform ist ein potentieller Tatort!
CSEA-Prävention muss auf nationalem Level aufgebaut werden, soll möglichst viel mit identifizierbaren Fallbeispielen und -materialien arbeiten und insbesondere die erforderlichen digitalen Möglichkeiten nutzen.
Lösungen:
Der “Operational Action Plan 2017” der Child Sexual Exploitation European Multidisciplinary Platform Against Criminal Threats muss vor dem Hintergrund der neuen „EU-Strategie für die Rechte der Opfer“[34] evaluiert, gegebenenfalls aktualisiert werden.
Die im Rahmen des EMPACT Operational Plan 2021, OA 3.3 unter Federführung Belgiens gewonnenen Erkenntnisse aus der Sammlung nationaler Präventions-Aktivitäten (lessons learned, good practice) sind zu übersetzen und als EU-Manual/Datei allen MS zur Verfügung zu stellen. Bis dahin wird den MS empfohlen, die von Europol gestartete „SayNO!Campaign“ oder das vom Europarat gestartete Projekt „KIKO- And the Hand“ wieder zu beleben.
Das EUCPN muss sich stärker und pointierter im Kampf gegen die CSEA-Kriminalität engagieren; Die präventiven Möglichkeiten, der CSEA-Kriminalität bereits im Vorfeld zu begegnen, sollen nicht länger als marginales Sub-Thema von Cybercrime geführt werden, sondern auf der Basis der von Europols IOCTA benannten Brennpunkten als eigenständiges Themenfeld mit deutlich höherer Priorität innerhalb der EUCPN Multiannual Strategy (MAS) 2021 -2025;[35]
Das Verstehen der Prozesse und Mechanismen bei der Offenlegung sexuellen Missbrauchs ist entscheidend für die Entwicklung geeigneter Präventions-, Beratungs- und Interventionsstrategien, wenn nicht sogar Voraussetzung dafür.
In allen gesellschaftlichen Schichten muss daher insgesamt mehr Information, Aufklärung und Sensibilisierung über die Auswirkungen und langfristigen Folgen sexualisierter Gewalt erfolgen, um die Betroffenenperspektive durch Förderung gesamtgesellschaftlicher Empathie für Betroffene sexualisierter Gewalt zu stärken, die Prävention zu intensivieren und um eine Intensivierung des Melde- und Anzeigeverhaltens zu erreichen
Die MS sollen für Kindertagesstätten und -horte einheitliche und umfassende Schutzkonzepte erarbeiten, sie verpflichtend vorschreiben und regelmäßig auf ihre Angemessenheit überprüfen. Das scheinpädagogische Pädophilen-Konzept „Original Play“ ist EU-weit zu bannen. Die weitere Entgrenzung der Sexualpädagogik, die sich primär an „Kompetenzerwerb“ orientiert, muss beendet und zugunsten des Präventionsgedankens wieder zurückgeführt werden; Kindern ist zu helfen, sich in ihrer psychosexuellen Entwicklung zurecht zu finden, statt sie in einer Umgebung der Enttabuisierung orientierungslos zu machen.
Die MS sollen die Lehrpläne der Schulen auf die Prädominanz des Kindswohls ausrichten, die Kinder befähigen, unangemessenes Verhalten rechtzeitig zu erkennen und adäquat zu reagieren („Resilienztraining“). Schulen dürfen keine Tatorte werden, sondern Schutzorte vor sexueller Gewalt. Daher sollen die MS auch spezifische Schutzkonzepte für die jeweiligen Schularten und -ebenen erarbeiten und regelmäßig auf ihre Angemessenheit überprüfen.
Die MS sollen die Ausbildung und regelmäßige deliktsspezifische Fortbildung der aktuellen dynamischen Entwicklung anpassen (auch webbasiert, über online-Kurse, mittels E-Learning-Programmen); dies ist insbesondere für Vertrauenslehrende, aber auch für alle anderen Lehrkräfte, SozialarbeiterInnen oder SchulpsychologInnen essentiell[36]; In Elterngesprächen soll das Kriminalitätsphänomen altersadäquat und mit professioneller Unterstützung thematisiert werden.
