Schreiben SG an WWA vom 25.06.2017

20. Juni 2021

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Uwe G. Kranz

Solidargemeinschaft Hochwasserschutz Erlau

 

Solidargemeinschaft Hochwasserschutz Erlau

 

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf

z.Hd. von Herrn Meinzer

PF 2016

94469 Deggendorf

 

 

26.06.2017

Hochwasserschutzmaßnahmen in Obernzell/Erlau,

Sehr geehrter Herr Meinzer,

unter erneutem Hinweis auf das Schreiben von Frau Staatsministerin Scharf vom …. , in welchem sie ausdrücklich darauf hinweist, dass das WWA Deggendorf angehalten ist, bei der Planung des HWS Erlau möglichst eng und vertrauensvoll mit unserer Solidargemeinschaft zusammen zu arbeiten, dürfen wir zu Ihren Antwortschreiben vom 09.und 31.03.2017 wie folgt summarisch Stellung nehmen:

  1. Grunderwerb

Die „Kostengruppe 100 Grundstück (gem. DIN 276)“ wurde von Ihnen mit 700.000 € veranschlagt. Darin befinden sich nicht nur die Kosten für die Grundstücke des bebauten Bereichs (ca. 300 m mit sieben bebauten Grundstücken), sondern auch Grundstücke der Großgrundbesitzer Lindbüchler, Vogt und Resch.

Die ursprüngliche Planung ging von einem Damm mit einer 27-m-Sohle aus (Variante A). Nun wird aber durchgängig eine Mauerlösung favorisiert (Variante B oder C 2). Es verwundert daher schon sehr, dass nunmehr die Kostenschätzung für den BA 02 (Donaugründe) von 2,9 Millionen Euro (Basisstudie 2009) über ca. 4 Millionen Euro (Präsentation der Basisstudie in 2014) auf letztlich 10,7 bis 13 Millionen Euro (WWA-Präsentation bei der Bürgerinformation 18.10.2016) anstieg. Diese Kostenexplosion wurde u.a. mit „deutlich höhere Grunderwerbskosten“ begründet (siehe Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 05.05.2017 auf die Anfrage des Abgeordneten Dr. Magerl (Bündnis 90/Die Grünen) vom 07.04.2017).

Der zweite Faktor, der mit fast einer Million Euro wesentlich zur Kostensteigerung beitragen wird, dürfte die „Notwendigkeit einer wesentlich aufwändigeren Binnenentwässerung“ sein – allerdings war die Notwendigkeit zumindest eines Pumpwerks jedem halbwegs vernünftig denkenden Menschen schon vorher klar. Wieso ein Pumpwerk nicht schon in den Basisstudien berücksichtigt wurde, ist uns unverständlich.

Selbst die Addition all der genannten Positionen können allerdings schwerlich eine derartige Kostenexplosion begründen, denn die Entschädigungen pro Quadratmeter sind seit Jahren gleichgeblieben. Eigentlich wäre sogar eine Kostenreduktion zu erwarten gewesen, denn die Kosten für den erforderlichen Grunderwerb müssten nach dem Wegfall der Dammlösung ja um 80-90 % geringer ausfallen, zudem wären Kosten für Rechts- und Verwaltungsstreitigkeiten weggefallen.

Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass einzelne Grundbesitzer ihr Grundstück nur in Gänze zum Verkauf anboten, nicht aber nur den erforderlichen Streifen und dass man diesen Forderungen entsprochen habe.

Wir bitten Sie uns zu bestätigen, dass diese Gerüchte unwahr sind und was die Verdreifachung der Kosten tatsächlich begründete.

  1. Kostensteigerung

Eng mit der obigen Frage ist die Frage verbunden, welche Kostenhöhe denn nun richtig ist und wodurch sich solche, u.E. unverständliche, „Verschätzungen“ und Kalkulationssprünge ergaben. Wir alle waren Bauherren, haben unsere Häuser geplant, Kostenvoranschläge eingeholt und uns um die Finanzierung gekümmert. Wenn wir in unseren privaten Bau- und Finanzplanungen derart aufgetreten wären, hätten wir schwerlich eine Bank finden können.

Wir wissen natürlich auch, dass die endgültige Höhe der Kosten erst nach Vorlage der Planungsergebnisse vorliegt. Aber es ist schon bemerkenswert, wie sich das oben beschriebene „Schätzwerk“ im Laufe der Jahre auf die Kostenentwicklung auswirkte – es ist ja nicht so, dass ein WWA erstmals in seinem dienstlichen Leben einen solchen technischen HWS skizziert, plant, schätzt.

