Schreiben SG an CSU vom 20.10.2018 (Koalitionsvereinbg)

21. Juni 2021

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Uwe G. Kranz

Solidargemeinschaft Hochwasserschutz Erlau

Solidargemeinschaft Hochwasserschutz Erlau

Donaugründe 12  |  D-94130 Obernzel

Herrn

Prof. Dr. Gerhard Waschler, MdL

Nibelungenstraße 20

94032 Passau

20.10.2018

Technischer Hochwasserschutz Erlau (HWS Erlau);

Sehr geehrter Herr Dr. Waschler,

zunächst möchten wir zum gewonnenen Landtagsmandat gratulieren – und verbinden diese Gratulation erneut mit der Bitte, sich im Parlament intensiv für den Hochwasserschutz in Erlau, Bauabschnitte 02 und 03, einzusetzen. Auf unser vertiefendes Schreiben vom 25.09.2018 dürfen wir Sie hinweisen.

Die wichtigsten Maßnahmen sind u.E.

  1. die Änderung des Bayerischen Wassergesetzes
  2. aa) in Art. 42 BayWG, der beim Ausbau dem  verpflichteten Unternehmer (hier dem Freistaat Bayern) die Erhebung von Beiträgen und Vorschüssen von den Nutzenziehenden (Gemeinden, Bürgern) in unbestimmter Höhe erlaubt – im Gegensatz zur Regelung in Art. 2 des Bayerischen Wassergesetzes, das dem Freistaat Bayern nur erlaubt, bis zu 10 v.H. der Unterhaltungskosten als Beiträge zu verlangen. Dies ist angesichts der enormen Höhe der Ausbaukosten für HWS-Maßnahmen insbesondere bei kleinen Kommunen widersinnig und missachtet zudem das Bestimmtheitsgebot.
  3. bb) in Art. 46 Abs. 5 ist das Verbot, in ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten                         Heizölverbraucheranlagen zu erlauben, nicht ausdrücklich geregelt;  Das Problem am am 02.10.2018 bei der Anhörung des Entwurfs der Überschwemmungs-                                        gebietsverordnung (ÜGV-E) im LA Passau auf, als man sich außerstande sah, dies dort in § 6 Abs. 5  ÜGV zu regeln  – hier sei schließlich der Gesetzgeber aufgerufen.
  4. politisch darauf zu drängen, den Ministerratsbeschluss vom 11.11.2015 aufzuheben, wonach die Kommunen landeseinheitlich mit 50 v.H. der Ausbaukosten zu belasten seien. Diese politische Entscheidung steht im Widerspruch zum bayerischen Aktionsprogramm 2020plus, dem Bayerischen Wassergesetz (Bestimmtheit, Verhältnismäßigkeit, Ermessensfehler), der Verfassung (Gleichheitsgebot) und greift erheblich in die kommunale Selbstverwaltung ein (Finanzhoheit).

Sehr geehrter Herr Dr. Waschler, nachdem der Landtag endlich die Straßenausbaubeiträge  abschaffte, brauchen wir Ihre Unterstützung auch zur Abschaffung des 50%-igen kommunalen „Beitrages“, der schließlich die Ursache für zwar wirksamen und „wirtschaftlichen“ dafür aber menschenverachtenden, und unverhältnismäßigen  Hochwasserschutz ist. 

Wir bitten erneut um Ihre Unterstützung, um im bebauten Bereich eine Mobilelement-Lösung wie z.B. in Windorf zu erreichen!

Mit freundlichen Grüßen

i.A. der Solidargemeinschaft

Ihre

Gertraud Hims

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