Kinder Vol I – Sind so kleine Hände …

19. November 2020

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Uwe G. Kranz

Das Lied „Kinder“, eine Ballade Bettina Wegners, gesungen u.a. von Joan Baez, das auch unter der ersten Liedzeile „Sind so kleine Hände…“ bekannt ist, berührt zutiefst, insbesondere der Vers: „Sind so kleine Seelen, offen und ganz frei. Darf man niemals quälen, geh`n kaputt dabei.“ Kinder sind die Schwächsten einer Gesellschaft, sie sind auch die ersten, die in kranken Gesellschaften schonungslos geopfert werden. Das zeigen auch die ungeheuerlichen Sex-Verbrechen, deren grausigen Dimensionen inzwischen auf die Namen der Tatort-Städte reduziert wird: Lügde, Solingen, Bergisch Gladbach, Staufen oder Münster. In diesen Zeiten muss angemerkt werden, dass auch der rigorose Maskenzwang, der Kindern schon im Vorschulalter für viel zu viele Stunden zugemutet wird, in die Kategorie des Quälens von Kinderseelen fällt; aber das soll hier mangels Vergleichbarkeit nicht thematisiert werden, sondern verdient eine eigene Betrachtung.

Geschändete Kinder sind das Sinnbild des Bösen schlechthin. Häufig sitzt der Täter am Küchentisch, in der näheren Verwandtschaft, ist „Freund der Familie“ oder sonst nahe stehend. Häufig ahnen die übrigen Familienangehörigen schon lange das zerstörerische Geschehen, das die kleinen Opfer körperlich, vor allem aber für das ganze Leben seelisch verletzt. Oder sie schweigen wissentlich, aus Furcht vor dem Täter oder den sozialen Folgen, nehmen dafür lieber die körperlichen und seelischen Folgen der Kinder in Kauf. In Corona-Zeiten sind Kinder durch häusliche Isolation zudem noch größeren Gefahren familiärer und sexueller Gewalt ausgesetzt. Kinder, die in Vereinen (z.B. für Sport), sonstigen Kinder-oder Jugendorganisationen und -einrichtungen sexuell missbraucht werden, werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erst gar nicht erfasst, daher können auch keine quantitativen Aussagen über Opfer und Täter (Erzieher, Trainer, Ausbilder, etc.) gemacht werden. Der allgegenwärtige und erleichterte Zugang zum Internet (Mobiltelefon) lässt auch eine neue Art des sexuellen Missbrauchs erwachsen: Das Cybergrooming, das Anbahnen des Kontakts in sexueller Absicht über die digitale Kommunikation. Häufig wird dieser Einstieg durch das so genanntes „Sexting“ erleichtert, das gar nicht mehr so seltene Veröffentlichen intimer Aufnahmen durch die Kinder und Jugendlichen selbst, (je nach Studie 10 bis 20 Prozent)[1]. Die Bilder werden über Messenger (WhatsApp, Snapchat) oder über die sozialen Netzwerke versandt. Generell ist die „Verbreitung pornografischer Schriften über das Internet“ von 7.421(2018) auf 10.662 Fälle (2019) gestiegen (+43,7 %).

Sexualpädagogik der Vielfalt

Unsere Welt ist aus den Fugen geraten. „Vater, Mutter, Kind“ war seit Dekaden, wenn nicht gar seit Jahrhunderten neben Fangen und Verstecken eines der beliebtesten Kinderspiele. Die pädophilen und pädokriminellen Phantasien der Achtundsechziger und ihrer Jünger haben aus den Fugen die neuen Elemente gemacht. Lehrstühle für Sexualpädagogik, Lehrpläne und Konzepte[2] schießen wie Pilze aus dem Boden, wollen angeblich Kinder und Jugendliche in ihrer psychosexuellen Entwicklung helfen, sich zurecht zu finden. Leider zielt diese sexuelle Bildung du ‚Hilfe“ immer mehr vorwiegend auf die Befähigung (Kompetenzerwerb), statt auf den Schutz (Prävention). Doktorspiele in der Kuschelecke von Kitas, eine immer stärkere Enttabuisierung und Entgrenzung kindlicher Sexualität bis hin zur Spielidee „ein neuer Puff für alle“[3]. Das Werte-Nichts domestiziert unsere Pädagogik, die „Sexualpädagogik der Vielfalt“ verletzt bewährte Grundsätze, ignoriert zu sehr die Bedenken der Eltern hinsichtlich einer Abwertung ihrer Lebensweise und gerät so gefährlich nahe zur strukturellen Sexualgewalt.

