Schreiben SG an SPD vom 25.09.2018 (Koalitionsvbg)

21. Juni 2021

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Uwe G. Kranz

Solidargemeinschaft Hochwasserschutz Erlau

 

Solidargemeinschaft Hochwasserschutz Erlau

Donaugründe 12  |  D-94130 Obernzell,

 

Herrn Christian Flisek

Sailerwöhr 13

94032 Passau

25.09.2018

Technischer Hochwasserschutz Erlau (HWS Erlau);

Sehr geehrter Herr Flisek,

zunächst möchten wir zum gewonnenen Landtagsmandat gratulieren – und verbinden diese Gratulation erneut mit der Bitte, sich im Parlament intensiv für den Hochwasserschutz in Erlau, Bauabschnitte 02 und 03, einzusetzen. Auf unser vertiefendes Schreiben vom 25.09.2018 dürfen wir Sie hinweisen.

Die wichtigsten Maßnahmen sind u.E.

  1. die Änderung des Bayerischen Wassergesetzes
  2. aa) in Art. 42 BayWG, der beim Ausbau dem  verpflichteten Unternehmer (hier dem                        Freistaat Bayern) die Erhebung von Beiträgen und Vorschüssen von den                    Nutzenziehenden (Gemeinden, Bürgern) in unbestimmter Höhe erlaubt – im  Ggensatz zur Regelung in Art. 2 des Bayerischen Wassergesetzes, das dem Freistaat Bayern  nur erlaubt, bis zu 10 v.H. der Unterhaltungskosten als Beiträge  zu verlangen. Dies ist angesichts der enormen Höhe der Ausbaukosten für HWS-Maßnahmen insbesondere bei kleinen Kommunen widersinnig und missachtet   zudem das Bestimmtheitsgebot.
  3. bb) in Art. 46 Abs. 5 das Verbot, in ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten      Heizölverbraucheranlagen zu erlauben, nicht ausdrücklich geregelt;  Das Problem                        kam am 02.10.2018 bei der Anhörung des Entwurfs der Überschwemmungs-                 gebietsverordnung (ÜGV-E) im LA Passau auf, als man sich außerstande sah, dies   dort in § 6 Abs. 5  ÜGV zu regeln  – hier sei schließlich der Gesetzgeber aufgerufen.
  4. politisch darauf zu drängen, den Ministerratsbeschluss vom 11.11.2015 aufzuheben, wonach die Kommunen landeseinheitlich mit 50 % der Ausbaukosten zu belasten seien. Diese politische Entscheidung steht im Widerspruch zum bayerischen Aktionsprogramm 2020plus, dem Bayerischen Wassergesetz (Bestimmtheit, Verhältnismäßigkeit, Ermessensfehler), der Verfassung (Geichheitsgebot) und greift erheblich in die kommunale Selbstverwaltung ein (Finanzhoheit).

Sehr geehrter Herr Flisek, nachdem der Landtag endlich die Straßenausbaubeiträge  abschaffte, brauchen wir Ihre Unterstützung auch zur Abschaffung des 50%-igen kommunalen „Beitrages“, der schließlich die Ursache für zwar wirksamen und „wirtschaftlichen“ dafür aber menschenverachtenden, und unverhältnismäßigen  Hochwasserschutz ist. 

Wir bitten um Ihre Unterstützung, um im bebauten Bereich eine Mobilelement-Lösung wie z.B. in Windorf zu erreichen!

Mit freundlichen Grüßen

i.A. der Solidargemeinschaft

Ihre

Gertraud Himsl

Vertreten durch:              Gertraud Himsl  |  Donaugründe 12  |  D-94130 Obernzell,  |  josef-gertraud.himsl@t-onlinde.d

Lenkungsgruppe:            Uwe Kranz  |  Bettina Kranz  |  Josef Himsl  |  Heinz Warmuth  |  Annmarie Warmuth

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