Persönlicher Entwurf für ein Parteiprogramm 2019 (BPD)

21. Juni 2021

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Uwe G. Kranz

Persönlicher Entwurf für ein

Programm

der

(Bundes) Bürger Partei (B)BP)*

Bürgerpartei Deutschland (BPD)

Ungute Assoziation zu „borderline personality disorder“

Partei der Bürgerinteressen (PBI)

Bürgerinteressen-Partei (BIP) * 

Vorwort

Die Menschen (Bürger) stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit, mit ihrem Recht auf Würde, Freiheit, Frieden, Demokratie, Gemeinschaft, und ihrer Eigen-Verantwortung, denn: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ (Artikel 20 Abs. 2 unseres Grundgesetzes). Unser Programm steht für Respekt vor Recht und Ordnung, das verlangt die Résistance für Recht und Ordnung und das erzielt letztlich die gewünschte Renaissance von Recht und Ordnung.

Staat und Gesellschaft

Die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist die unabänderliche Kernsubstanz unseres Gemeinwesens. Das geltende Verfassungsrecht beschreibt die  Grundprinzipien unserer politischen Ordnungs- und Wertvorstellungen in unserem liberal geprägten demokratischen Rechts- und Sozialstaat. Dieser ist gegen jeglichen Extremismus, gleich ob dieser auf rechter, linker, religiöser oder ausländischer Ideologie basiert, zu verteidigen. Dies ist der Kern unserer wehrhaften Demokratie und unser Auftrag.

Freiheit und Gleichheit

Zu unserem Gesellschafts- und Wertesystem gehören die Freiheitsrechte, die ihre Schranken in den Freiheitsrechten Anderer finden. Toleranz begründet sich auf Gegenseitigkeit. Die Gleichheitsrechte, insbesondere die uneingeschränkte Gleichberechtigung von Männern und Frauen, und die Kinderrechte gemäß der UN-Kinderrechtskonvention (d.h. Schutz, Fürsorge, Sicherheit, Grundversorgung und Bildung) sind zu erhalten und zu verteidigen. Diese Freiheits- und Gleichheitsrechte können sich nur in einem Staatswesen entfalten, in welchem die innere und äußere Sicherheit gewährleistet ist und Chancengerechtigkeit herrscht. 

Demokratie und politische Teilhabe

Wir stehen für die parlamentarische Demokratie. Eine stabile und starke Demokratie lebt von der Beteiligung der Bürger an den demokratischen Prozessen. Beteiligung schafft Vertrauen. Wir wollen, dass die Menschen ihre Kompetenz und ihren Sachverstand einbringen. Unser Land lebt von der Zustimmung seiner Bürger.

Die Mehrheitsverhältnisse, ermittelt durch freie, gleiche und geheime Wahlen, legitimieren das Handeln von Regierung und Parlament. Auf Bundesebene sollen Volksentscheide und Volksbegehren nicht nur auf die Neugliederung von Bundesländern beschränkt bleiben. Diese Form der direkten Demokratie soll die „Basta-Politik“ beenden und auch für Mega-Projekte der Regierung oder politische Fragen von grundlegender Bedeutung gelten (z.B. Privatisierung von Bahn und Krankenhäuser, neue Startbahnen auf Flughäfen, Ausstieg aus der Atomenergie, gleichgeschlechtliche Ehe o.ä.). Die gesetzlichen Hürden sind zu senken.

Wahlrechtsänderung

Das Bundeswahlgesetz muss definitiv bis zur Bundestagswahl 2025 geändert werden. Überhang- und Ausgleichsmandate führen zu einer steten Aufblähung des Bundestags, beeinträchtigen seine Funktionen und bewirken unnötige Zusatzkosten in Millionenhöhe. Die dringend erforderliche Verkleinerung verlangt eine Vereinfachung des Wahlgesetzes, indem z.B. die Zahl der Wahlkreise verringert, die Zahl der Ausgleichsmandate reduziert, das Kappungsmodell eingeführt, die Ausgleich der Überhangmandate verringert oder die Parlamentsgröße vorbestimmt und limitiert wird, wie es z.B. der Bund der Steuerzahler vorschlägt (500 Abgeordnete).

Die seit vielen Jahren bewusst verschleppte parlamentarische Behandlung, die bisher vorgelegten divergierenden Gesetzesentwürfe / Initiativen und die erfolglose Arbeit der Wahlrechtskommission zeigen jedoch, dass jede der derzeit existierenden Parteien das geltende Wahlrecht weiter nutzen will, um sich selbst Vorteile zu verschaffen. Da ihnen das eigene Hemd wichtiger ist als der Gemeinwohlrock, ist die parlamentarische Debatte festgefahren; sich selbst die Diäten zu erhöhen, geht deutlich einfacher. Daher setzen wir uns für eine außerparlamentarische Expertenkommission, bestehend aus einer Mehrheit von Staatsrechtlern und nur den Parteivorsitzenden, ein, die Mitte 2022 Lösungsvorschläge erarbeiten über die eine Volksabstimmung entscheiden soll.

Parlamentarische Erfordernisse

Die Geschäftsordnung des Bundestages muss gesetzlich geregelt werden, um Manipulationen, wie sie in der Vergangenheit zu beobachten waren, zu verhindern. Ausschüsse und Vizepräsidenten sind von den Parteien zu bestimmen.

Nepotismus und Korruption sind intensiver zu bekämpfen. Nebeneinkünfte sind deutlicher als bisher offenzulegen. 

Lobbyismus, der mittlerweile die Form institutionalisierter Korruption angenommen hat, spielt vor allem in der Politik und in den Medien eine zentrale Rolle.

Der freie Zugang von Unternehmen und Unternehmensverbänden zum Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (Lobbyisten mit Hausausweisen) muss eingeschränkt und intensiver kontrolliert werden.

Der Einsatz „externer Mitarbeiter“ in den Ministerien, selbst mit befristeten Verträgen, ist in höchstem Masse demokratieschädlich und führt zu irreparablen Interessenkolissionen. Dieses „Leihbeamtentum“ muss beendet werden. Externer Sachverstand ist auf transparenten demokratischen Wegen einzuholen (z.B. über Anhörungen oder andere offene Beteiligungsverfahren).

