Kommunalwahl 2020

22. Juni 2021

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Uwe G. Kranz

Bei den Kommunalwahlen 2020 treten im Markt Obernzell Ludwig Prügl (CSU) und Stefan Liebl (SPD) als Bürgermeisterkandidaten gegeneinander an. Die Freien Wähler Obernzell haben beschlossen, keinen eignen Kandidaten ins Rennen zu schicken. Sie wollen aber genau wissen, wie sich diese beiden Kandidaten in wichtigen kommunalpolitischen Fragen und Problemen positionieren. Die FW Obernzell haben daher folgende Kernfragen formuliert und den beiden Kandidaten vorgelegt, und um eine schriftliche Beantwortung gebeten:

Thema Hochwasserschutz

Das WWA Deggendorf erstellte nach 2013 die HWS-Planung für Erlau, Bauabschnitt 01 (Sumida), relativ zügig, da es angeblich schon vor der Flut über genauere Vorplanungen verfügte; Auch die Bauarbeiten wurden schnell in Angriff genommen und rasch beendet.

Der Bauabschnitt 02 (Donaugründe) wurde jedoch nur mit erheblichem Verzug bearbeitet, eher dilatorisch (siehe Bürgerinfo-Abend WWA vom 12.11.2015, Folien 38/39: „Erstellung der Genehmigungsplanung, Beginn Mitte 2016;  Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens, Beginn 2017/Anfang 2018), häufig erst auf Druck (Politik, Presse, Solidargemeinschaft), nach ständig steigenden Kosten’berechnungen‘ (von 3 bis 13 Millionen Euro) sei der HWS Erlau, BA 02, im Ergebnis „wirtschaftlich grenzwertig“;  Inzwischen werden indirekt die Erlauer Bürger vom Umweltministerium sogar für die Schadenshöhe verantwortlich gemacht, weil sie die Erdgeschosse auflagenwidrig nutzten;

Die Vorentscheidungsplanung für den Bauabschnitt 03 (Erlau-Ost), wurde sogar um Jahre verzögert, erst Ende 2019 mit drei Varianten und dem Urteil „nicht wirtschaftlich“ vorgelegt (d.h. die Kommune müsste die vollen Kosten tragen).

Stehen Sie generell ohne Wenn und Aber zum Hochwasserschutz Erlau? Hat er für Sie kommunalpolitische Priorität?

Das Phantomgerüst, das bei dem Anwesen Kranz zeitweilig montiert wurde, war Anlass einer GR-Begehung vor Ort und Ursache für den Nachtragsbeschluss vom 16.05.2017[1], mit dem die GR-Mitglieder ventilieren wollten, wie eine solch monströse HWS-Baumaßnahme abgemildert werden könnte; Werden Sie vom WWA eine Visualisierung/Projektion der HWS-Planung für den gesamten Ort einfordern, die allen Bürgern demonstrieren wird, wie sie künftig eingesperrt und zubetoniert leben werden müssen (Beispiel Hals) und die Gegenstand weiterer(kommunal)politischer Maßnahmen sein wird?

Sehen Sie Möglichkeiten, eine weitere Kostensenkung zu bewirken, oder glauben Sie, dass die Möglichkeiten durch den Kompensationsvertrag DKJ (-10 Prozent) und durch die 2017 beschlossene Hilfsmaßnahme für besonders betroffene Gemeinden (- 15 Prozent) ausgeschöpft sind?

Glauben Sie, dass das Bayerische Wassergesetz dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot entspricht, wenn es von den Kommunen für den Unterhalt eines Grenzflusses maximal 10 Prozent der Kosten erstattet haben will, für den millionenschweren  Ausbau aber nur einen undefinierten „Beitrag“ der Kommunen, den diese sich dann von den „Nutzenziehenden“ erstatten lassen können?

Wer ist Ihrer Ansicht nach ein „Nutzenziehender“: Die unmittelbaren Anlieger (Donaugründe), die Bürger von Erlau, die von der Flut 2013 betroffen waren, alle Erlauer oder gar alle Obernzeller? 

Stehen auch Sie zu der von BGM Würzinger seit 2014 auf Bürgerversammlungen gemachten „klaren Zusage“, dass er die Bürger von Erlau nicht an den Kosten beteiligen will? Werden Sie einen entsprechenden GR-Beschluss einholen?  Werden Sie gegen die „politische Entscheidungen“[2], den kommunalen „Beitrag“ für den technischen HWS auf unverhältnismäßige 50 Prozent festzusetzen, vorgehen, notfalls mit einer Normenkontrollklage?

BA 01 (Sumida)

Können Sie uns erklären, warum es beim BA 01 zu einer 40 %-igen Kostensteigerung kam?

Wurden Sie als Mitglied des Marktrates zuvor über die drohenden Kostensteigerungen informiert?

Wenn ja: Wann? Haben Sie den jetzt anfallenden anteiligen Kostensteigerungen zugestimmt, obwohl bei einer solch exorbitanten Differenz zwischen Kostenvoranschlag und Rechnung im privatwirtschaftlichen Bereich die Mehrkosten der Planer/Auftragnehmer bereits dann  zu tragen hätte, wenn die 10%-Marke überschritten wird?

Wie ist in den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Freistaat/WWA und Kommune/Obernzell das Problem einer eventuellen Kostensteigerung geregelt?

