Mind Control – Vol.I

22. Juni 2021

l

Uwe G. Kranz

Uwe21                                                                                                           10.06.2021

Der bundesrepublikanische Inlandsgeheimdienst hat erneut unter Beweis gestellt, dass er den Namen Bundesamt für „Verfassungsschutz“ (BfV) nicht verdient, zumal es sich ja ohnehin nicht um eine Verfassung handelt, die er schützen soll, sondern „nur“ ein (vorläufiges) Grundgesetz. Dieses sollte einst nach dem Willen des Grundgesetzgebers gem. Artikel 146 GG nach der Wiedervereinigung, also „der Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands“ abgelöst werden durch eine „Verfassung …, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“. Zumindest galt das so vom 24. Mai 1949 bis zum 29. September 1990. Die unerwartete Geschwindigkeit, mit der die Wiedervereinigung die damaligen politischen Akteure überrannte, verlangte nach einer Nachbesserung dieses Artikels. Nun galt dieses „Grundgesetz … nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk“, allerdings auch nur bis zum Inkrafttreten einer echten, eigenen Verfassung, die durch das deutsche Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Wenn ich das richtig sehe, wird das wohl erst am St.-Nimmerleinstag sein, es sei denn die pensionierte Musiklehrerin, Bürgerrechtlerin und Gemeinwohlaktivistin Marianne Grimmenstein setzt sich durch. Ihre Bürgerinitiative GemeinWohlLobby meldete am 24.11.2020 beim Bundespräsidenten eine verfassungsgebende Versammlung an. Ich wünsche ihr jedenfalls viel Erfolg und viel, viel tatkräftige Unterstützung.[1]

Einheit und Freiheit?

Nun kann man zumindest aus Sicht der so genannten „Ossis“ durchaus bezweifeln, dass die Einheit Deutschlands vollendet sei.

Da ist zum einen die Differenz bei der Standard-Rente[2], die in den alten Bundesländern bei 1.538,55 Euro brutto, in den neuen Bundesländern hingegen bei 1.495,35 Euro liegt (Stand 01.07.2020), besonders krass ist der Unterschied bei Frauen. Erst ab 2025 soll die Rente in ganz Deutschland einheitlich berechnet werden – wenn sie denn dann überhaupt noch gezahlt werden kann!

Zum andern bestehen weiterhin massive, wenn auch sich inzwischen angenäherte Einkommensunterschiede. Der durchschnittliche Unterschied liegt aber immer noch bei fast 17 %t[3] – im selben Beruf, und mit vergleichbarer Berufserfahrung. Im Westen wird zudem der Hälfte der Arbeiternehmer (AN) ein Urlaubs– und Weihnachtsgeld bezahlt, im Osten gilt dies nur für ein Drittel. Tariflöhne erhalten im Osten nur 45 %, im Westen dagegen 56 % der AN. Dagegen schrumpft in den Führungsetagen die Gehaltslücke: Führungskräfte im Osten verdienen jährlich rund 80.900 Euro, im Westen 92.200 Euro. Eine plausible Rechtfertigung für die jahrzehntelang anhaltende, besondere Ausbeutung der ostdeutschen Bevölkerung gibt es nicht.

Laut aktuellem Paritätischen Armutsbericht 2020[4] hat die Armutsquote in Deutschland mit 15,9 % (rechnerisch 13,2 Millionen Menschen) einen neuen traurigen Rekord und den höchsten Wert seit der Wiedervereinigung erreicht. Positive Entwicklungen, die zuletzt in den ostdeutschen Bundesländern zu beobachten waren, sind gestoppt; die Armutsquote stieg dort von 17,5 auf 17,9 %.

Die Aufzählung der Einheits-Defizite ließe sich fortsetzen, ist aber nicht Kern dieser Kolumne. Jedenfalls dürften sich diese negativen Trends angesichts der verheerenden Kollateralschäden der schon früh erkennbar unverhältnismäßigen Anti-Corona-Maßnahmen noch einmal spürbar beschleunigen.

