LÜKEX 2007 – Abschlusssbericht 15.04.2018 (Exzerpt)

21. Juni 2021

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Uwe G. Kranz

2007 LÜKEX, Abschlussbericht vom 15.04.2018

Abkürzung für „Länder Übergreifende Krisenmanagement-Übung/EXercise“

https://behoerden.blog/wp-content/uploads/2020/03/CDR_Abschlussbericht07.pdf

Bei der Übungsreihe LÜKEX handelt es sich um eine strategische Bund- Länder- und bereichsübergreifende Stabsrahmenübung (Influenzapandemie) auf politischer und administrativer Ebene. Sie soll die Fähigkeiten vor allem im Bereich des öffentlichen Krisenmanagements optimieren, dazu gehört auch die Sensibilisierung 5der Entscheidungsträger sowie die Zivil-militärische Zusammenarbeit (ZMZ) und die Einbindung privater Unternehmen / Organisationen zum effektiven Schutz der Bevölkerung. Sie dient damit auch der Umsetzung und Überprüfung der Wirksamkeit der durch die Innenministerkonferenz (IMK) beschlossenen „Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung“ (IMK-Beschluss vom 1016.12.2002).

175

Die Beteiligung und der Übungsverlauf waren themenbedingt stark auf die Bereiche „Gesundheit“ und „Inneres“ fokussiert, hätten jedoch auch hinsichtlich der gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen von anderen Ressorts noch stärker aufgegriffen werden können

185

Als Folge davon waren die Beurteilung der gesamtstaatlichen Lage und die Maßnahmen zur Lagebewältigung von medizinischen Versorgungsfragen dominiert. Dies greift zur Bewältigung einer Pandemiesituation zu kurz.

630

Je nach Lage und Besonderheiten des Szenarios sollte angestrebt werden, möglichstalle betroffenen Ressorts in das interministerielle Krisenmanagement einzubeziehen

775

Das Erfordernis einer ganzheitlichen Risikobetrachtung hat sich an dem komplexen Szenario einer Pandemie besonders deutlich gezeigt. Eine nationale, d.h. bereichs- und Ebenen-übergreifende Risikoanalyse für besondere Herausforderungen und Schadensereignisse ist daher erforderlich

785

Der nationale Pandemieplan ist hinsichtlich der Planungsmaßnahmen zur Begegnung der Auswirkungen in den nicht-gesundheitlichen Bereichen durch vernetzte Pläne insbesondere der jeweiligen Ressorts weiterzuentwickeln und zu ergänzen. Die Schnittstellen zu anderen Ressorts sollten im nationalen Pandemieplan aufgezeigt werden. Klärungsbedürftig ist die Zuständigkeit für die Koordinierung der Ressorts im nicht-medizinischen Bereich.

1115

Soweit erkennbar, haben die Entscheidungsträger und Stabsmitglieder psychosoziale Aspekte nicht in angemessenem Umfang in ihre Entscheidungen und Maßnahmen einbezogen. Gerade im Entscheidungsprozess um die Priorisierung mangelnder Impfstoffressourcen werden im realen Pandemiefall neben den medizinischen Argumenten insbesondere die psychologischen Aspekte eine entscheidende Rolle spielen. … Entsprechende Konzepte, Strukturen und Verfahren müssen entwickelt und in Übungen erprobt und in realen Lagen umgesetzt werden.

1340

Prognostische Planungen und die Lage von ausgewählten Teilen der Wirtschaft, Verbänden und Organisationen und deren Beurteilung der möglichen Weiterentwicklung sind als integrale Bestandteile in das gesamtgesellschaftliche Lagebild der Bundes- und Länderkrisenstäbe aufzunehmen. 

1395

Hier ist ggf. gesetzlicher Handlungsbedarf erforderlich. In einer großflächigen und lang andauernden Schadenslage einer Pandemie sind Entscheidungen und Maßnahmen der Krisenstäbe mit einschneidenden Auswirkungen auf die Produktions- und Verteilungsabläufe von Unternehmen und Dienstleistungen (z.B. Ausnahmeregelungen, öffentlicher Nah- und Fernverkehr, Schulschließungen) auch bei einer Zuständigkeit der Länder möglichst einheitlich zu gestalten. Der Moderations- und Koordinationsrolle des Bundes kommt hier besondere Bedeutung zu. Die vorhandenen länderübergreifenden Koordinationsgremien und -verfahren sind hierfür zielgerichtet weiter zu optimieren. Die Zuständigkeiten für die Pandemieplanung insbesondere im nicht-gesundheitlichen Bereich sind zu definieren und in die Pandemiepläne der verschiedenen Ebenen aufzunehmen

1415

Ein System zur Ressourcenermittlung von lebenswichtigen Arzneimitteln sollte etabliert werden. Hierbei können die in der Übung geknüpften Kontakte zu Hersteller- und Großhandelsverbänden weiter ausgebaut und länderübergreifende „krisenfeste“ Lösungen erarbeitet werden.