Sexuelle Übergriffe durch Gleichaltrige sind die häufigste Form sexueller Gewalt, daher müssen sexualisierte Grenzverletzungen in pädagogischen Kontexten frühzeitig erkannt, thematisiert und gebannt werden. Der Peer-to-Peer-Missbrauch (P2P), d.h. Mobbing, sexuelle Belästigung in den sozialen Netzwerken, Veröffentlichung intimen Bildmaterials, sexuelle Gewalt mit Körperkontakt, etc., muss deutlich stärker zum Gegenstand bildungspolitischer Forschung gemacht werden und ist in die Curricula und Schulorganisation angemessen aufzunehmen.
Die Erkenntnisse des deutschen „Modellprojekts P2P“[37] , insbesondere zu „Disclosure“-Prozesse und Verlaufsformen (Gespräche über, bis hin zur Anzeige von Gewalt- und Missbrauchserfahrungen) und zum Einsatz und Nutzen der Symptom-Checkliste SCL-90-R-Scores sind zügig den MS für die Erarbeitung eigener nationaler bildungspolitischen Initiativen zuzuleiten.
Die Strafverfolgung
Die CSEA-Kriminalität hat internationale Dimensionen. Nationale Grenzen verlieren im Tatort Internet rasant an Bedeutung. Der Austausch von Gewaltbildern, -filmen und -videos und sonstiger Daten ist problemlos und in Sekundenschnelle über Ländergrenzen und Kontinente hinweg möglich – im Internet, im Deep Web, im Darknet, in Chatrooms, und mittels anderer digitaler Medien, Techniken und Kanälen. Die Strafverfolgungsbehörden (LEA – law enforcement agencies) stehen weltweit vor größten Herausforderungen, vor sich ständig multiplizierender Internetinhalten, zunehmend verbunden mit gewaltigen Verschlüsselungsproblemen. Daher verlangt die effektive Bekämpfung dieser Delikte engste und schnellstmögliche Kooperationsmöglichkeiten in- und ausländischer LEA, verbunden mit einer ständigen prozessrechtlichen Anpassung an kriminalphänomenologische Herausforderungen, engen Zusammenarbeit mit Internet Service Providern/E-Unternehmen und KI-Unterstützung. Auch seitens der nationalen Staatsanwaltschaften und Gerichten ist Spezialisierung, Professionalisierung und Qualifikationsmanagement angesagt.
Lösungen:
Die EK muss angesichts der sich rasant entwickelnden Cyberkriminalität, der technischen Entwicklung und auch der Erfahrungen, die in der Covid-Krise gewonnen wurden (online-learning, home schooling), die 2012 verabschiedete “EU Strategy for a Better Internet for Children” (BIK-Strategy) überarbeiten und aktualisieren, um den Kindern sicheren Zugang zu den digitalen Medien zu gewährleisten, denn digitale Bildung ist der Schlüssel zur Zukunft.
Die MS sind aufgefordert, ein altersentsprechend kinderfreundliches Justizsystem zu schaffen, das in Ermittlungsverfahren die besonderen Bedürfnisse eines Kindes berücksichtigt – sei es als Opfer, als Zeuge oder als Tatverdächtiger.
Die MS sollen auf regionalen Ebenen Schwerpunktstaatsanwaltschaften und
-gerichte für CSEA-Strafverfahren einrichten, bzw. sie aus bestehenden justiziellen Cyber-Kriminalitätszentren als selbständige Organisationseinheit ausgliedern. Die dort eingesetzten Richter und Staatsanwälte sind zuvor deliktsspezifisch aus- und bedarfsgerecht kontinuierlich fortzubilden.
Die MS sollen, wo noch nicht geregelt, die Einfuhr, die Produktion, den Handel, den Erwerb und den Besitz von Kindersexpuppen verbieten. Ebenso sollen EU-weit „Anleitungen“ (Bild oder Text) verboten werden, die detailliert beschreiben, wie sexuelle Gewalt und Ausbeutung so an Kindern begangen werden kann, dass eine strafrechtliche Verfolgung erschwert oder ausgeschlossen wird.