Freiheit? Die Bürger der ehemaligen DDR kämpften damals für ihre Freiheit, mehrheitlich auch, so darf man wohl annehmen, für Rechtstaatlichkeit, für Demokratie und für die freie, soziale Marktwirtschaft. Und sehen sich jetzt, nach den Erfahrungen mit den in den vergangenen 15 Monaten eskalierten Anti-Corona-Maßnahmen, einem System ausgeliefert, das fast alle „Beschränkungen“ der DDR zum erneuten Alltagserlebnis macht, zum politischen „flash back“: Beschränkungen von Reise-, Bewegungs-, Meinungs-, und Pressefreiheiten, Kontakt-, Besuchs-, Verweil- und Demonstrationsverbote, Platz-, Raum- und Ortsverweise, Ausgangssperren und -verbote, Masken-, Test- und indirekte Impfpflichten, Bespitzelung, Überwachung, Denunziantentum, rechtswidrige Inhaftierungen und exzessive Polizeigewalt, Androhung der Inobhutnahme der Kinder bei unbotmäßigem Verhalten der Eltern … DDR 2.0? Jetzt fehlen nur noch die Zwangsadoption und Umerziehungslager! Ach ja, wie sagte Merkels Ostverhetzer (-beauftragter) Marco Wanderwitz (nomen est omen) der Frankfurter Allgemeinen Zeitung so schön: „Wir haben es mit Menschen zu tun, die teilweise in einer Form diktatursozialisiert sind, dass sie auch nach dreißig Jahren nicht in der Demokratie angekommen sind und „gefestigte nichtdemokratische Ansichten“ haben – das gilt dann aber auch für Legislative, Judikative, Exekutive … und Gubernative (Regierung), oder?

„Ermächtigungsgesetz“?

Nur so konnte das so genannten „Ermächtigungsgesetz“ verabschiedet werden. Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes ermächtigt die Bundesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen, womit unsere Parlamentarier zu Gunsten der Regierung den Bundestag, sich selbst sozusagen „entmannten“, das föderale System der Bundesrepublik aushebelten und den Ländern / dem Bundesrat jegliche Entscheidungsspielräume hinsichtlich der Corona-Maßnahmen entzogen – was darüber hinaus auch künftig gelten wird, wenn immer es eine andere / weitere „Notlage von nationaler Tragweite“ abzuwehren gilt („Klima, ick hör dir trapsen“). Die Justiz wurde gezielt ausgeschaltet, den Bürgern die Möglichkeit genommen, sich verwaltungsgerichtlich zur Wehr zu setzen und unser Rechtssystem wurde bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt. Ost und West sind also zumindest in Unfreiheit geeint, voraussichtlich sogar bis Ende September, um Merkels Macht bis zum bitteren Schluss zu erhalten.

Wo sind sie, die unabhängigen juristischen Ritter, die Retter der Gerechtigkeit, die Verfassungsrechtler, die juristischen „Edelfedern“, die obergerichtlichen Instanzen? Wo ist die gerecht abwägende und ausgleichende dritte Gewalt? Wo die Gewaltenteilung als Fundament unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung? Wo sind unsere Parlamentarier, wo ist deren Gewissen, dem allein sie zu folgen haben? Abgegeben bei der Aufstellung der Wahllisten? Aber auch: Wo ist das Aufbegehren des Volkes?

Die Gründung einer verfassungsgebenden Versammlung steht jedenfalls noch in den Sternen und man muss dieses Projekt nicht nur gespannt verfolgen, sondern unterstützen, wie und wo es auch immer geht.

Das Imperium schlägt zurück

Journalisten und Medien[5], die nicht „auf Linie“ mit dem polit-medialen „Mainstream“ sind, sich regierungskritisch oder gar oppositionell äußern, werden seit einigen Monaten gezielt und konzertiert attackiert:

Private Plattformen wie Google, YouTube oder Facebook löschen ihre Veröffentlichungen willkürlich oder mit dubiosen Begründungen (z.B. seien „medizinische Falschinformationen“ von Prof. Dr. Wodarq verbreitet worden, der als Quelle nicht tauge), sperren die Kanäle, verhängen temporäre Maßregeln oder schließen den ganzen Account;

Staatliche Behörden und Institutionen wie die Landesmedienanstalten überprüfen seit Inkrafttreten des neuen Medienstaatsvertrages vom Herbst 2020 konzertiert, umfänglich und extensiv die redaktionellen Inhalte danach, ob sie sich regierungskritisch zur Corona-Politik äußern (was regelmäßig als „rechts“ oder „Verschwörungstheorie“ eingestuft wird, zugleich aber auch die Frage nach der gebotenen „Staatsferne“, nach der Legitimität der Kontrollmaßnahmen aufwirft) – welch ein Demokratieverständnis;

Banken kündigen ohne Begründung ihre Konten oder verweigern die Einrichtung neuer Konten, weil z.B. die „Integrität eines der leitenden Prinzipien unserer Geschäftstätigkeit“ sei;

Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen, z.B. wegen staatsgefährdender Hetze, polizeiliche Durchsuchungen und Beschlagnahmen (bei Ärzten wegen angeblich falsch ausgestellter Atteste, selbst bei Richtern wegen „Rechtsbeugung“ bzw. wegen vom „juristischen Mainstream“ abweichender Urteile), eröffnen schließlich endgültig den staatlichen Repressionsapparat. Die Deutsche Journalisten-Union (dju), der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), Ärztevereinigungen oder der Deutsche Richterbund halten sich extrem bedeckt, reagieren nur mit vagen Erklärungen, stellen sich aber nicht hinter ihr Klientel[6].