Das zeigt sich vor allem auch an den Kriminalitätsformen, in denen Kinder die Opfer sind: Sexueller Missbrauch von Kindern, Missbrauch von Jugendlichen, Vernachlässigung von Kindern, Kinderpornographie und andere, damit verwandte Delikte.

Sexspielzeug Babypuppen Die jüngste Diskussion um ein Verbot von allzu echten Kindersexpuppen, die mit der Werbung „realistische Reborn Babypuppen, weiches Silikon Vinyl“ im Internet zum Verkauf angeboten werden, zeigt wie weit die moralische Deformation und kapitalistische Bigotterie unserer Gesellschaft vorangeschritten ist: Die Berührung eines Knopfes im Intimbereich zwischen den Beinen entlockte der Troll-Puppe entweder ein leises Kichern oder lies die Puppe auch aufkeuchen – ganz sicher mehr als verstörend für Kinder. Der Aufschrei der Eltern („Dieses Spielzeug muss aus unseren Geschäften verschwinden“) und die nachfolgende Petition, der innerhalb kürzester Zeit über 500.000 Menschen folgten, zwang den Spielzeug-Hersteller zum Rückruf der Puppe. Hundertausende andere Puppen sind aber weiter im HandelEinladung für Pädophile? Signal dafür, dass sexuelle Belästigung von Kindern, das Berühren des Intimbereichs zur eigenen Triebbefriedigung unter dem Deckmantel einer links-grünen neuen Pädagogik inzwischen politisch normal, also okay ist?

Störgefühle der Grünen?

Die CDU-Fraktion im NRW-Landtag will vor dem Hintergrund der sich häufenden Verfahren sexueller Gewalt gegen Kinder sowie wegen Besitz und Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen, von denen selbst Säuglinge betroffen sind, nun u.a. mit einem Referentenentwurf generell die Einfuhr, den Handel, die Produktion und den Verkauf von Kinder-Sexpuppen sowie ihr Besitz unter Strafe stellen und die Regierung verpflichten, eine entsprechende Bundesratsinitiative zu gründen. Außerdem soll sich „Deutschland im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft“ für eine „europaweite Ächtung“ von Kindersexpuppen einsetzen. Die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen im Landtag von NRW, Vera Schäffer, zugleich Sprecherin für Innenpolitik und Strategien gegen Rechtsextremismus, erklärte unter großem Beifall ihrer Parlamentskollegen die Enthaltung ihrer Fraktion, selbst diese Enthaltung sei noch belastet mit einem „gewissen Störgefühl“, weil es „kaum Forschung dafür gebe, die eindeutig belegen würde, dass der Gebrauch dieser Kindersexpuppen tatsächlich auch zu Kindesmissbrauch führe“ und weil „die Gefahr (bestehe), dass Menschen mit einer pädophilen sexuellen Präferenz dämonisiert“ werden.

Hier lugt erneut das geistige Erbe eines Cohn-Bendits hervor. Die seit Jahrzehnten gezeigte, unverhüllte und unveränderte Grundhaltung der Grünen, nämlich die als Pädophilie getarnte Pädokriminalität aus dem Sexualstrafrecht herauszunehmen und legalisieren zu wollen, ist nach wie vor dominant. Dies war eine ihrer zentralen Forderungen, die sie seit den frühen 1980er Jahren vor allem in Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen und Rheinland-Pfalz verfolgten. Erst 1993 wurden diese Forderungen zumindest formell aufgehoben. Richtig ist zwar, dass nicht jeder Pädophile sexuellen Missbrauch begeht und nicht jeder Sexualstraftäter pädophil ist. Kriminologische Daten zufolge sind jedoch über 40 Prozent der sexuellen Übergriffe auf Kinder und Jugendliche auf einen pädophilen Motivationshintergrund zurückzuführen. Bei bis zu 60 Prozent der sexuellen Übergriffe handelt es sich um sogenannte Ersatzhandlungen.[4]