Die MS sollen, wo noch nicht geregelt, den LEA die Befugnis einräumen, sich mittels computergenerierten Bildern in einschlägigen Foren und Chats oder im Mailverkehr zu legitimieren, ohne sich damit strafbar zu machen; Auch das angebliche Arrangement, sich mit einem real existierenden Kind zu treffen, muss für LEA so geregelt werden, dass sich die Ermittler nicht strafbar machen.
Die Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten (Verbindungsdaten) ist unabdingbar für die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden; die EK muss daher eine EU-einheitliche Verpflichtung der OSP zur Mindestdatenspeicherungsfrist (vulgo: „Vorratsdatenspeicherung“) rechtssicher und EuGH-fest veranlassen. Auch die Speicherfristen für die IP-Adressen sind EU-einheitlich auf sechs Monate festzuschreiben.
Die MS sollen, wo noch nicht geregelt, die zwingenden gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die sozialen Netzwerke/die OSP einer Meldepflicht für strafbare Postings unterworfen werden (Ausleitungsverpflichtung); die Meldung soll unmittelbar an nationale Zentralstellen und/oder an Europol direkt erfolgen.
Die MS sollen, wo noch nicht geregelt, verdeckte online-Ermittlungen ermöglichen, vor allem die verdeckte Beschlagnahme der auf den Servern gespeicherten Daten, die erst offenzulegen ist, wenn dadurch weitere Ermittlungen nicht gefährdet werden. Da das Tatgeschehen häufig in die Nachtstunden verlagert wird bzw. nur dann stattfindet, müssen EU-einheitliche Ausnahme-Regelungen für die Hausdurchsuchungen zur Nachtzeit geschaffen werden (EU-Direktive).
Die Überwachung der Telekommunikation ist unter engen Voraussetzungen in den MS überwiegend einheitlich geregelt, nicht jedoch die Überwachung des E-Mail-Verkehrs; Die EK muss eine einheitliche Regelung für die Überwachung von E-Mail-Konten schaffen.
Die MS sollen, wo noch nicht geregelt, auch einen Straftatbestand schaffen für das Betreiben, Bereitstellen und Nutzen von CSEA-Foren und -Plattformen, denn diese tragen eine erhebliche Mitschuld am massenhaften Austausch des CSEA-Material
Die MS sollen, wo noch nicht geregelt, online-grooming, cyberstalking, cyber mobbing (bullying), das Anlocken zum sexting und jeglichen Austausch von CSEA-Material unter Strafe stellen. Die EK soll auch schon den Versuch beim „Cybergrooming“ unter Strafe stellen, damit auch die (untauglichen) Anbahnungsversuche für spätere sexuellen Handlungen (online und/oder offline) bestraft werden können, in denen Ansprechpartner des Täters verdeckt ermittelnde LEA-Beamte oder besorgte Eltern sind.
Die EK soll darauf hinwirken, dass Straftatbestände, Definitionen und Strafrahmen der CSEA-Kriminalität auf EU-Ebene weitestgehend angenähert und möglichst harmonisiert werden. Dies kann erst nach Abschluss der (erneuten) Evaluierungen
- der EU- Direktive 2011/92/EU vom 13.12.2011, dem Herzstück der EU-Aktivitäten im Kampf gegen CSEA-Kriminalität,
- des “Operational Action Plan 2017” der Child Sexual Exploitation European Multidisciplinary Platform Against Criminal Threats,
- der Leitlinie „A Model National Response“ (MNR) der NGO „WeProtect/Global Alliance,
- der neuen „EU-Strategie für die Rechte der Opfer“,“
in Angriff genommen werden, wenn der dann noch erforderliche Handlungsbedarf konkretisiert werden kann.
Auf EU-Ebene sind die prozessrechtlichen Instrumente gegen CSEA-Täter sehr unterschiedlich ausgestaltet (U-Haftgründe, Videovernehmung, richterliche AV-Vernehmung nach dem „Mainzer Modell“, Observation, Durchsuchung, Beschlagnahme, Bewährung, Vermögensabschöpfung, Registereinträge, Führungsaufsicht, etc.). Eine rechtswissenschaftliche Analyse / Untersuchung (Eurojust/Universität?) soll Defizite und Handlungsbedarf aufdecken und Lösungsvorschläge für eine EU-Direktive erarbeiten.