Die Defizite der geltenden Rechenschafts- und Offenlegungspflichten jeglicher Nebeneinkünfte und Lobbybezüge in den Parlamenten müssen unverzüglich, noch vor Inkrafttreten des weitergehenden Lobbyregistergesetzes, behoben werden. Der freiwillige „Verhaltenskodex für Abgeordnete des Bundestages“, den 39 von 709 Abgeordneten unterzeichnet haben, muss Richtschnur künftige Regelungen sein. Bis dahin müssen jährliche und öffentliche Berichte durch die Rechnungsprüfungshöfe des Bundes und der Länder eingeführt werden.

Der Entwurf des geplanten Lobbyregistergesetzes bleibt trotz Nachbesserungen deutlich hinter Europäischen Standards zurück: Bundesregierung und Ministerien sind ausgenommen; Anders als im EU-Transparenzregister gibt das Gesetz keinen einheitlichen Verhaltenskodex vor; Die Verhaltenskontrolle wird so weitgehend berufsständischen Vereinigungen der Branche überlassen; hier muss in den parlamentarischen Lesungen weiter nachgebessert werden.

Nur so kann wieder das Grundvertrauen in die parlamentarische Demokratie hergestellt werden.

Die längst überflüssige und kostentreibende Beibehaltung Bonner „Regierungsfragmente“ muss beendet werden. Bundesministerien und -einrichtungen sind zentral in Berlin zusammenzuführen.

Zu erinnern ist an die sechs Stichworte, mit denen Macron in seiner berühmten Redevom 26.09.2017  an der Sorbonne die europäische Souveränität vor drei Jahren definiert hatte: Sicherheit durch den Aufbau einer gemeinsamen strategischen Kultur; Sicherung der Außengrenzen und Bewahrung europäischer Werte; Partnerschaft mit Afrika; ökologischer Wandel; Neuordnung des Digitalen; Wirtschafts-, Industrie- und Währungsmacht.

Immerhin: Unterdessen ist eine Europäische Kommission an der Arbeit, die sich geopolitisch nennt. Der Außenbeauftragte mahnt an, die EU müsse die «Sprache der Macht» sprechen. Afrika findet mehr Aufmerksamkeit denn je, allerdings ist eine Neuordnung der Asyl- und Migrationspolitik immer noch nicht zu sehen, und der Aufbau des Grenzregimes durch Frontex zieht sich arg hin. Die erste Priorität der heutigen EU ist der Green Deal, es folgt die Verwirklichung einer Digitalunion. Ausgerechnet die gemeinsame Schuldenaufnahme dürfte die Weltgeltung des Euro auf den Anleihemärkten mehr denn je stärken.

Innere Sicherheit und Justiz

Die wichtigste Aufgabe einer Regierung ist es, seine Bürger zu schützen. Und wenn es um den Schutz seiner Bürger geht, muss die Regierung Stärke zeigen und die Einhaltung unserer Gesetze wehrhaft und mit Konsequenz verfolgen, darauf vertrauen die Menschen. Wir wollen, dass bei uns alle Menschen frei und sicher leben können.

 

Innere Sicherheit ist die Grundvoraussetzung dafür, dass Sicherheit, Stabilität und Funktionsfähigkeit der staatlichen Institutionen, die rechtliche, politische, ökonomische und soziale Ordnung unseres Staates sowie der Einzelnen als Träger von Bürger- und Menschenrechten nicht gefährdet werden. Sicherheit und Freiheit bedingen einander. Innere Sicherheit dient der Freiheit, einem friedlichen Zusammenleben der Menschen und einer offenen, pluralistischen Gesellschaft. Deutschland gehört zu den sichersten Ländern der Welt und das muss so bleiben.

Schutz der Bevölkerung

Gewaltmonopol

Der Staat ist verfassungsrechtlich verpflichtet, die Bevölkerung zu schützen und wird dafür mit dem staatlichen Gewaltmonopol ausgestattet, Das Gewaltmonopol des Staates ist die Grundlage zum Funktionieren des Rechtsstaates. Es gehört zu den Obliegenheiten eines souveränen Staates und dient der Garantie für Frieden und Ordnung in einem Staat. Kriminalpsycholgisch bestehende „Angst-Räume“ dürfen politisch korrekt nicht „rechtsfreie Räume“ oder „No-go-areas“, genannt werden, diese gebe es in Deutschland nicht. Solche Räume (auch: Räume ethnisierter Gewalt, „streetcorner-societies“, Clan-Viertel, oder auch nur lokale Hausbesetzungen) sind mit notfalls massiven Einsätzen zu öffnen und zu befrieden. Sie sind letztlich aber Beweis für eine verfehlte oder missglückte Integrationspolitik und einer allzu permissiven Sicherheitspolitik („Laissez-faire“). Bundesweit soll grundsätzlich eine Null-Toleranz-Strategie verfolgt werden. An „gefährlichen Orten“ ist die Präsenz von Polizei und Ordnungsdiensten zu erhöhen, sind verdachtsunabhängige Kontrollen durchzuführen, Alkoholverbote zu verhängen und ggf. Kameraüberwachungen zu installieren.

Polizei und Sicherheitsbehörden

Die staatlichen Handlungsbefugnisse sind den rechtlichen, gesellschaftlichen und technischen Entwicklungen ständig anzupassen. Die Schwächung des Rechtsstaats durch Einsparungen bei Personal, Finanz- und Sachmittel, oder durch weitere Übertragung staatlicher Sicherheitsfunktionen an private Sicherheitsdienste sind zu verhindern, bereits ausgelagerte zu überprüfen und erforderlichenfalls an staatliche Organe zurückzuführen. Das „Programm Innere Sicherheit“ ist entsprechend zu fortzuschreiben. Das Modell der „Polizeidichte“ (Polizeibeamter/in je 100.000 Einwohner) ist angesichts stetig wachsender Aufgaben, immer mehr Großveranstaltungen und -demonstrationen, einer grundsätzlich steigenden Gewaltbereitschaft und einer nach wie vor erhöhten Terrorgefahr zu evaluieren, zu aktualisieren und auf Bundesebene anzugleichen bzw. zu harmonisieren. Die Stellenstreichungen der vergangenen fünf Jahren (über 16.000 Stellen in Bund und den Ländern) sind dabei zusätzlich zu kompensieren, auch angesichts der anstehenden Pensionierungswelle ist die Polizei insgesamt deutlich weiter zu verstärken,

Die Sicherheitsbehörden brauchen zudem auch die rechtlichen und technischen Ressourcen, um ihre Aufgaben zu lösen. Dies gilt insbesondere für die Terrorabwehr und -verfolgung, die Bekämpfung der organisierten und Clan-Kriminalität, die Kinderpornografie, den (sexuellen) Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, den Menschenhandel, die Cyber-Kriminalität/-Spionage sowie die Geldwäsche. Konsequente und zügige Strafverfolgung und Gewinnabschöpfung sind durch personelle, organisatorische und technische Steuerungsmaßnahmen sicherzustellen – zur Stärkung der wehrhaften Demokratie, im Sinne +einer wirksamen Generalprävention und im Interesse aller rechtsstreuen Bürger. Das Bund-Länder-IT-Programm „Polizei 2020“ muss hierfür forciert umgesetzt werden. Das Strafprozessrecht, insbesondere das Haftrecht ist auf seine aktuelle Stimmigkeit und Wirksamkeit zu überprüfen.