Sind Sie damit einverstanden, dass entgegen der Planung und klaren Zusage des WWA, die für die Baumaßnahmen in die Erlau einbrachte Schotterstraße nach Abschluss der Baumaßnahmen wieder abzutragen, diese in der Erlau verbleiben soll?

Wussten Sie, dass die verbleibende Schotterstraße von angeblich 1 m Breite „auf Wunsch der Angler“ zustande kam, die Kosten erhöhte (um wieviel?) und haben Sie als GR dem zugestimmt?

BA 02 (Donaugründe)

Sind Sie auch heute noch für eine HWS-Lösung mit Stahlbeton-Grundmauer (Höhe 1,25 m ), StB-Säulen (Breite 1,00 m) und eine ausreichende Anzahl von Mobilelementen im bereits bebauten Bereich (bis zu fünf, Länge 3,00 m) ?

Sind Sie für die von den Anwohnern geforderten 3- bzw.-4-m breite Sichtachsen, auch wenn diese Zusatzkosten verursachen werden (wenngleich geringe, bedenkt man das gigantische Gesamtvolumen von voraussichtlich mindestens 13 Millionen Euro, bei einer 40%-igen Steigerung vielleicht sogar 17 -18 Millionen )?

Glauben Sie, dass das WWA Ihren in dem o.a. GR-Beschluss formulierten Auftrag, den kommunalpolitischen Willen, angemessen umgesetzt hat?

Glauben Sie, dass die vom WWA stattdessen angebotenen „Sichtachsen“ (je Grundstück ein 1×3 m großer Glasbaustein) ein angemessenes Äquivalent für die Anwohner darstellt? 

Ist Ihnen bewusst, dass damit auf einer Gesamtfläche von über 70 qm StB-Mauer gerade mal ein Sehschlitz von 3 qm Sicht gewährt würde und halten Sie eine solche Lösung für angemessen?

Ist Ihnen bewusst, dass die geforderte Kombinationslösung insgesamt gerade mal ca. 80 m lang würde (zum Vergleich: In Obernzell ist das Mobilsystem 980 m lang)?

Glauben Sie, dass die Marktgemeinde kein „ausreichend geschultes“ Personal hat, um einfache Dammbalken von der Ladefläche eines LKW in die StB-Wand einzubringen und ist Ihnen bewusst, dass der Katastrophenfall im Landkreis bereits dann ausgerufen wird, wenn das Donauwasser gerade einmal den Treidelweg erreicht? Wissen Sie, dass dem dann verantwortlichen LRA Passau 135 Feuerwehren zur Verfügung stehen?

Zur Lagerung der Dammbalken für die Wehre B 388 und ggf. Edlhofstrasse muss der Markt ohnehin eine möglichst zentral gelegene Lagerhalle bauen; Glauben Sie, dass die Mehrkosten für eine etwas größere Halle, die auch die Dammbalken für das Mobilsystem Donaugründe aufnehmen könnte,  vom Markt nicht aufgebracht werden können?

Der BA 02 verläuft im bebauten Bereich parallel zur Fließrichtung der Donau; Die Wasserschifffahrtsverwaltung Regensburg lichtet Jahr für Jahr die Uferböschung; Im Bereich Donau-km 2215,2 (Erlau) bis 2216,5 (Edlhof) wurden 2018/19 insgesamt 32 Bäume gefällt, 2019/20 weitere 28 (Grund: Erlenkrankheit/Schifffahrtsgefährdung); Im bebauten Bereich steht kein einziger Baum mehr – außer  vor dem Anwesen Donaubauer, der aber auch mit einer kompakten StB-Mauer einverstanden ist.  Glauben Sie dem WWA, das in dem Mobilsystem Donaugründe eine HW-Gefahr durch Baumbruch oder Teibgutkollission sieht?     

Sind Sie für den Wehr an der Edlhofstraße, die die Baukosten erheblich erhöhen wird (sechsstellig)

BA 03 (Erlau-Ost)

Stehen Sie auch für den BA 03, selbst wenn dieser von der Marktgemeinde allein finanziert werden müsste?  

[1] Der vorliegenden „Zweiten Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf –Vorhabensträger –und dem Markt Obernzell über Leistungen zur Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen am Gewässer Donau, Gew. I. Ordnung (Fluss-km 2.215,200 bis Fluss-km 2.216,150) Markt Obernzell –Erlau BA 02 (Donaugründe)“ wird zugestimmt. Diese kann vom Bürgermeister unterzeichnet werden.

In Ergänzung des Beschlusses vom 12. September 2016 soll das Wasserwirtschaftsamt bei der weiteren Planung zudem prüfen, ob die zu beachtenden Sicherheitsstandards des Freistaates Bayern Sichtachsen mit mobilen Elementen entlang der bebauten Anliegergrundstücke der Donau in Erlau zulassen würden, welche Kosten solche Sichtachsen mit einer Breite von je drei Metern zusätzlich verursachen würden(ca. drei bis fünf Stück), ob diese ebenfalls förderfähig wären und auch welchen Mehraufwand dies beim Hochwasserfall bzw. jährlichen Unterhalt bedeuten würde.

Abstimmungsergebnis: Für: 15 Gegen: 0

[2] (Ministerratsbeschlüsse 2004 und 11.11.2014)  

Uwe G. Kranz

 

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