EUROJUST soll die CSEA-Bekämpfung stärker priorisieren und intensivieren, vor allem durch eine deutlich stärkere Förderung von deliktsspezifischen JITs. Die Kooperationsabkommen, die Kontaktstellen mit Drittstaaten und die bei EUROJUST stationierten Verbindungsstaatsanwälten sollen deliktsspezifisch und schwerpunktmäßig proaktiv genutzt werden.
EUROJUST soll prüfen, ob analog zum dort eingerichteten Register zur Terrorbekämpfung (CTR) ein Register zur Bekämpfung der CSEA-Kriminalität (CCSEAR) eine sinnvolle Ergänzung des internationalen Instrumentenkoffers sein könne.
Auch eine deliktsspezifisch engere Einbindung des European Judicial Network (EJN) zur Durchsetzung des neuen Abkommens zur grenzüberschreitenden Beweissicherung (2021-2024) soll bei repressiven Maßnahmen in den Gremiensitzungen thematisiert und priorisiert werden.
Das European Judicial Cybercrime Network (EJCN) soll die Bekämpfung der CSEA-Kriminalität in ihre Aufgaben- und Maßnahmenkataloge aufnehmen und mit hoher Priorität versehen.
Die gemeinsame Berichterstattung von Europol und dem EJN (SIRIUS) über die komplexe und oft langwierige Zusammenarbeit mit non-EU-Online Service Provider (OSP), den damit verbundenen Beweissicherungs-Problemen nach den Regeln der Mutual Legal Assistance (MLA), die Wirksamkeit der in allen EU-MS eingerichteten Single Points of Contacts (SPoCs) zur grenzüberschreitenden elektronischen Beweissicherung, die Verschlüsselungsproblematik und die Kostenregelungssystemen ist jährlich fortzusetzen und muss zu umsetzbaren Standardisierungs- und Lösungsvorschlägen führen.
EUROJUST, Europol und die Cybercrime-Abteilung des Europarates (CoE) sollen ihre Zusammenarbeit intensivieren, um die Budapest Convention zur Bekämpfung der Cybercrime, insbesondere im Darknet mit Leben zu erfüllen. Die Ergebnisse der CLACY-Konferenz von 2019 sind zügig umzusetzen. EUROJUST soll die rechtlichen und praktischen Probleme der Vermögensabschöpfung bei international agierenden CSEA-Tätern analysieren und Lösungsvorschläge unterbreiten.
Das EU-Projekt TITANIUM (Tools for the Investigation of Transactions in Underground Markets) soll neben der Bekämpfung der Cyberkriminalität im Zusammenhang mit Kryptowährungen stärker auch die Bekämpfung der CSEA-Kriminalität im Darknet priorisieren und hierzu einen Bericht vorlegen.
Cybersicherheit – mit CSEA nur lose verbundene Lösungsansätze
Die ernüchternden Erkenntnisse aus der Wavestone-Analyse zur NIS-Directive 2016/1148 („NIS is ineffective“) müssen bei der geplanten Neufassung der Cyber Security Strategy, der NIS2-Direktive und bei der Planung der Joint Cyber Unit unbedingt berücksichtigt werden. Gegebenenfalls muss gegen säumige oder umsetzungsunwillige MS ein Vertragsverletzungsverfahren durchgeführt werden.
Europol soll noch 2021 eine Zusammenkunft alles NIS-Zentralstellen der MS einberufen, in der der aktuelle Sachstand, vor allem der Gesetzgebung und der CSIR-Teams erhoben werden soll, sowie die Praktikabilität der Regelungen. der Handlungs- und Finanzierungsbedarf erhoben und „good practice“-Modelle ausgetauscht werden sollen.
Der am 2019 verabschiedete Cyber Security Act zur IT-Zertifizierung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen und zur Stärkung der EU-Agentur ENISA verlangt eine zweijährige Berichtspflicht gegenüber der Kommission. Dieser Bericht ist auch gegenüber dem Europaparlament einzufordern.