Strafverfolgung mit Handicap

Aktuell ist Fakt, dass der Zoll immer noch keine rechtlichen Möglichkeiten hat, Vertrieb und Verkauf von Babypuppen zu unterbinden, dass die NRW-Bundesratsinitiative immer noch auf sich warten lässt, dass die deutsche EU-Ratspräsidentschaft zu diesem Thema seltsam schweigsam bleibt, dass dafür die Bundesjustizministerin (SPD) erneut mit Vollgas versucht, bereits abgelehnte „besondere Kinderrechte“ im Grundgesetz zu verankern, welche die Elternrechte beschneiden sollen, dass wegen fehlender Verbindungsdaten (vulgo: Vorratsdatenspeicherung) weiterhin ca. 83% der Fälle von Kinderpornographie und (Cyber-) Betrug nicht aufgeklärt werden können, dass die Hemmschwelle für Pädophile und Pädokriminelle stetig weiter sinkt und dass die Fallzahlen in den Deliktsbereichen mit Kindern und Jugendlichen als Opfern generell stetig ansteigen (Vernachlässigung, Misshandlung, vorsätzliche oder fahrlässige Tötung von Kindern).

Die Zahl der Fälle der sexuellen Gewalt gegen Kinder ( sexueller Missbrauch von Kindern) stieg in den vergangenen drei Jahren signifikant von 11.547 Fällen (2017) über 12.423 Fällen (2018) auf 16.670 Fälle (2019). Die Anzahl der Kinder, die sexuell missbraucht wurden, ist innerhalb der letzten 10 Jahren auf 158.440 Kinder angewachsen, so viel, wie jeweils die deutschen Großstädte Heidelberg, Darmstadt, Solingen, Herne und Neuss oder etwas mehr als Regensburg an Einwohnern haben. Täglich um die 44 Kinder! Kinder, die für ihr ganzes Leben traumatisiert sind und bleiben! Kinder, die Hilfe brauchen!

2009 2010 2011 2012 2014 2015 2016 2017 2018 2019
14.038 14.407 14.918 14.865 14.168 13.733 14.051 13.539 14.410 15.701

(Statista)

Das Dunkelfeld

Das Dunkelfeld ist dürfte sehr hoch sein, wird aber durch wissenschaftliche Untersuchungen immer besser aufgehellt:

  • Fast 9 Prozent aller Mädchen und 3 Prozent aller Jungen sollen bis zum 16. Lebensjahr Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sein (Wetzels, 1997;
  • Zwei spätere deutsche und repräsentative Studien kommen zu dem Ergebnis, dass etwa jeder siebte bis achte Erwachsene in Deutschland in seiner Kindheit und Jugend sexuelle Gewalterfahrungen machen musste. Diese Zahl ist jedoch nur bedingt auf heutige Kinder und Jugendliche zu übertragen. Zum einen wurden keine Kinder befragt und zum anderen ist nicht bekannt, ob die veränderten Risiken der heutigen Kindheit (Corona-Isolation, Cybergrooming) Einfluss auf die Häufigkeit von sexueller Gewalterfahrung haben;
  • Nach dem Berliner Präventionsprojekt „Dunkelfeld“ aus 2007 sollen rund ein Prozent der Männer im Alter von 18 bis 75 Jahren auf Kinder gerichtete sexuelle Fantasien haben, d.h. in Deutschland muss jährlich mit ca. 250.000 Tätern gerechnet werden. (Hinweis: 2018 befanden sich 377 Männer wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Untersuchungshaft);
  • Ausgehend von Berechnungen der Weltgesundheitsorganisation WHO muss in Deutschland mit rund zwei Dritteln der Schülerinnen und Schülern als Opfer sexuellen Missbrauchs gerechnet werden. Folglich wären bis zu 600.000 Schülerinnen und Schüler betroffen; Dagegen wirkt das kriminalistische Hellfeld geradezu kümmerlich.