1660

Bereits in der Übungsvorbereitung wurde deutlich, dass detaillierte, wissen-1660schaftliche fundierte Erkenntnisse bezüglich des Nutzens von Barriere-Maßnahmen mittels Mund-Nasen-Schutz (MNS) bzw. Masken für die Allgemeinbevölkerung fehlen. Die Durchführung entsprechender epidemiologischer Studien ist für die Weiterentwicklung entsprechender Empfehlungen unverzichtbar. Darauf aufbauend und unter Prüfung der Übertragbarkeit von Empfehlungen für den stationären Bereich auf den ambulanten Bereich könnten Hygiene-Empfehlungen für ambulante Patienten in Praxen präzisiert werden. Anschließend wäre die Frage der Kostenübernahme zu klären.

1735

Die aus epidemiologischer Sicht in einem frühen Stadium der Ausbreitung einer Influenza ggf. sinnvolle Schließung von Kindergärten, Schulen und Universitäten führt u.U. zu Engpässen in der Grundversorgung der Bevölkerung, da z.B. Verkaufspersonal durch die Notwendigkeit, Kinder zu betreuen, fehlen kann. Hier sind bei staatlicher Steuerung Konzepte umzusetzen, die auf Ab-sprachen im Einzelhandel über gezielte Filialschließungen und konzentriertem Personaleinsatz hinauslaufen. 

1690

Die Zulässigkeit einer Impf-Priorisierung bedarf einer grundlegenden verfassungsrechtlichen Prüfung. In der Übung wurde die Notwendigkeit einer weiteren Konkretisierung des Kreises der zuerst zu Impfenden (z.B. politische Verantwortungsträger, THW-Helfer) deutlich.

1750

Veranstaltungsverbote wurden allgemein als ein geeignetes Mittel identifiziert, um den Krankheitsverlauf zu mildern. Dabei sind Versammlungen (die nur nach dem Versammlungsrecht einzuschränken sind) von Sportveranstaltungen, Volksfesten o.a. zu unterscheiden.

1910

Die Übung LÜKEX 2007 hat deutlich gemacht, dass im bereichsübergreifenden Krisenmanagement und in der Weiterentwicklung der Pandemieplanung insbesondere im nicht-medizinischen Bereich immer noch Optimierungsbedarf besteht. Dies gilt einerseits für das Meldewesen, Ressourcenmanagement und Informationsmanagement einschließlich der prognostisch ausgerichteten Lagebeurteilung, andererseits aber auch für die Organisation des ressortübergreifenden Krisenmanagements und die Struktur der Stäbe und deren Arbeitsabläufe.

1935

Notwendiger Optimierungsbedarf bei der Anlage und Vorbereitung der Übung, so z. B. die noch stärkere strategische und länderübergreifende Ausrichtung der Drehbucheinlagen und eine verbesserte Übungssteuerungs-Software, wurden erkannt. Dies wird bei der Folgeübung LÜKEX 2009 berücksichtigt.

1945

In Vorbereitung und Durchführung der Übung ist aber auch deutlich geworden, dass Planungsmaßnahmen zur Begegnung der Auswirkungen im nicht-medizinischen Bereich noch zu erarbeiten sind. Dabei ist die Frage der Zuständigkeit für die Koordinierung der ressortübergreifenden Themenstellungen zu klären

Der Übung LÜKEX 2009/10 lag ein Szenario zugrunde, das vor dem Hintergrund der tatsächlichen terroristischen Bedrohungslage die Androhung und Durchführung von Anschlägen mit konventionellen Sprengstoffen, chemischen oder radioaktiven Tatmitteln vorsah. Somit nur indirekt geeignet, die erforderlichen Nachbesserungen zu implementieren, evaluieren und zu üben.

Die sonstigen LÜKEX-Übungen hatten andere, nicht wirklich vergleichbare Themen zum Gegenstand.   

 

 

 

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