Ähnliches gilt übrigens auch für andere regierungskritischen Akteure, z.B. für Schauspieler und Künstler (#allesdichtmachen) für Ärzte und Wissenschaftler (MWGFD, Erklärung der 57, #wissenschaftstehtauf, Inititative 1-19.de) für Polizeibeamte (Polizisten für Aufklärung), Rechtsanwälte (Anwälte für Aufklärung), Studenten (StudentenStehenAuf ), Unternehmen (unternehmer-aktiv.de) und viele andere Arbeitnehmer und Angestellte, die von ihren Arbeitgebern eingeschüchtert, unter Druck gesetzt, abgemahnt, mit Entlassung bedroht oder „nur“ mit einem Maulkorb versehen werden. Wissenschaftlich-methodische, unabhängige Informationen und deren Verarbeitung: Fehlanzeige! Fazit: Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd, besagt ein chinesisches Sprichwort. In der BRD 2021 braucht man eher einen guten Anwalt.

„Grundlegende Desinformationen“

Die bundesdeutschen Schlapphüte unter dem neuen Besen, Präsident Thomas Haldenwang, dürfen hier natürlich auch nicht fehlen: Die Medienplattform KenFM wird seit Mai 2021 vom Berliner Verfassungsschutz „beobachtet“, weil sie ein „Teil der sogenannten alternativen Medien“ sei, welche „Desinformation und Verschwörungsmythen“ verbreiteten, ja „regelrecht politische Entfremdung schüren und (damit) das Vertrauen (in den Staat) untergraben“[7] sowie die Szene der Querdenker weiter radikalisiere.

Wie armselig! Solche Sätze erwartet man eher ich in China, Russland oder Nord-Korea.

Alleine wenn man sich ansieht, wie viele „Verschwörungstheorien“ seit Januar 2020 in kürzester Zeit Realität wurden („Niemand hat die Absicht, …“)! Wenn man sich die Aussagen ansieht, mit denen vor allem staatliche und öffentlich-rechtliche Institutionen in den letzten 15 Monaten tagtäglich für wirklich grundlegende Desinformationen sorgten (millionenfacher Einsatz von PCR-Tests, obwohl ungeeignet und nicht EU-zertifiziert; PCR-positive sind Infizierte; ct-Wert manipulierbar, dennoch nicht einheitlich festgelegt und keine Meldepflicht; R-Wert, einst Hauptgrund für den ersten Lockdown, heute entbehrliche Nebengröße; Inzidenzwerte beliebig festlegbar, nur schein-aktuell, ungenau, mittels Testungen steuerbar; Todesfälle an/mit COVID vs. an/mit Impfung; Intensivbetten-“Not“ bei gleichzeitiger Schließung von 20 Kliniken, Abbau von ca. 6.000 Betten, teilweise betrügerische, profit-gesteuerte Belegung der Intensivbetten und zeitgleicher Abbau von Überstunden von Ärzten und Pflegekräften; Fortbestand der bedingten (NOT-)Zulassung der „Impf“-Stoffe zu gentherapeutischen Massenexperimenten – mitten in der dritten Testphase und trotz bedrohlich ansteigender, erheblicher, schwerer, auch letaler Folgen)! Da kann man Herrn Haldenwang eigentlich nur noch den Rat geben, ARD, ZDF, überhaupt fast alle Mainstreammedien, RKI/PEI/Charité oder gleich die ganze Regierung zu beobachten. Dort wird er fündig, wenn er Verantwortliche für grundlegende Desinformationen sucht.

Extremismus sui generis

Das ist das Ergebnis von Merkels Anti-Corona-Politik: Die sich selbst als „die Guten“ Definierenden betreiben gegen „die Schlechten“ (weil eben Andersdenkenden) Gesinnungsschnüffelei, Bloßstellung, Stigmatisierung, Ausgrenzung, Sanktionierung und Verfolgung. Demokratie pervers: „Menschen, die keine Masken tragen, haben Blut an ihren Händen“! [8]

Das BfV hat sich aus der Not der Bürger zu helfen gewusst und sich zusätzlich zu den bestehenden Kategorien Rechtsextremismus (REX), Linksextremismus (LEX) und Ausländerextremismus flugs eine neue Form von Extremismus einfallen lassen, ein Extremismus sui generis, sozusagen die Extremismus-Mutante „Delta“, der es nur darum gehe, dem Staat die Legitimität abzusprechen und einen Systemwechsel herbeizuführen– notfalls auch mit Gewalt.