Die Polizei ist weiterhin unser „Freund und Helfer“.

Sie hat sich seit Jahren unser Vertrauen, unseren Respekt und unsere Anerkennung verdient. Die Vertrauensquote liegt, mit geringen Schwankungen und je nach Umfrage, bei weit über 80 Prozent und damit meist auf Platz 1. Nur etwa 12 Prozent vertrauen der Polizei „eher weniger“. Die aktuelle US-Diskussion zum Thema polizeilicher Rassismus („Black Lives Matter“) darf nicht weiter blindlings auf deutsche Verhältnisse übertragen und aufgepeitscht werden, schon gar nicht in Form des politischen Vorwurfs eines „strukturellen“ Rassismus und Rechtsextremismus. Die intensive, menschen- und grundrechtsorientierte polizeiliche Aus- und Fortbildung, allgemeine Dienstaufsicht, dienstinterne Ermittlungseinheiten und allgemeine Transparenz polizeilichen Handelns gewährleisten rechtstaatliches Handeln der Polizei. Bei fast 350.000 Polizeibeamten in Bund und den Ländern (Statistisches Bundesamt, 2017) können jedoch einzelne Übergriffe nicht immer verhindert werden.

Zu untersuchen ist die wachsende Zahl gewalttätiger Übergriffe gegen Polizei und Rettungskräfte, erforderliche sanktionelle Anpassungen sind im rechtlichen Regelwerk vorzunehmen.

Die Judikative 

Die grundgesetzlich geforderte Gewaltenteilung muss stringent eingehalten werden. Einflussnahmen auf die Judikative und ihre Organe von Legislative, Exekutive und Gubernative (Regierungsgewalt) müssen beendet oder zumindest deutlich eingeschränkt werden. Die Staatsanwaltschaft ist ein dem Gericht gleichgeordnetes Organ der Strafrechtspflege und erfüllt gemeinsam mit diesem die Aufgabe der Justizgewährung. Sie muss wieder zur „objektivsten Behörde der Welt“ werden und ist daher aus der exekutiven Weisungsgebundenheit zu entlassen, so wie es das „Europäische Leitbild einer weisungsunabhängigen Staatsanwaltschaft“ (einstimmige Europarat-Resolution Nr. 1685 vom 30. 09. 2009) und der Deutsche Richterbund (2015) fordern.

Die Staatsanwaltschaft muss zudem wesentlich gestärkt werden, um das Legalitätsprinzip tatsächlich verwirklichen und ihrem Anspruch gerecht werden zu können, sie sei „Herrin des Strafverfahrens“.  Dies gilt insbesondere für die Bereiche der organisierten und transnationalen Kriminalität, der Wirtschafts-, Drogen- und IT-Kriminalität sowie für Kinderpornographie, des (sexuellen) Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen, des Menschenhandels und der Schleusung.

Das Ansehen der Justiz in Deutschland schwindet leider weiter und lag Ende 2019 nur noch bei knapp 39 Prozent, die „großes“ oder „sehr großes Vertrauen“ in die Justiz haben. Das Vertrauen von mehr als 47 Prozent in Gerichte und Staatsanwaltschaften ist „gering“ oder „sehr gering“. Das Vertrauen in die Justiz muss wiederhergestellt werden. Das „Urteil im Namen des Volkes“ darf keine leere Floskel sein. Die staatsanwaltschaftliche Verfahrenspraxis, insbesondere der Verfahrenseinstellungen, die inzwischen ein Quasi-Opportunitätsprinzip entstehen ließ, die außergerichtlichen Prozess- und Urteilsabsprachen (sogenannte „Deals“) mittels Rechtsmittelverzichts, die Hinnahme wiederholter Bewährungsstrafen für Mehrfachtäter oder relativ milder Urteile für Gewaltdelikte mindern die „Akzeptanz des Rechts“. Sie gefährden die Gleichheit vor dem Gesetz, rechtsstaatliche Grundsätze, den sozialen Frieden und das unser Rechtssystem bestimmende Leglitätsprinzip („in dubio pro duriore“ – Im Zweifel für das Härtere). Der von Bund und Länder erst spät im Januar 2019 verabschiedete „Pakt für den Rechtsstaat“, der bis Ende 2021 unter anderem 2.000 zusätzliche Stellen für Richter und Staatsanwälte vorsieht, kam zu spät und ist völlig unzureichend, weil die anstehende Pensionierungswelle unter Richtern völlig unberücksichtigt blieb.

Der Strafvollzug gilt als schwächstes Glied der Strafverfolgungsbehörden. Deutsche Gefängnisse werden zunehmend zu rechtsfreien Räumen. Dort wird gestohlen, geraubt, gedealt, misshandelt, vergewaltigt und sogar getötet. Fast 70.000 Häftlinge, die meisten davon Männer, verbüßen in deutschen Gefängnissen ihre Haftstrafen. Für den offenen Vollzug stehen nur rund 11.000 Plätze zur Verfügung.

Die Hälfte der Gefangenen wird nach der Entlassung wieder rückfällig, ca. 32 Prozent wird zu einer erneuten Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Viele Gefängnisse sind signifikant überbelegt. Für Kriminelle sind die Gefängnisse häufig die „Schule der Gewalt“, für Terroristen Radikalisierungs-, Rekrutierungs- und Organisationszentren. Spezielle Abschiebehaft-Einrichtungen fehlen größtenteils, die hierzu bestehende Rechtsunsicherheit muss beendet werden.