Anlage MNR
https://www.weprotect.org/wp-content/uploads/WePROTECT-2015-Model-National-Response-1-page-1.pdf
Endnoten
[1] Aus Gründen der Lesbarkeit und Einheitlichkeit werden in diesem Papier die internationale Abkürzung für Child Sexual Extortion and Abuse (CSEA), sonstige Begriffe gem. der Luxembourg Terminology Guidelines und das generische Maskulinum verwendet.
[2] Twitter 65.062 Fälle, Snapchat 144.095 Fälle und TikTok 22.692 Fälle; MindGeek, die in Kanada ansässige Muttergesellschaft mehrerer Porno-Websites, meldete „nur“ 13.229 Fälle.
[3] Siehe Seiten 54 ff meiner Studie, Es handelt sich um Richtlinien, Verordnungen, Strategien, Kommunikationen, Green Papers und Aktionsplänen, insb.:
1996 Communication on Illegal and Harmful Content on the Internet (COM (96) 487 final)
1996 Green Paper on the Protection of Minors and Human Dignity in Audio-Visual and Information Services (COM (96) 483
2000 Council Decision to Combat Child Pornography on the Internet (2000/375/JHA)
2003 2003-2004 Safer Internet Programme (COM (2006) 663 final)
2004 Council Framework Decision on Combating the Sexual Exploitation of Children and Child Pornography (2004/68/JHA)
2004 Council Directive relating to compensation to crime victims (2004/80/EC)
2006 Evaluation of 2003-2004 Safer Internet Programme (COM (2006)663 final)
2007 Commission document ‘Towards a general policy on the fight against cyber crime’ (COM (2007) 267 final),
2009 Framework Decision on Combating the Sexual Abuse of Children (COM (2009)135 final)
2010 Directive on Combating the Sexual Abuse of Children (COM (2010) 94 final)
2011 Directive on the European Protection Order (EPO)
2011 Directive of the European Parliament and of the Council on combating the sexual abuse and sexual exploitation of children and child pornography, and replacing Council Framework Decision 2004/68/JHA (2011/93)
2012 Directive 2012/29/EU of the European Parliament and of the Council of 25 October 2012 establishing minimum standards on the rights, support and protection of victims of crime, and replacing Council Framework Decision 2001/220/JHA
2012 European Strategy for a Better Internet for Children COM (2012) 196 final – (BIK-Strategy)
2013 Regulation (EU) No 606/2013 of the European Parliament and of the Council of 12 June 2013 on mutual recognition of protection measures in civil matters
2016 Regulation (EU) 2016/679 of the European Parliament and of the Council of 27 April 2016 on the protection of natural persons with regard to the processing of personal data and on the free movement of such data, and repealing Directive 95/46/EC (General Data Protection Regulation)
2016 Report from the Commission to the European Parliament and the Council assessing the implementation of the measures referred to in Article 25 of Directive 2011/93/EU of 13 December 2011 on combating the sexual abuse and sexual exploitation of children and child pornography (COM (2016) 872 final)
2016 Directive (EU) 2016/1148 concerning measures for a high common level of security of network and information systems across the Union (“NIS Directive”)
2019 Study to support the review of Directive (EU) 2016/1148 concerning measures for a high common level of security of network and information systems across the Union (NIS Directive) –N° 2020-665, Wavestone
2020 EU-Security Union Strategy for the period from 2020-2025, COM (2020) 605 final
2021 EU-Kinderrechtsstrategie COM (2021) 142 FINAL Brüssel, den 24.3.2021 COM (2021) 142 final
[4] COM (2016) 872 final
[5]https://www.researchgate.net/publication/269185136_The_German_Dunkelfeld_Project_A_Pilot_Study_to_Prevent_Child_Sexual_Abuse_and_the_Use_of_Child_Abusive_Images, entwickelt von Prof. Beier, Institut für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin, Universitätsklinik Charité, Berlin/Deutschland
[6] Personen aus spezifischen Fachberatungsstellen zu sexualisierter Gewalt oder institutionell dafür eingesetzte Mitarbeitende wie Vertrauenslehrende oder Mitarbeitende des Jugendamts spielen laut Derret al. (2017) für Jugendliche nahezu keine Rolle als Ansprechpersonen. So zeigt die »Speak!«-Studie, eine repräsentative Dunkelfeldstudie des Landes Hessen zum »Vorkommen sexueller Gewalt in Institutionen« (Maschke/Stecher 2018) mit rund 2700 befragten Schülerinnen und Schülern, dass 85 % derjenigen,
die körperliche sexualisierte Gewalt erlebt haben, nur mit einem Freund oder einer Freundin darüber gesprochen haben.