Diese Extremismus-Kategorie heißt nun „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates („DELIS“? – kommt das dann von DELIRIUM?); als Beobachtungsobjekte gelten „demokratiefeindliche“ und / oder „sicherheitsgefährdende“ Aktionen oder Akteure. Eigentlich war die Abschaffung des Staates doch schon immer die „Kernkompetenz“ der links-grünen Extremen, oder? Teilweise auch der Rechten, oder? Vor allem aber der Scharia-süchtigen Islamisten, die unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat ohnehin ablehnen, oder? Aber ab wann ist Regierungskritik eigentlich demokratiefeindlich? Sind Oppositionsparteien jetzt auch schon demokratiefeindlich? Was wird aus „Verschwörungstheorien“ wenn sie wissenschaftlich belegt sind/werden? Entscheidet Herr Haldenwang? Oder Herr Dr.osten? Fragen über Fragen.

Die Sicherheitsbehörden hätten seit längerer Zeit eine angeblich zunehmende Gewaltbereitschaft und Radikalisierung bei den „Querdenker“-Demonstrationen festgestellt[9]. Vielleicht sind die vielen straf- und ordnungsrechtlich relevanten Vorkommnisse bei den Großdemos auch nur eine Reaktion der Demonstranten auf die sichtlich zunehmend praktizierte polizeiliche Einsatztaktik der Abdrängung und „einschließenden Absperrung“ (Polizeikessel) mit dem eigentlichen, infamen Ziel der Minimierung der Abstände, um dann ein Demo-Verbot aussprechen zu können? Polizeikessel waren einst verfassungsrechtliche Kernthemen! Züchtet der Staat seine Feinde?

Würde mit polizeilichen De-Eskalationstaktiken für eine Demokratiefreundlichkeit nicht viel mehr erreicht, als mit der künftigen bundesweiten Beobachtung aller „Corona-Leugner und Verschwörungsideologen“ (O-Ton Bundesamt für Verfassungsschutz)? Dass die Mehrzahl der Teilnehmer an Kundgebungen und Protesten keine Extremisten seien, musste angesichts der massenhaften Bild- und Videobeweisen letztlich auch das BfV einräumen, handelt aber trotzdem gegensätzlich und will „fortlaufend die Verfassungsschutzrelevanz von Verschwörungstheorien und auch die Protestbewegung gegen die Corona-Maßnahmen (beobachten)“. Nur zu, bitte dann aber auch veröffentlichen, damit die Bevölkerung sieht, wes Geistes Kind „unser“ Verfassungsschutz ist.

Principiis obsta / Wehret den Anfängen

Wenn der Verfassungsschutz die Verfassung schützen würde und nicht die Regierung, würde sein Hauptaugenmerk nicht bei den Demonstranten und den alternativen Medien liegen, sondern bei denen, welche die Verfassung tatsächlich und tagtäglich dehnen, missachten, ja bewusst brechen, auch wenn formaljuristisch alles mit rechten Dingen zuzugehen scheint.

Notwendigkeit, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit sind unsere Rechtsprinzipien, das Fundament unseres Rechtsstaates, nicht die Selbstdefinition, zu „den Guten“ zu gehören. Deshalb hätte auch das Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts sorgfältiger und verfassungsrechtlich seriöser behandelt werden müssen; nun hat heute der Bundestag mehrheitlich zugestimmt (355:280:4) und damit allen deutschen Geheimdiensten die Befugnis zum „Hacken“ gegeben, die Befugnis zur online-Durchsuchung wurde in letzter Minute gestrichen; Der Bundespolizei wurden die „Staatstrojaner“ erlaubt, nicht nur den Zugriff auf die Daten von Verdächtigen, sondern bei entsprechend hoher Gefahrenlage auch von Personen, die gar keine Straftat begangen haben (Unverdächtige). Dies muss zudem im Lichte der zusätzlichen Verpflichtung für Anbieter von Internet-Diensten gesehen werden, aktiv und heimlich bei der Infektion der Geräte ihrer Kunden mitzuwirken, um die zunehmend vorinstallierte oder nachträglich installierte end-to-end-Verschlüsselung der Messenger-Dienste zu knacken. Private Unternehmen als Hilfsarbeiter der Geheimdienste? Das hatten wir ja noch nicht einmal zur Bekämpfung der Produktion, des Handels, Erwerbs und Besitzes von Abbildungen des sexuellen Kindesmissbrauchs (früher „Kinderpornografie“ genannt) oder beim Waffen-, Drogen- und Menschenhandel hinbekommen, da wo man die Sinnhaftigkeit bejahen muss.

