Kinderspiele oder Pädokriminalität?

20. Juni 2021

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Uwe G. Kranz

UWE 7                                                                                                                                     18.02.2020

Bei meinen Recherchen zum sexuellen Missbrauch von Kindern und der Produktion, dem Besitz und dem Vertrieb von sexuellen Missbrauchsbildern-, filmen und -texten habe ich in ausreichendem Maße die höchst sonderbare, ja eigentliche verwerflich Haltung von ins besonders links-grünen und gender-närrischer Politikerinnen und Politiker, der dazugehörigen „-logen“ und/oder „-gogen“ und deren Claqueuren aus der medialen Welt kennenlernen müssen, die sich angeblich um das Kindswohl sorgen.

Im Oktober 2020 schrieb ich über die pädophilen und pädokriminellen Phantasien der Alt-Achtundsechziger und ihrer Jünger, die eine neue Sexualpädagogik in unsere intakte Gesellschaft einpflanzten, wie einen Virus. Lehrpläne wurden geändert, Lehrstühle und Konzepte[1] schossen wie Pilze aus dem Boden, um angeblich Kindern zu helfen, sich in ihrer psychosexuellen Entwicklung zurecht zu finden. Diese sexuelle „Bildung“ zielt aber eher auf die reine Befähigung (Kompetenzerwerb) statt, denn auf den Schutz (Prävention) ab. Die Folge: Eine immer stärkere Enttabuisierung und Entgrenzung kindlicher Sexualität bis hin zur Spielidee „ein neuer Puff für alle“[2]. Das Werte-Nichts domestiziert unsere Pädagogik, die „Sexualpädagogik der Vielfalt“ verletzt bewährte Grundsätze und gerät so gefährlich nahe zur strukturellen Sexualgewalt.

Kindersexpuppen

Man muss an die Haltung der grünen parlamentarischen Geschäftsführerin im nordrhein-westfälischen Landtag, Vera Schäffer, MdL, erinnern, die sich bei der Abstimmung über die von der Landesregierung vorgelegten Bundesratsinitiative zur europaweiten Ächtung von Kindersexpuppen der Stimme enthielt – und auch das nur „mit einem gewissen Störgefühl“ und mit dem ausdrücklichen Hinweis darauf, dass „die Gefahr (bestehe), dass Menschen mit einer pädophilen sexuellen Präferenz dämonisiert“ würden –  übrigens unter großem Beifall ihrer Parlamentskollegen.

Das Sexspielzeug „Babypuppe“, nach Ansicht vieler Politiker aus der Landesregierung eine Art „Einstiegsdroge“ für Vergewaltiger, ist in vielen Variationen nach wie vor im (online-) Handel, wird im Internet beworben mit dem Slogan „realistische Reborn Babypuppen, weiches Vinyl Silikon“ und wird verkauft wie geschnitten Brot. Eine besonders realistische Puppe, die bei Berührung eines Knopfes im Intimbereich kicherte oder auf keuchte, wurde vom Hersteller nach einer wütenden Petition von über 500.000 Menschen zurückgenommen. Weil der Kauf dieser Puppen (zum Preis von immerhin bis zu 1.400 Euro) immer noch nicht vom deutschen Strafrecht erfasst wird, kann der Zoll die Einfuhr dieser Puppen auch nicht verhindern. Es genügt aber nicht, die Käufer „pervers“ zu nennen[3], der Gesetzgeber ist hier gefragt.

Ende Oktober 2020 beschloss die Bundesregierung endlich einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder[4], der jedoch wegen der umstrittenen Einstufung der sexualisierten Gewalt gegen Kinder zu einem Verbrechenstatbestand (d.h. mit einem Strafrahmen von einem Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe) bis heute noch nicht verabschiedet wurde. In diesem Gesetzesentwurf schlummert nun der neue Paragraf 184I Strafgesetzbuch (StGB), der künftig „Inverkehrbringen, Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild“ unter Strafe stellen wird. Für Händler sind bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vorgesehen, wer ein solche Sexpuppe erwirbt oder besitzt muss mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe rechnen.  Wer auf eine „effektive und konsequente Strafverfolgung im digitalen Raum“ hofft, braucht einen langen Atem.