Kinderpornographie

In den vergangenen drei 2017-2019 Jahren stiegen die Fallzahlen für von 6.512 über 7.450 auf 12.262 Fälle, das ist eine unglaubliche Steigerung von 65 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 2100 weitere Fälle müssten hinzugezählt werden, die von US-Behörden und -Organisationen, die eng mit Internet Service Providern, sozialen Netzwerken und den ganz großen Dienstleistern (z.B. Google, Microsoft, Facebook, YouTube) zusammenarbeiten dürfen, dem BKA gemeldet wurden. Trotz vorhandener IP-Adressen konnten sie „mangels Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung“ (BKA) nicht bestimmten Tatverdächtigen zugeordnet werden.

Jugendpornographie

In der Zeit von 2017 (1.306 Fälle) über 2018 (1.604 Fälle) bis 2019 (1.991 Fälle) stiegen die Zahlen für Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung von Jugendpornographie kontinuierlich und signifikant an.

Der rasante Anstieg ist vor allem auf die inzwischen rund 60.000 US-Hinweisen, auf Besitzer und Verbreiter von kinderpornographischen Dateien zurückzuführen. Doch was nützen die vielen Tausend Hinweise, die das BKA erhält, wenn die danach informierten Landespolizeien und Staatsanwaltschaften von den Providern keine IP-Adressen und Verbindungsdaten der Internet- und Telefonkommunikation erhalten, so dass die Täter nicht identifiziert und überführt werden können?

Ein Gespenst geht um…

1848 eröffnete Karl Marx sein „Kommunistischen Manifest“ mit den Worten „Ein Gespenst geht um in Europa – das Gespenst des Kommunismus“. Dieses geflügelte Wort kann man heute sinngemäß ersetzen mit dem Spruch „Ein Gespenst geht um in Europa – das Gespenst der „Vorratsdatenspeicherung“. Nur, dass dieses Gespenst äußerst real und quicklebendig ist, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) erst wieder am 06.Oktober bewiesen hat, als er die anlasslose „Vorratsdatenspeicherung“ in Fortsetzung seiner Rechtsprechung von 2016 erneut für grundsätzlich unzulässig erklärte. Es ist ein generelles Verbot – allerdings mit folgenreichen Ausnahmen, denn nach diesem Urteil bleibt es den nationalen Gesetzgebern nämlich möglich, eine „Vorratsdatenspeicherung“ unter strengen Voraussetzungen einzuführen, zum Beispiel für den Fall einer gegenwärtigen oder bevorstehenden Bedrohung der nationalen Sicherheit – und zu Verfolgung schwerer Kriminalität. Dazu gehören nach Ansicht aller Sicherheitsexperten auch die Fälle der Kinderpornographie, die ohne die Verbindungsdaten der Internet Service Provider zu Tausenden nicht geklärt werden können.

Hoffentlich trotz erneuter Widerstände von den Grünen (Konstantin von Notz: „Wir wissen seit Jahren, dass die Massendatenspeicherung kein Mehr an Sicherheit bringt“) oder den Linken (Anke Domscheit-Berg forderte: „endlich den Zombie Vorratsdatenspeicherung zu beerdigen“) können sich die EU und Deutschland nach diesem EuGH-Urteil auf eine neue Version der „Vorratsdatenspeicherung“ vorbereiten, hoffentlich recht bald. Die kleinen Seelen unserer Kinder werden es uns tausendfach danken.

[1] https://www.medien-sicher.de/2017/12/handlungsempfehlungen-bei-sextingvorfaellen-unter-minderjaehrigen/

[2] Rahmenkonzept für umfassende Sexualaufklärung der International Planned Parenthood Federation, IPPF (2006); Standards für Sexualaufklärung in Europa der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gemeinsam mit der World Health Organization (BZgA/WHO 2011)

[3] Sachbuch für die Sexualkunde, Elisabeth Tuider und Stefan Timmermanns, Juventa Verlag, 2008

[4]https://www.bke.de/content/application/explorer/public/newsletter/2013/august/hintergrundinfo_projektbeschreibung_kein_taeter_werden.pdf

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