Übrigens: Auch die Aktivitäten anderer „Guten“ sollten sofort gestoppt werden. Die Rede ist von der „Operation Heuss“, der Internet-Jagd einer Gruppe von Jungliberalen[10] gegen „Verschwörungstheorien und Populismus“, gegen „illiberale Politiker, Publizisten und Positionen“. Wer die Grenze zwischen dem Rechts(-populismus) und Liberalismus selbst definiert, darf allerdings nicht die Grenze zum Links(-populismus) und zum fundamentalen Islamismus vergessen. Wer um liberale Positionen besorgt ist, darf schon gar nicht selbst zu illiberalen Mittel à la „Volksverpetzer“[11] greifen und schon gar nicht darf das „falsche-Bücher-im-Regal-stehen-zu-haben“ als ausreichend angesehen werden, um den politischen Gegner aus dem demokratischen Diskurs auszugrenzen. Die eigene Freiheit endet dort, wo sie in die Freiheit anderer eingreift, das sollten die Liberalen wissen. Autoritäre Methoden und Kontaktschuldkonstruktionen – das hatten wir schon einmal und es genügt, dass wir es seit vielen Monaten erneut haben, nämlich in Form der brutalen, linksextremistischen, antifaschistischen Schlägertrupps und Kommandoeinheiten, euphemistisch: der neuen Normalität!

[1] Frau Grimmenstein hat auch eine große Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Maßnahmen initiiert, die auch von zahlreichen Mitgliedern des Vereins MWGFD unterstützt wird.

[2] Bei der Standardrente handelt es sich nicht um die Durchschnittsrente, sondern um eine Rechengröße, die den Betrag anzeigt, den ein Rentner erhält, wenn er 45 Jahre lang gearbeitet und das Durchschnittseinkommen verdient hat (Bericht der Deutschen Rentenversicherung (DRV)).

[3] 01.10.2019, Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung; https://perspektive-online.net/2019/10/weiterhin-massive-einkommensunterschiede-in-ost-und-west/

[4] https://www.der-paritaetische.de/themen/sozialpolitik-arbeit-und-europa/armut-und-grundsicherung/armutsbericht

[5] Boris Reitschuster, KenFM, Oval Media, RT.de, Querdenker Stuttgart 711, Polizeihauptkommissar a.D. Karl Hilz, der den Verein „Polizisten für Aufklärung“ gründete, der von den Professoren Sucharit Bhakdi und Stefan Homburg geleitete Verein „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie“ (MWGFD) oder Rubikon.

[6] mulitipolar-magazin.de, 29.05.2021, von Paul Schreyer

[7] Tagesschau vom 27.05.2021

[8] Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Vorsitzender des Weltärztebundes.

[9] Alleine das Berliner Landeskriminalamt, Abteilung Staatsschutz, Ermittlungsgruppe „Quer“, erfasste mehr als 1200 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten darunter 160 Angriffe auf Polizisten, mehr als 260 Widerstandshandlungen, knapp 200 Fälle von Landfriedensbruch und 17 gefährliche Körperverletzungen.

[10] Benjamin Läpple, Mitglied des Kreisvorstands der FDP Bochum, und Christoph Giesa, Publizist und Moderator

[11] Linker Blog gegründet von Thomas Laschyk

 

Netiquette zur Benutzung der Kommentarfunktion!

Jeder Besucher und Leser meines Blogs kann seine eigenen Standpunkte frei und öffentlich vertreten, solange diese angemessen und sachlich formuliert sind. Sollten andere unterschiedlicher Meinung sein, so respektieren Sie bitte abweichende Ansichten. Im Rahmen einer Diskussion bitten wir um höflichen und respektvollen Umgang.

Es ist nicht erlaubt, andere Besucher/Leser und/oder deren Aussagen durch eigene Äußerungen als minderwertig darzustellen oder diese zu beleidigen. Darüber hinaus haben rassistische, diskriminierende, obszöne, pornografische, drohende, beleidigende, herabsetzende, irreführende und/oder gesetzeswidrige Inhalte, Kommentare und Links zu Seiten mit solchen Inhalten auf meinem Blog nichts zu suchen. Diese werden ohne Ausnahme und vorherige Ankündigung gelöscht.

Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, auf meinem Blog direkt oder indirekt Werbung für eigene Produkte oder Dienstleistungen, sowie für Dritte zu machen.

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert