Solidargemeinschaft Hochwasserschutz Erlau
Solidargemeinschaft Hochwasserschutz Erlau
Donaugründe 12 | D-94130 Obernzell,
Herrn
Hubert Aiwanger, MdL
Freie Wähler
Marktstraße 6
84056 Rottenburg
20.10.2018
Technischer Hochwasserschutz Erlau (HWS Erlau);
Koalitionsverhandlungen
Sehr geehrter Herr Aiwanger,
wir dürfen Ihnen zum gewonnen Landtagsmandat und zur vermutlichen Übertragung der Regierungsverantwortung gratulieren. Wir verbinden diese Gratulation erneut mit der Bitte, sich intensiv für den Hochwasserschutz in Erlau, Bauabschnitte 02 und 03, einzusetzen. Auf unser vertiefendes Schreiben vom 25.09.2018 dürfen wir Sie hinweisen.
Leider hat der Hochwasserschutz im Wahlkampf keine sonderlich große Rolle gespielt. Das sollte sich jetzt aber ändern. In den anstehenden Koalitionsverhandlungen müssen behandelt werden
- die Änderung des Bayerischen Wassergesetzes
- aa) in Art. 42 BayWG, der beim Ausbau dem verpflichteten Unternehmer (hier dem Freistaat Bayern) die Erhebung von Beiträgen und Vorschüssen von den Nutzenziehenden (Gemeinden, Bürgern) in unbestimmter Höhe erlaubt – im Gegensatz zur Regelung in Art. 2 des Bayerischen Wassergesetzes, das dem Freistaat Bayern nur erlaubt, bis zu 10 v.H. der Unterhaltungskosten als Beiträge zu verlangen. Dies ist angesichts der enormen Höhe der Ausbaukosten für HWS-Maßnahmen insbesondere bei kleinen Kommunen widersinnig und missachtet zudem das Bestimmtheitsgebot.
- bb) in Art. 46 Abs. 5 das Verbot, in ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten Heizölverbraucheranlagen zu erlauben, nicht ausdrücklich geregelt; Das Problem kam am 02.10.2018 bei der Anhörung des Entwurfs der Überschwemmungs- gebietsverordnung (ÜGV-E) im LA Passau auf, als man sich außerstande sah, dies dort in § 6 Abs. 5 ÜGV zu regeln – hier sei schließlich der Gesetzgeber aufgerufen.
- die Aufhebung des Ministerratsbeschluss vom 11.11.2015, wonach die Kommunen landeseinheitlich mit 50 % der Ausbaukosten zu belasten seien. Diese politische Entscheidung steht im Widerspruch zum bayerischen Aktionsprogramm 2020plus, dem Bayerischen Wassergesetz (Bestimmtheit, Verhältnismäßigkeit, Ermessensfehler), der Verfassung (Geichheitsgebot) und greift erheblich in die kommunale Selbstverwaltung ein (Finanzhoheit).
Sehr geehrter Herr Aiwanger, nachdem der Landtag endlich die Straßenausbaubeiträge abschaffte, brauchen wir Ihre Unterstützung auch zur Abschaffung des 50%-igen kommunalen „Beitrages“ der schließlich die Ursache für zwar wirksamen und „wirtschaftlichen“, dafür aber menschenverachtenden und unverhältnismäßigen Hochwasserschutz ist.
Wir bitten um Ihre Unterstützung, um im bebauten Bereich eine Mobilelement-Lösung wie z.B. in Windorf zu erreichen!
Mit freundlichen Grüßen
i.A. der Solidargemeinschaft
Ihre
Gertraud Himsl
Vertreten durch: Gertraud Himsl | Donaugründe 12 | D-94130 Obernzell, | josef-gertraud.himsl@t-onlinde.d
Lenkungsgruppe: Uwe Kranz | Bettina Kranz | Josef Himsl | Heinz Warmuth | Annmarie Warmuth
0 Kommentare