[7] https://www.kein-taeter-werden.de/uploads/sexuologie-2015-3-4.pdf
Für das Projekt PPD übernahm die Berliner Werbeagentur Scholz & Friends die Konzeption und Durchführung der Medienkampagne, zu der neben der Entwicklung von Plakaten und Online-Bannern, auch ein Fernseh- und Kinospot gehörte, der kostenfrei ausgestrahlt wurde. Siehe anschaulich auch den Video-Clip “Don’t Offend” https://buzz.bournemouth.ac.uk/2020/01/deviant-desires-online-treatment-of-paedophilia-the-new-prevention-measure/
[8] Die zu vermittelnde Botschaft lautet: „Du bist nicht schuld an Deinen sexuellen Gefühlen, aber Du bist verantwortlich für Dein sexuelles Verhalten. Es gibt Hilfe! Werde kein Täter!“
[9] „AHA“, „ich mache mit“, #besonderehelden, #WirBleibenZuhause, #FürMehrMiteinander, #IchHatteCorona, „Deutschland krempelt die Ärmel hoch“; Österreich: „Schau auf dich, schau auf mich“ (
[10] ARD 18.04.2021; „Lost in Europe“, der britische „Guardian“, der niederländische Rundfunk „VPRO“ und der deutsche rbb, unter Berufung auf örtliche Aufnahmezenten, Polizeibehörden und Europäisches Migrationsnetzwerk (EMN); Griechenland (2.118), Italien (5.775), Spanien (1.889) oder Slowenien (1.736), aber auch in den Benelux-Staaten verschwinden auffällig viele (über 2.700), oder in Deutschland, das Land mit der angeblich höchsten Kontroll- und Registrierdichte (724 von zunächst 7.806 im Zeitraum 2018-2020, meist aus Afghanistan, Algerien, und Marokko), zu denen die über 4.000 vermisste Kinder/Jugendliche hinzugezählt werden müssen, die nach BKA-Angaben ohnehin zur Fahndung ausgeschrieben sind.
[11] https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-13084-2020-REV-1/en/pdf (=final)
[12] Europol, ENISA, Eurojust, European Judicial Cybercrime Network (EJCN), Fundamental Rights Agency (FRA), Strafverfolgungsbehörden der MS, Industrie, Diensteanbieter und civil society organisations (CSOs)
https://www.statewatch.org/media/1352/eu-council-security-despite-encryption-10728-20.pdf
[13] Ein gutes Beispiel ist das Konzeptpapier des Landes Nordrhein-Westfalen:
https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/massnahmenkonzept_psg_nrw_2020-12final.pdf#page=4&zoom=auto,-79,35
[14]JHA Council 7-8 June 2021
[15] EMPACT (the European Multidisciplinary Platform against Criminal Threats)
[16] https://eucpn.org/sites/default/files/document/files/Annual%20Report%202020%20to%20be%20adopted.pdf
[17] https://www.weprotect.org/model-national-response/
[18] 2019 “Member state responses to prevent and combat online child sexual exploitation and abuse Report”; Baseline Mapping; Victoria Baines, Source: https://childhub.org/sites/default/files/library/attachments/191120_-_baseline_mapping-web_version3.pdf.pdf
[19] Facebook: Informations-Pop-ups, Erweiterung der Suchbegriffe, Richtlinien zum Entfernen von Profilen und eine „involved a child“-Option zum Melden von „Nacktheit und sexuellen Aktivitäten“ auf der Plattform; Facebook, Google, Twitter und Dropbox, die im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern im Rahmen des “Project Protect“ eng zusammenarbeiten und mit der PhotoDNA-software von MS Missbrauchsabbildungen detektieren, filtern, löschen und im Informationsverbund mit den anderen Projektmitgliedern das erneute Hochladen verhindern.