„Doktorspiele“ in der Kuschelecke

Kennen Sie „“Original Play“, die Dating-Platform für Pädophile und -kriminelle? Falls Sie kinderlos sind, berührt Sie das wenig. Anders, wenn man seine Kinder in bestimmte staatliche und kirchliche Kitas in Hamburg, Berlin, Dresden, Regensburg oder München schickte, in denen diese „Kuschel-Pädagogik“ als erzieherisches Konzept eingesetzt wurde. Da spielten ihre Kleinen oft mit (mehreren) wildfremden Männern in engem Körperkontakt, kuschelten, liesen sich streicheln, herzen oder tollten mit ihnen auf ausgelegten Liegematten ohne Spielzeuge herum … und erfuhren dabei zumindest in mehreren Einzelfällen auch gewalttätige, sadistische, demütigende und sexuelle Angriffe, wie Kinder ihren Eltern berichteten. Kinder, die danach verhaltensauffällig wurden, Albträume erleiden mussten, plötzlich leicht verletzlich wirkten oder vorher unbekannte Angst- und Aggressionszustände zeigten. Kinder, die danach häufig eine traumatherapeutische Behandlung brauchten. Kinder, deren Eltern keine Ahnung hatten, dass da fremde Männer mit ihnen spielten und die diesen „Spielen“ auch nicht zugestimmt hatten und hätten. Kinder, die ohne Kenntnis und Zustimmung der Eltern sogar außerhalb der Kita verbracht worden waren, um dort mit fremden Männern diese so genannten „Pferdchen-Spiele“ zu spielen. Kinder, denen angeblich in einem Fall so genannte „Spielleiter“ den Penis, in einem anderen Fall sogar ein Erzieher die Nase in den Po eines Kindes gesteckt hätten, wie berichtet wurde. Einzelne Strafanzeigen wegen sexuellen Missbrauchs wurden von der Staatsanwaltschaft Berlin vorläufig eingestellt.

Der Begründer dieses wissenschaftlich nicht anerkannten „Spiels gegen kindliche Aggressionen“, O. Fred Donaldson (76), zieht diese „esoterische Kuschel-Pädagogik“ als US-Amerikaner natürlich wirtschaftlich auf. Sein Imperium dehnt sich weltweit aus: Südafrika, Libanon, Dubai, Dänemark, Schweden, Argentinien und die USA. Trägervereine für „Original Play“ gibt es in Polen (angeblich für ganz Europa) und gab es, seit 2015, in Österreich. Bevor Männer zu den Original Play-Veranstaltungen in die Kitas gehen dürfen, müssen sie einen zweitägigen Kursus absolvieren, für den sie 200 bis 250 Euro an Gebühren zu entrichten haben. Jeder kann sich gegen eine Gebühr als „Spielleiter“ bewerben – ohne Feststellung der Personalien, ohne polizeiliches Führungszeugnis, ohne pädagogische Eignungsprüfung oder Kontrolle der Person. Wer aber lädt diese Männer (und in Einzelfällen auch Frauen) in die Kitas ein?

Kein Wunder, dass echte pädagogische Experten „Original Play“ überwiegend vernichtend beurteilten: entwicklungsbiologisch nicht fundiert, grober Unfug, Einladung für Pädophile, problematisch, grenzwertig zu Pädophilie und Pädokriminalität, Suggestion von Grenzenlosigkeit und fahrlässige Akzeptanz von Körperkontakten mit dominanten Fremden,[5] Einladung zu Übergriffigkeiten gegenüber Kindern[6] oder gar Anleitung für Pädophile.[7]

Ein Wunder dagegen, dass manche kirchliche (vorwiegend evangelische) und staatliche Einrichtungen das „Original Play“ überhaupt einführten. Nachdem es nach den ersten  bekanntgewordenen Vorfällen, über die 2019 die Medien berichteten[8], in allen staatlichen Kitas Österreichs und auch von der Evangelischen Kirche Deutschland komplett eingestellt worden sei, haben die meisten Bundesländer nachgezogen und das Durchführen von „Original Play“ verboten; Hamburg allerdings „rät nur ab“, Bayern verfügte: „Das so genannte „Original Play“ hat in Kindertageseinrichtungen nichts  zu suchen, weil es dem Missbrauch … Tür und Tor öffnet“.

Nur Spiegel online glaubte, noch eine Lanze für „Original Play“ brechen zu müssen, weil dieses Spiel Kindern lehre, dass sie selbst bestimmen dürfen, ob sie Körperkontakt möchten“.[9]

Wo bleibt hier ein bundesweites verbindliches Verbot?

In welchen Kindertagesstätten oder -gärten wird dieses abscheuliche Spiel heute noch gespielt? Dort sollte man im Einzelfall die Kollateralschäden einmal genauestens abwägen, die der Lockdown und die damit verbundene Schließung der Kitas und Kindergärten verhindert bzw. verursacht (Kontaktverlust, Angst, Verzweiflung, Stress, sogar Suizidgedanken).[10]

Das Transsexuellen-Gesetz (TSG)

In anderen Bereichen ist die Bundesregierung sichtlich eifriger, z.B. bei der Änderung des TSG von 1981, die nach mehreren Verfassungsgerichtsentscheidungen novelliert werden sollte, aber seit langem auf Eis lag. Seit dem 25. Januar liegt der Referentenentwurf vor: Jeder Mensch soll künftig ab 14 Jahren das Recht haben, sein Geschlecht völlig unabhängig von körperlichen Merkmalen selbst zu definieren. Es soll ein Gang zum Standesamt oder Gericht, ein kurzer Antrag, ein Nachweis eines Beratungsgesprächs mit Wem-auch-immer genügen, für Minderjährige bedarf es eines gerichtlich bestellten Gutachtens von Arzt, Psychologen, irgendeiner Transgender-Organisation oder gar einer „Person, die aufgrund ihrer Ausbildung und beruflichen Erfahrung mit den Besonderheiten der Transgeschlechtlichkeit ausreichend vertraut ist“. Das ist der Kern des von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU !!) und der Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) gemeinsam eingebrachten Gesetzesentwurfs, der in den Medien kaum große Resonanz verursachte. Besonders bedeutsam: Das Mitspracherecht der Eltern von Minderjährigen soll entfallen!