Die Gesamtkosten für den Strafvollzug betragen geschätzt bis zu vier Milliarden Euro pro Jahr. Weite Teile dieser gewaltigen Summe versickern in einem System, das in sich erstarrt ist und zudem durch die Föderalisierung 2006 drastisch geschwächt wurde. Der Staat hat seine eigentlichen Ziele (Generalprävention und Resozialisierung) längst aufgegeben, Sühne und Vergeltung stehen im Vordergrund. Re-Sozialisierung ist meist auch nur möglich bei ehedem sozialisierten Menschen. Und auch beim Vollzug steht der Personalmangel im Vordergrund: Es fehlen Vollzugsbeamte, Sozialarbeiter und -pädagogen, Psychologen und Geistliche.

Wir setzen uns dafür ein, dass das Strafvollzugssystem nach einem wissenschaftlichen, umfassenden und länderübergreifenden Audit grundsätzlich reformiert wird. Das Ziel: Kleinere Gefängnisse, um den Massenvollzug mit seiner schädlichen Subkultur zu zerschlagen; Schaffung spezieller Abschiebehaft-Einrichtungen; Zentralgefängnisse für Terroristen; Vorbereitung der Gefangenen auf ihre Entlassung (intensiv, qualifiziert, bundeseinheitlich); Begleitung, Hilfe und Kontrolle nach der Entlassung, z.B. durch Bewährungshelfer, Jugendgerichtshelfer, Anlaufstellen für Sexualstraftäter, Führungsaufsicht, Agenturen für Arbeit, freie Straffälligenhelfer, Schuldner- und Suchtberater. Hierfür erforderliche Planstellen sind bereitzustellen, qualifiziertes Personal anzuwerben und auszubilden.

Zuwanderung (Erwerbs-, Bildungs- und Familienmigration) und Asylsuche

Dieses komplexe, vielgestaltige und dynamische multiethnische Segment deutscher Sozialkultur ist allein schon schwer, angemessen sprachlich zu benennen. Zuwanderung und Asylsuche müssen strikt getrennt werden, auch wenn vielfältige Schnitt- und Vereinigungsmengen beachtet werden müssen.

Migration

Unsere Migrations- und die unlösbar damit verbundene Integrationspolitik muss sich an Würde, Humanität, Toleranz, Respekt und Recht orientieren. Aber der Staat allein entscheidet auf der Grundlage seiner Gesetze und unter Berücksichtigung internationaler Abkommen darüber, wer unter welchen Bedingungen in sein Staatsgebiet einreisen, hierbleiben und eventuell letztlich eingebürgert werden darf.

Der breite politische Konsens, dass unsere geltenden Aufenthaltsgesetze weiterhin reformbedürftig sind, verlangt dringend politisches Handeln. Eine einheitliche europäische Migrationsrahmenpolitik ist dabei unabdingbar. Sie muss einen auf europäischen Grundwerten basierenden gesellschaftlichen Konsens beschreiben. Diese Richtschnur des Zusammenlebens muss europaweit als Klammer zwischen den jeweils nationalen Einheimischen und den Migranten dienen und mehr als die Gesamtheit der Rechtsregeln darstellen.

Die aktuelle Debatte muss dringend de-emotionalisiert, d.h. rationalisiert werden. Der ständige Ruf nach einem EU-Verteilungsschlüssel ist eher ein Hilferuf und letztlich nur eine vorübergehende Notlösung. Die notwendige Hilfe muss vor Ort geleistet werden, zunächst in den unmittelbaren EU-Ankunftsländern. Daher braucht es starke Abkommen mit den Drittstaaten der Herkunfts- und Transitländer, um den Zustrom weiterer Migranten zu reduzieren. EU-Einwanderungszentren müssen in den Herkunftsländern eine geregelte Erwerbs-, Bildungs- und Familienmigration steuern und koordinieren. In den Herkunftsländern ist direkte, praktische Wirtschaftshilfe (Entwicklungshilfe zur Selbsthilfe) zu intensivieren. Staatssubventionen ohne Kontrollen und Evaluationen sind kontraproduktiv. Der europäische Fachkräftezugewinn („Brain Gain“) darf in den Herkunftsländern keine unverantwortlichen Folgen („Brain Drain“) verursachen.

Migration braucht national gesetzlich festgelegte Regeln. Eine unbegrenzte, rechtswidrige / irreguläre und unkontrollierte Migration gefährdet die innere Sicherheit, unseren Arbeitsmarktmarkt, unsere Sozialsysteme, unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt und damit unsere nationale Zukunft. Dies ist unverantwortlich. Registriert ist nicht identifiziert, daher muss jeder irreguläre Migrant voll umfänglich erkennungsdienstlich behandelt werden (auch DNA).

Eine Migration nur in unsere Sozialsysteme muss verhindert werden. Ziel muss eine Migration in sozialversicherungspflichtige (Fach)Arbeit sein, insbesondere angesichts der Tatsache, dass Deutschlands Frauen im Durchschnitt nur 1,37 Kinder bekommen, so wenig wie fast nirgendwo in der Welt[1], was bei weitem nicht ausreicht, um die Bevölkerungszahl (und damit unsere Sozial-, Kranken- und Rentensysteme) stabil zu halten.

Das im Rahmen des „Migrationspaketes“ der Bundesregierung verabschiedete mangelhafte, stark kritisierte und zeitlich befristete Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) vom 01.03.2020 blieb, wie erwartet, bislang „praktisch wirkungslos“[2]. Deutschland braucht daher ein umfassendes „echtes“ Einwanderungsgesetz mit einem potenzialorientierten Punktesystem.[3]

Der seit 2006 mit dem „Haager Programm“ verfolgte „globale Ansatz“ einer EU-Querschnittspolitik ist fortzuschreiben und konsequent umzusetzen.[4] Intensiviert und effektiv geschützte Außengrenzen sind zwar nur Facetten der europäischer Migrationspolitik, aber bedeutsame. Die EU-Visa- und -Rückführungspolitik ist auszubauen und zu harmonisieren. Dabei sind die europäischen und internationalen menschen- und völkerrechtlichen Maßstäbe zu beachten.

Gemischte Migrationsströme bergen vor allem die Gefahr, dass das durch die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) verbriefte Recht auf Asyl missachtet wird (s.u.). Daher muss durch eine verbesserte grenzüberschreitende Zusammenarbeit der europäischen Migrationsbehörden („European Migration Network“ und deren „Informations- und Koordinationsnetz ICONet“) und den Polizeibehörden die irreguläre Migration verringert und der Menschenhandel bzw. die Schleuserkriminalität effektiver bekämpft werden.[5] 

Hierfür ist das EU-Projekt „Interoperabilität“ stärker voranzutreiben. Die Datennetze der europäischen Sicherheitsarchitektur[6] verlangen Kompatibilität und müssen durch Einführung biometrischer Merkmale fälschungssicher und recherchierbar gemacht werden.[7] Europol muss ein stärkeres operatives Mandat mit Zentralstellenfunktion erhalten. Die Zusammenarbeit mit anderen europäischen Sicherheitsorganen und -stellen, insbesondere der Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex[8]) , dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (European Asylum Support Office, EASO) und der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust), ist auf rechtliche, informationelle und organisatorische Schwachstellen zu analysieren, die  behoben werden müssen. Im Ergebnis ist ein robuster EU-Außengrenzschutz aufzubauen.

Integration

Eine Gemeinschaft, in der sich die Menschen wohlfühlen, besteht auf Dauer nur, wenn auch die Integration gelingt. Dies gilt insbesondere im bevölkerungsreichsten Land Europas, Deutschland. Bundesweit hat erst jeder vierte Bewohner einen Migrationshintergrund , d.h. er/sie selbst oder mindestens ein Elternteil wurde nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren. Es ist davon auszugehen, dass sich der Anteil der nicht in Deutschland geborenen Mitbürger weiter und auf lange Sicht sogar deutlich erhöhen wird. Diese Menschen in unsere Gesellschaft zu integrieren, sie mit Sprachkenntnissen und Ausbildung zu versorgen, und das Entstehen von Parallel-Gesellschaften zu verhindern, sind die wichtigsten Aufgaben für die Zukunft.

Zwangsheirat, Gesichtsverhüllung, Polygamie, islamische Jurisdiktion (Scharia, Friedensrichter), Parallelgesellschaften oder gar Ehrenmorde haben keinen Platz in Deutschland. Wer nicht willens und bereit ist, unser Grundgesetz, unsere Gesetze, unser säkulares Rechtssystem, unseren demokratischen Rechtsstaat und unsere Werte zu beachten und zu respektieren, wer erhebliche Straftaten begeht oder die Organe des Staates grob missachtet, will sich nicht integrieren und muss daher das Land wieder verlassen.

Zentrale Baustelle der Integrationspolitik ist und bleibt die Bildungspolitik, allem voran ein pflichtiger Spracherwerb (s.u.).

Asylsuche

Die EU kommt mit ihren Versuchen, das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) zu errichten, kaum voran. Vor allem sein Herzstück, das Dublin-System, hat gravierende Konstruktions- und Funktionsmängel. Kernproblem ist, dass der Rat der Europäischen Union keine einheitliche Position zu der Frage findet, wie die Verantwortung für die Aufnahme von Asylsuchenden verteilt werden soll. Zu sehr differieren die Ziele und Interessen der Ratsmitglieder (wirtschaftliche Situation, Finanzkraft, demographische Struktur, nationales Selbstverständnis, etc.). Wie diese unterschiedlichen Vorstellungen in Einklang gebracht werden könnten, ist derzeit überhaupt nicht absehbar. Das an Stelle des Dublin-Systems vorgeschlagene „free-choice-model“ [9] findet ebenso wenig Zustimmung, wie (derzeit noch) das Modell des „Europas der zwei (oder mehr) Geschwindigkeiten“.

Wofür entscheiden wir uns?

Einigkeit besteht eher in Fragen der Kooperationen mit Drittstaaten zur Verhinderung irregulärer Migration nach Europa, des verstärkten Schutzes der EU-Außengrenzen oder der Anpassung der Aufnahmerichtlinien an die Asylverfahrensrichtlinie, die zu einer Verordnung werden soll und dann im nationalen Recht unmittelbar angewandt werden könne. Diese neu vorgeschlagene Asylverfahrensverordnung (COM (2016) 467) soll die Asylverfahren einfacher, klarer und kürzer machen. Es ist zu unterstützen, dass das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (European Asylum Support Office, EASO) in eine neue EU-Asylagentur umgewandelt wird und hierfür Leitlinien entwickeln soll. 

EU-Außengrenzschutz

Ebenso ist zu begrüßen, dass FRONTEX nach dem Erlass der Verordnung EU 2016/1624 in Rekordzeit zu einer eigenständigen Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache umgebaut wurde (European Border and Coast Guard, EBCG)[10], die den Auftrag erhielt, nach Schwachstellen an den EU-Außengrenzen zu suchen. Wir fordern den weiteren Ausbau der EBCG und die Umsetzung des Verordnungsvorschlags der Europäischen Kommission von 2018 (COM (2018)631) zur besseren Kontrolle der EU-Außengrenzen und zur Effiziierung der Abschiebung abgelehnter Asylbewerber und AsylbewerberInnen.

Die neue Aufgabe exekutiver Grenzsicherungsmaßnahmen, die auch gegen den Willen eines betroffenen Mitgliedsstaates durchgeführt werden dürfen, muss gegen die bestehenden politischen Widerstände durchgesetzt werden. Die EBCG muss eine „echte europäische Grenzschutzpolizei“ werden[11], die einen robusten EU-Außengrenzschutz garantier

„Dublin III“ -Europäische Solidarität

Dublin II ist gescheitert. Wir fordern ein neues System, nach dem die auch weiterhin anstehende Flut der Asylsuchenden gemeistert werden kann, die voraussichtlich auf zig Millionen anwachsen wird. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen einem Verteilungssystem zustimmen, nach dem Asylsuchende entweder aufgenommen oder für den EU-Außengrenzschutz gesondert gezahlt wird.

Die aktuelle europapolitische Lage ist derzeit noch höchst unklar. Durch das Drama in Moria könnte ein neuer Anlauf genommen werden (2015/16 blockierten Polen und Ungarn alle EU-Vorschläge), doch eine schnelle Einigung ist nicht zu erwarten (zu groß ist die Belastung des Ministerrats mit vorrangigeren Problemen, wie Corona-Hilfsfonds und Rechtsstaats-Mechanismus). An der „europäischen Lösung, der EU-Asylreform, wird Kanzlerin Merkel, die aktuell die Leitung hat, sich nicht die Finger erneut verbrennen wollen. 

Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik (ASE)

Bündnistreue

Das Atlantische Bündnis ist für uns grundsätzlich unverzichtbar, muss aber ständig fortgeschrieben werden.  Die deutsch-amerikanische Freundschaft wird nicht zur Disposition gestellt. Deutschland muss ein verlässlicher NATO-Partner bleiben. Dazu gehört auch eine moderne und leistungsfähige Bundeswehr, die zugleich die äußere Sicherheit unseres Landes garantiert. und die sonstigen internationalen militärischen Verpflichtungen Deutschlands gewährleistet.

De-Militarisierung

Der gegen alle Absprachen, Zusagen und Protokolle eingeschlagene Weg der politischen und militärischen Ausdehnung des NATO- Militärbündnisses nach Osten muss aber von Deutschland verlassen werden. Die „Charta von Paris für ein neues Europa“ vom November 1990, einst Garant für ein kooperatives Europa der Entspannung und Abrüstung, muss wieder Leitlinie unserer Außenpolitik werden. Jede Kritik an der aktuellen russischen Außenpolitik in Bezug auf die Krim, der Ukraine oder Belarus ist heuchlerisch, wenn sie sich nicht auch ebenso klar gegen die sogenannte NATO-Osterweiterung oder gegen kriegerische Aktivitäten von NATO-Mitgliedern positioniert.

Die bewaffneten Konflikte in Libyen, Syrien, Palästina, im Jemen, im Libanon, oder in der Ukraine können ohne Kooperation mit Russland nicht zu Friedensprozessen entwickelt werden. Das deutsche und europäische Verhältnis zu Russland muss daher ungeachtet, bzw. trotz der aktuellen Spannungen grundsätzlich auf Vertrauen beruhen. Deshalb gilt es vorrangig, auf beiden Seiten altes Vertrauen durch verlässliche Kooperationen zu stärken und neues Vertrauen zu schaffen, z.B. durch das Ende der provokativen Militär-Manöver in Grenznähe, sowohl der NATO als auch der Russischen Föderation, gemeinsame Ermittlungen in kritischen Fällen.

Abrüstung

Vertrauen wird auch durch umfassende Abrüstung „offensiver“ Waffen und durch eine Umstellung auf defensive Verteidigungssysteme geschaffen. Abrüstung ist die materielle Untermauerung eines jeden Friedensprozesses. Deshalb sind neue Vertragsverhandlungen im Sinne des inzwischen beidseitig gekündigten ABM-Vertrages (Anti-Ballistic Missiles) von 1972, bzw. des ebenfalls gekündigten, westlich jedoch nie ratifizierten „adaptierten KSE-Abkommens“ (Konventionelle Streitkräfte in Europa, AKSE), von 1990, aufzunehmen.

Abrüstung stellt darüber hinaus auch enorme finanzielle Ressourcen für sozio-ökologische Transformationsprozesse in Ost und West frei. Den Rüstungsausgaben der 29 NATO-Staaten ($1.035 Mrd.) stehen ca. $65 Mrd. Russlands gegenüber (Internationale Friedensforschungsinstitut in Stockholm-SIPRI-, Jahresbericht 2020). Abrüstung ist daher als erstes eine Herausforderung für die deutsche NATO-Politik ($49,3 Mrd.).

Deutschlands engerem Selbstverständnis als Kontinentalmacht mit der Neigung, eine Art Kontinentalschweiz sein zu wollen, hat auf dem Weg in eine gemeinsame strategische Sichtweise immer wieder bremsend gewirkt.

Frankreich und Deutschland mühen sich unterdessen redlich, eine Agenda praktischer Schritte abzuarbeiten, um die 2017 EU-weit vereinbarte Permanente Strukturierte Zusammenarbeit (Pesco) in der Verteidigungspolitik voranzubringen. Von einer kohärenten gemeinsamen strategischen Ausrichtung und vor allem: von einer konsequenten operativen Anwendung von Pesco ist die EU aber noch meilenweit entfernt.

Deutschland in Europa

Sicherheit im Atomzeitalter kann niemand allein schaffen, sondern nur partnerschaftlich[12]. Die westeuropäische Einigung (EU) behält für uns Priorität. Die große Vielfalt nationaler und regionaler kultureller Traditionen macht das Besondere unseres Kontinents aus. Wir wollen mit den anderen europäischen Nationen in Freundschaft und guter Nachbarschaft zusammenleben. Die Europäische Union ist weder bloßer Staatenbund noch Bundesstaat, sondern eine „supranationale“ Organisation; das Bundesverfassungsgericht hat den Begriff des „Staatenverbundes“ geprägt. Wir verstehen uns als verlässlicher Partner dieses Verbundes und nutzen die Größe und Kraft Deutschlands, um im Geiste des Europa Vertrages über die Europäische Union (EUV) vom 07.02.1992 die EU so weiter zu entwickeln, dass ihr friedenserhaltender und -stiftender Charakter erhalten bleibt.

Dazu gehören auch freier Handel und freie Wahl des Arbeitsplatzes; nicht jedoch Einwanderung in und Ausnutzung von Sozialsystemen, Errichtung von Parallelgesellschaften, Einführung der Scharia, die Vernichtung von Altersrückstellungen z.B. durch Nullzinspolitik oder die Haftung für fremde Staatsschulden.

Die grundsätzliche Verantwortung für das Wohl und Wehe ihrer Bürger muss jedoch bei den jeweiligen Regierungen der Mitgliedsländer verbleiben und darf nicht an Brüssel delegiert werden. Rechtsstaatliche Strukturen, wirtschaftlicher Wohlstand und ein stabiles, leistungsgerechtes Sozialsystem stehen in nationaler Verantwortung. Unser Ziel ist ein souveränes Deutschland, das die Freiheit und Sicherheit seiner Bürger garantiert, ihren Wohlstand fördert und seinen Beitrag zu einem friedlichen Europa leistet.

Unser Ziel ist eine umfassende, fundamentale Entspannungspolitik, eine  Wiederbelebung des „Helsinki-Prozesses“ von 1975 und, darauf aufbauend, eine Vereinbarung „Helsinki 2.0“, maßgeblich begleitet von einer volksdiplomatischen, bürgerlichen Zivilgesellschaft und den Friedensbewegungen, die ein Gegenpotential zum militärisch-industriellen Komplex und herrschenden Militarismus schaffen.

Die ASE braucht eine gemeinsame und ganzheitliche Strategie, die sich für die Achtung der Menschenrechte einsetzt, die deutschen und europäischen Sicherheits- und Wirtschaftsinteressen berücksichtigt, die Interessen der Bündnispartner und Nachbarn berücksichtigt und die Notwendigkeit der tatsächlichen Entwicklung der Staaten Afrikas im Blick hat.

Soziale Marktwirtschaft

Richtschnur für Arbeits-, Sozial-, Wirtschaftspolitik

Der Wohlstand Deutschlands beruht auf der Leistungsfähigkeit und der Leistungsbereitschaft seiner Bürger. Leistung muss sich lohnen – jede Arbeit verdient Respekt und muss eine angemessene Beteiligung am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Wir wollen, dass alle Menschen von ihrer Arbeit gut leben können!

Wer trotz aller Anstrengung aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen oder schicksalhaften Entwicklungen nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, wird durch die Solidargemeinschaft unterstützt. Wir fordern die Abkehr von der Statistikmethode (Einkommens- und Verbrauchsstichprobe – EVS) und, entsprechend den Forderungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 09.02.2010, die Rückkehr zur transparenteren und realitätsgerechteren „Warenkorb-Methode“[13] bei der Ermittlung des Existenz-Minimums im Sinne der sozialen Mindestsicherung. Die schon 2015 festgestellte Bedarfsunterdeckung hat einen solche hohen Wert erreicht, dass diese Maßnahme unverzüglich umgesetzt werden muss.

Wer seine Freiheitsrechte jedoch dazu nutzt, sich der Leistungsgesellschaft zu entziehen, muss im Sinne der Eigenverantwortlichkeit auch bereit sein, die Konsequenzen seines Handelns zu tragen. Wirtschaftliche Dynamik darf nicht durch Überregulierung und Bürokratie behindert werden. Unternehmertum und die Übernahme von Verantwortung muss gefördert werden.

Förderungswürdig ist, was Zukunft schafft. Fortschritt ist Basis für unser aller Wohlstand und unseren sozialen Frieden. Mut zum Unternehmertum bildet die Basis,um die Soziale Marktwirtschaft wieder stark zu machen, die die treibende Kraft für den Wohlstand unseres Landes ist.

Bedingungsloses Grundeinkommen

Daher sind wir gegen das Pilotprojekt des „Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE), das sicherlich nicht zum „Gewinn neuer Erkenntnisse“ führen wird. Es soll unverzüglich gestoppt werden. Von vorneherein war ersichtlich, dass es letztlich nur zwei Wege geben wird, dieses trügerische Sozialexperiment zu finanzieren: Entweder über höhere Steuern/Abgaben auf andere Einkommen oder durch Kreditaufnahme/Geldschöpfung, was jedoch hyperinflationäre Prozesse auslösen würde. Immerhin muss bei einem BGE von 1.200 €/Mt. für Erwachsene und vermutlich ca. 600 €/Mt. für Kinder/Jugendliche von einem Kostenrahmen von insgesamt 1,1 Billionen Euro ausgegangen werden. Das entspricht knapp einem Drittel des Bruttoinlandprodukts, weit über 40 % des Volkseinkommens und mehr als momentan für alle Sozialleistungen zusammen aufgewendet wird (von denen viele auch nach Einführung des BGE weiter aufgebracht werden müssten). Die Idee, dass diese Kosten vollständig oder hauptsächlich zu Lasten der Reichen, des Finanzkapitals, der großen Konzerne oder mit einer Finanztransaktionssteuer gedeckt werden könnten, ist in Anbetracht des riesigen Finanzvolumens schlichtweg abwegig/illusionär. 

Bildung und Forschung

Wir wollen, dass alle Menschen Zugang zu den Chancen unseres Bildungssystems haben. Jeder soll seine Begabungen zur Entfaltung bringen können.

Bildung im Sinne von Wissensvermittlung, aber auch im Sinne von Kultur und Humanismus ist die Grundlage von Fortschritt. Deutschland muss wieder eine Führungsrolle in Bildung, Wissenschaft und Forschung einnehmen. Pädagogische Experimente zu Lasten von Lehrern und Schülern müssen beendet werden.

Naturschutz und Energie

Die Bewahrung unserer Lebensgrundlagen, die Schönheit unserer Landschaften und der Erhalt der natürlichen Vielfalt sind eine Herzensangelegenheit jedes bürgerlich gesonnenen Menschen. Wir bewahren die Schöpfung für die Zukunft. Umwelt-, Tier-, Arten- und Ressourcenschutz sind Aufgaben, die vor der eigenen Haustüre beginnen. Wir schützen die natürlichen Lebensgrundlagen und erhalten sie für die nachfolgenden Generationen. Das ist unsere gemeinsame Verantwortung. Um dies in Einklang zu bringen mit dem Streben nach Wohlstand setzen wir auf technologischen Fortschritt und Vernunft; nicht jedoch auf Ideologie, Panikmache, Verbote oder Besteuerung.

Familie

Familie ist der Kern der Gesellschaft und ist zu schützen. Wir wollen eine familienfreundliche Gesellschaft, in der Kinder willkommen sind. Das Erziehungsrecht und Pflicht der Eltern ist zu erhalten, so wie im Grundgesetz vorgesehen, ohne eine „staatliche Lufthoheit über den Kinderbetten“ und ohne „Gender“-Einschränkung durch „die Aufnahme sog. neuer Kinderrechte“ ins Grundgesetz. Eine gerechte/faire Wahlfreiheit der Eltern zwischen Erziehungsarbeit und Berufstätigkeit soll geschaffen werden auch in der Anerkennung der Erziehungsarbeit in der Rente. Steuer- und Abgabenlast müssen gesenkt werden. Es muss wieder möglich sein, dass ein Elternteil zu Hause bleiben kann.

Medien

Demokratie lebt durch die Vielfalt von Meinungen und Ideen. Daher wollen wir die Meinungsvielfalt sichern, um die Demokratie zu stärken. Dies wollen wir durch eine objektive und anspruchsvolle Rundfunk- und Medienordnung gewährleisten. Wir alle wollen gehört werden. Denn wir alle haben was zu sagen, wir haben alle etwas erlebt. Es sind vor allem Erfahrungen, Erlebnisse, Beobachtungen und Geschichten, die man miteinander teilt, die im Austausch das Wesen der Demokratieausmachen. Dabei müssen diese Geschichten nicht einmal gemeinsam erlebt worden sein. Schon das wertschätzende Austauschen von persönlichen Sorgen, Erfahrungen und Erlebnissen trägt dazu bei, sich anders und neu kennenzulernen, einen Diskurs zu eröffnen. Denn persönliche Geschichten transportieren stets auch einen Abgleich von (Organisations-)Kultur, Verständnis und gelebten Werten. Jede(r)hat (s)eine Story. Mit unseren eigenen Medien – Online, Radio und Video schaffen wir diese Möglichkeit.

Landwirtschaft

Mehr Wettbewerb, weniger Subventionen lautet unser Motto. Wir treten dafür ein, dass landwirtschaftliche Flächen der Nahrungsmittelproduktion dienen und nicht zunehmend für andere Zwecke herangezogen werden. Wir sind davon überzeugt, dass moderne bäuerliche Betriebe mit Verwurzelung in den Regionen am besten geeignet sind, umwelt- und marktgerecht zu produzieren. Die EU-Subventionen nach dem Gießkannenprinzip sowie bürokratische Überreglementierungen sind Schritt für Schritt zurückzufahren. Der Einsatz von Gentechnik in Medizin und Landwirtschaft ist nur nach sorgfältigster Prüfung durch entsprechende Stellen in klar definiertem Rahmen zu genehmigen. Gentechnisch veränderte Futter- und Lebensmittel oder aus diesen gewonnenen weiterführenden Produkten sind zu kennzeichnen. Die Patentierung von genetischem Material und von Saatgut geht einher mit einem zunehmenden Konzentrationsprozess im kommerziellen Saatguthandel. Daher setzen wir uns dafür ein, die Abhängigkeit unserer Nahrungsmittelversorgung von wenigen multinationalen Großkonzernen zu verringern, die Saatgutvielfalt zu erhalten und damit auch die Biodiversität unserer Nahrungsmittel. Desweitern setzen wir uns für eine naturgemäße Waldwirtschaft ein, die eine ganzheitliche Betrachtung des Waldes in seiner ökonomischen, ökologischen und sozialen Funktion zum Ziel hat. Wir treten darüber hinaus für eine konsequente Umsetzung der Tierschutzgesetze ein. Tiere sind fühlende Wesen und keine Sachgegenstände. Als fühlende Wesen haben Tiere ein Recht auf eine artgerechte Haltung im privaten wie im kommerziellen Bereich.

Gemeinwohlorientiertes Gesundheitssystem,

Gerechtes und transparentes Steuersystem

Rentenpolitik/Altersarmut, („mehr Netto“ – übrigens ein Wahlspruch der CDU von 2002)

Lebensqualität/Nachhaltigkeit, würdevolles Auskommen.

Mobilität

Landwirtschaft/Tierschutz,

Bauen und Wohnen,

Klimawandel,

(ich nenne es ein „Kür“-Programm) und kamen über die „work-life-balance“- Diskussion zu zwei parallelen Werte-Narrativen, die wir in der Parteiarbeit verankern wollten:

Glaubhaftigkeit, Wahrhaftigkeit und Authentizität

&

Freiheit, Bildung Sicherheit.

Und einiges mehr muss noch erarbeitet werden; im Bereich Asyl fehlen noch einige wichtige Elemente, die ich noch aus dem 228-seitigen Bericht 2020 des Sachverständigenrats „Migration“ extrahieren muss. Die Gesamtstruktur, Gliederung, roter Faden, Logik, stimmige Argumentation, etc. muss überprüft werden,

ansonsten schon recht ansehnlich, so als Basis… oder?

[1] file:///Users/Uwe/Downloads/ssoar-2004-krohnert_et_al-Deutschland_2020_die_demographische_Zukunft.pdf

[2] ifo-Institut, Juli 2020: https://www.ifo.de/DocDL/sd-2020-07-giesing-hofbauer-covid-migration.pdf

[3] Wie in Australien, Kanada, Neuseeland und jetzt Österreich; Der Entwurf liegt vor und soll im Dezember 2020 verabschiedet werden. Die Geschichte der Bundesrepublik ist übrigens eine Geschichte des Fachkräftediebstahls zu Niedriglohnbedingungen. In den 50er Jahren aus der DDR, dann aus Südeuropa, der Türkei, ab 1990 wieder aus Ostdeutschland, seit den 2000ern aus Osteuropa. Grundsatz ist: Die Abgeworbenen werden nicht als gleichwertige Bürger behandelt.

[4] 1. Grenzschutz, 2. Partnerschaft mit Drittländern, 3. Partnerschaft mit Herkunfts- und Transitländern, 4.    Rückführungspolitik, 5. Beschäftigungspolitik, 6. Visapolitik, 7. Informationsaustausch, 8. Polizeiliche Zusammenarbeit, 9. Strafrecht, 10. Legalisierungsmöglichkeiten. Auch die Eindämmung von „pull-Faktoren“ (Schwarzarbeit) zählt dazu.

[5] BReg: „Jeder Polizistin und jedem Polizisten (sollen) die notwendigen Informationen aus anderen Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen“

[6] Insbesondere das Schengener Informationssystem II (SIS II – Fahndung), die European Dactyloscopy (Eurodac – Asyl),  das operative Visa-Informationssystems (VIS), das Reiseinformations- und ‑genehmigungssystems (ETIAS), das Passagierdatensystem (EU PNR), ggf. auch das von Europäischen Kommission geförderte Projekt „VICTORIA”, mit dem Personen auch anhand ihrer Gesichter in Videodaten rückverfolgt werden können.

[7] Prüm – next Generation (Prüm.nG)

[8] Franz.  Akronym für ‚frontières extérieures‘

[9] https://www.svr-migration.de/wp-content/uploads/2019/05/SVR_Kernbotschaften_2019.pdf

[10] Die neue Agentur wurde personell und materiell besser ausgestattet; Bildung einer Kerntruppe von 1.500 Einsatzkräften, die innerhalb von wenigen Tagen mobilisiert werden kann (sog. ständige Reserve); Erweiterung der Grenzschutzeinheiten von 1.500 auf 10.000 Personen geplant; Ausstattung mit eigenen Schiffen, Flugzeugen und Fahrzeugen.

[11] Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD (2018)

[12] „Es geht darum, Kriege abzuschaffen, nicht nur, sie zu begrenzen… Sicherheit für mein Land ist undenkbar ohne die Sicherheit des anderen (Willy Brandt, Nobelpreisrede, Oslo, 1971)

[13] https://www.nachdenkseiten.de/upload/pdf/Studie_Was_der_Mensch_braucht_2015.pdf

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