[20] Die Hilfsorganisation Terre des hommes schätzt konservativ, dass jährlich allein rund 10.000 der Reisenden aus Deutschland kommen.
https://www.welt.de/vermischtes/article193477089/Prozess-in-Muenchen-30-Jahre-Urlaub-in-Thailand-Hunderte-Kinder-missbraucht.html
[21] Directive 2011/92/EU of the European Parliament and of the Council of December 13 ,2011, on combating the sexual abuse and sexual exploitation of children and child pornography
[22] dpa-Interview mit Bernd Siggelkow, Gründer und Leiter des Kinderprojektes ARCHE (über 30 Standorte in D, CH, PL)
[23] Copine-Skala (Combating Paedophile Information Networks in Europe) nach der das Bild-/Filmmaterial kategorisiert wird, um einen Überblick der Schwere des Missbrauchs zu erhalten (Stufe 1-3: strafrechtlich nicht relevant, Stufe 4-6 „Posing Material“, Stufe 7-10 „echte“ Kinderpornografie)
[24] https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/2_de_act_part1_v1.pdf
[25] 2012 Trauma-Folgekostenstudie (Habetha et al)
[26] Vgl. Amtsblatt der Europäischen Union L 315/7 DE 14.11.2012 (2012): Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI.
[27] „Dirty Talk“ zur gemeinsamen Erregung
[28] IWF/UK: “Therefore, it’s our belief that these children were being ‘directed’ to abuse themselves and live-stream the sexual abuse. “This form of grooming is complicated and only possible because of the ‘anonymity’ the internet offers.” (Susie Hardgrave OBE, IWF CEO)
[29] EU-Strategie für die Rechte von Opfern (2020-2025), vom 24.6.2020, COM(2020) 258 final
[30] „AHA“, „ich mache mit“, #besonderehelden, #WirBleibenZuhause, #FürMehrMiteinander, #IchHatteCorona, „Deutschland krempelt die Ärmel hoch“; Österreich: „Schau auf dich, schau auf mich“ (
[31] Die „zweite Opferwerdung“, die begrifflich diejenigen negativen psychischen, sozialen und ggfs. wirtschaftlichen Folgen für das Opfer erfasst, welche nicht unmittelbar aus der Straftat erwachsen, sondern indirekte Folgen sein sollen. Die Erscheinungsformen sekundärer Viktimisierung sollen quasi spiegelbildlich zu den individuellen Bedürfnissen und Erwartungen des Opfers zur Unterstützung des Bewältigungsprozesses der Straftat, z.B. nach menschlicher Anteilnahme, Einfühlsamkeit und Verständnis, Beratung und Beistand, Schadenswiedergutmachung und angemessener Bestrafung des Täters stehen.
[32] „Dirty Talk“ zur gemeinsamen Erregung
[33] IWF/UK: “Therefore, it’s our belief that these children were being ‘directed’ to abuse themselves and live-stream the sexual abuse. “This form of grooming is complicated and only possible because of the ‘anonymity’ the internet offers.” (Susie Hardgrave OBE, IWF CEO)
[34] „EU-Strategie für die Rechte der Opfer“ (2020-2025) vom 24.06.2020 – COM(2020)258 final
[35] https://eucpn.org/sites/default/files/document/files/Annual%20Report%202020%20to%20be%20adopted.pdf
[36] Auch wenn Personen aus spezifischen Fachberatungsstellen zu sexualisierter Gewalt oder institutionell dafür eingesetzte Mitarbeitende wie Vertrauenslehrende oder Mitarbeitende des Jugendamts laut Derr et al. (2017) für Jugendliche als Ansprechpersonen nahezu keine Rolle spielen,
[37] Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert und unterstützt das Projekt im Rahmen der Förderlinie zur Prävention sexualisierter Gewalt in pädagogischen Kontexten.
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