Damit würde einer weiteren wesentlichen Forderung der Grünen entsprochen, die Weichen für eine schwarz-grüne Koalition gestellt – was aber so ganz nebenbei bahnbrechende gesellschaftliche und juristische Folgen haben würde[11]. Nach der „Sexualpädagogik der Vielfalt“ (siehe oben) kommt nun die „Vielfalt der Geschlechter“ einher, ganz wie die LGBTQ-Lobbyverbände es wünschen oder künftig noch erfinden und fordern könnten, um das jahrtausendalte Menschenbild weiter zu deformieren. Das passt dann auch schon zu der von der SPD geforderten Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz (Artikel 6), wonach Kinder das Recht auf „Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten“ bekommen sollen. Eine hehre Forderung, von der niemand so recht weiß, wie sie juristisch definiert werden soll. Das zentrale Thema der Pubertät, Geschlechtsidentität und sexuelle Orientierung, werden sozusagen „ausgewildert“, dem Zugriff obskurer Menschenfänger geopfert, die elterlichen Sorgerechte werden dagegen radikal beschnitten.

Die Muttermilch

Noch eine weitere Meldung, die zu diesem Thema passt, das noch viele weitere Facetten hat. Wir alle wissen: Muttermilch ist einzigartig: Sie enthält mehr als 200 Bestandteile, die z.T. bis heute nicht vollständig entschlüsselt werden konnten, vor allem Antikörper gegen Krankheiten, viele wichtige Nährstoffe und nützliche Bakterien. Neben dem so genannten „Mütterlichkeitshormon“ namens Prolaktin, das entspannend wirkt, gelassener macht und Beschützergefühle weckt, wird das Hormon Oxytocin ausgeschüttet, das das Ausstoßen der Milch beim Stillen erleichtert, die Ausschüttung von Stresshormonen bei Mutter und Kind verringert und die Bindung zwischen beiden fördert, weshalb es auch „Bindungshormon“ genannt wird. Alles ungemein positive Attribute. Wenn nun in England Hebammen das Wort „Muttermilch“ nicht mehr verwenden dürfen[12], sondern „Menschenmilch“ oder „Milch vom stillenden Elternteil“ sagen müssen, damit sich „Transmänner“ mit Babys nicht ausgeschlossen fühlen, zeugt das von sprachlichem „PC-Nonsens“, der an Gender-Irrsinn grenzt und eher einen gegenteiligen Effekt hervorruft, statt die Inklusion fördert. Ist man jetzt „transphob“ wenn man gegen derartige sprachliche Ungetüme angeht, die von der verschwindenden Minderheit der LBGT-Community geschaffen werden (wie die Harry-Potter-Erfinderin J.K. Rowling)? Oder wenn man gegen Politiker angeht, die fordern, statt „Frauen“ künftig „Menschen die menstruieren“ zu sagen? Oder wenn der Duden das Wort „Gästin“ kreiert und man das nicht akzeptieren mag?

Wahrlich, der chinesische Fluch: „Mögest du in interessanten Zeiten leben“ ist wahrer denn je, vor allem für unsere Kinder und Kindeskinder!

[1] Rahmenkonzept für umfassende Sexualaufklärung der International Planned Parenthood Federation, IPPF (2006); Standards für Sexualaufklärung in Europa der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gemeinsam mit der World Health Organization (BZgA/WHO 2011)

[2] Sachbuch für die Sexualkunde, Elisabeth Tuider und Stefan Timmermanns, Juventa Verlag, 2008

[3] CDU-Sprecherin der Kinderschutzkommission im NRW-Landtag, Christina Schulze Föcking (CDU).

[4] LTO Legal Tribune Online, 22.10.2020

[5] https://de.wikipedia.org/wiki/Original_Play

[6] Traumatherapeutin Michaela Huber,

[7] Kinderpsychiater Karl-Heinz Brisch, Privatuniversität Salzburg

[8] Umfassend: Kontraste und Brisant, beide Ende 2019

[9] Spiegel online, Heike Klovert , November 2019: „Warum es falsch ist, Original Play zu verbieten“

[10] https://www.rnd.de/gesundheit/corona-hilferufe-von-kindern-und-jugendlichen-nehmen-zu-viele-haben-suizid-gedanken-ENE6RYV23VFSTIGSWLWGH322JA.html mit Hinweis auf Krisenchat.de

[11] Was genau wären dann ein Mann oder eine Frau, wenn es keine körperlichen Merkmale mehr sind und die subjektive Einschätzung den Beweis ersetzt? Und was bedeutet das dann für den Frauensport, Frauenhäuser, Frauenquoten, geschlechtergetrennte Umkleidekabinen, oder gar Gefängnisse, wenn die Eigendefinition die biologischen Fakten ersetzt und rechtswirksam werden soll?

[12] NHS vom 12.02.2021: https://www.die-tagespost.de/gesellschaft/feuilleton/neue-sprache-fuer-stillende-transgender;art310,215897;

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