Beachtlich finden wir allerdings, dass in der WWA-Präsentation bei der Bürgerinformation vom 18.10.2016 die Kosten mit 10,7 bis 13 Millionen Euro angegeben wurden, in der Antwort vom 05.05.2017 auf die o.a. Anfrage des MdL Dr. Magerl aber nur noch mit 9,1 Millionen Euro. 

Wir bitten um Mitteilung, was die wundersame Kostenreduktion bewirkt haben mag bzw. welche der Zahlen annähernd richtig sein dürfte, denn immerhin muss die Marktgemeinde ihre mittelfristige Finanzplanung darauf ausrichten können.

  1. Sichtachsen

In Ihrer Antwort vom 31.03.2017 stellen Sie lapidar fest, dass nach derzeitigem Stand in der weiteren Planung keine Sichtachsen vorgesehen seien.

Das ist insoweit nicht ganz richtig, als das WWA Deggendorf im September 2015 auf Anfrage dem Anlieger Kranz eine Fotomontage zur Verfügung stellte, in der zur Darstellung der Planungslinie zwei 4-m-lange Sichtachsen eingezeichnet wurde. Im Januar 2017 wurde auf Wunsch des Anliegers Kranz vom WWA ein „Phantomgerüst“ (Lattenkonstruktion mit Folie bespannt) an seiner Grundstücksgrenze montiert, welches die endgültige Planungshöhe der Mauer (Gesamthöhe 3,50 m) ebenso demonstrieren sollte, wie die vom WWA geplante Höhe der Grundmauer (1,75 m, eigens mit aufgesprühten Steinsymbolen versehen). Dazu war in dem bislang einzigen „Orientierungsgespräch“ mit den Grundstückseignern im März 2016 anhand der Planungsvariante C2 signalisiert worden, dass man die Dammbalken oberhalb der Grundmauer zwischen Stahlbetonsäulen einschieben könne, was ja auch in den nachfolgenden Maßnahmen des WWA (Photomontage und Phantomgerüst) so umgesetzt wurde. Auch in dem begleitenden Mailverkehr zwischen WWA und Anlieger Kranz wurde vom WWA signalisiert, dass man seine Anregungen bei der Planung berücksichtigen werde, die Höhe der Grundmauer diskutieren könne, etc.

Der Marktgemeinderat hatte am 16.05.2017 die Gelegenheit ergriffen, das Phantomgerüst vor Ort zu besichtigen und nach der anschließenden Debatte einen Ergänzungsbeschluss gefasst, in dem das WWA gebeten wurde, eine parallele Planung (Variante 1: Kompaktmauer Variante 2: Kombilösung im bebauten Bereich, bestehend aus Kompaktmauer und Mobilelementen zwischen Stahlbetonstützen) in Auftrag zu geben.

Wir kennen die geradezu extreme „Zurückhaltung“, die das WWA in der Frage zu Mobilelementen in Erlau an unseren beiden Bürgerinformationsabenden zur Schau stellte. Wir wissen aber auch, in welchen Städten das gleiche WWA den technischen HWS mit Mobilelemente plant (Paradebeispiel Passau), an welchen Stellen in Bayern (außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des WWA Deggendorf), wo in der Bundesrepublik und wo sonst in Europa Wasserwirtschaftsämter und vergleichbare Behörden/Organisationen mit Mobilelementen planen und längst arbeiten.

Wieso sind Mobillösungen nur in Erlau nicht notwendig?

Wieso stellen sie nur bei uns einen vermeidbaren Schwachpunkt im HWS dar, während überall sonst und selbst in der gleichen Marktgemeinde eine Mobillösung (übrigens entlang einer Platanen-Allee) für richtig befunden wurde?

Wieso entspricht die Mobillösung angeblich nicht dem „Minimierungsgebot“, wenn unsere Recherchen ergaben, dass der Quadratmeterpreis für Mobilelemente beispielsweise bei der Fa. GOH bei 500 – 600 Euro liegt (einschließlich der Stützen, die in unserer Planung jedoch wegfielen), der Kubikmeter Stahlbeton bei 450 Euro (wobei die Kosten für Schalung und Bewehrung hinzugerechnet werden müssten).

In Erlau geht es zudem um eine Kombilösung auf der Länge von nur maximal 150 m, damit die dort wohnenden Bürger dank des technischen HWS nicht wie hinter Gefängnismauern leben müssen und ihre Grundstücke durch die Sichtachsen wenigstens noch einen Teil ihres Wertes behalten.

Darin sehen wir die von Ihnen hinterfragte „zwingende Notwendigkeit für die Scharten“. Notwendig im Rechtssinne ist die Kompaktmauer sicher nicht, die Kombilösung wäre genauso geeignet. Eine Kombilösung ist auch eher verhältnismäßig, greift weniger einschneidend in die Bürgerrechte ein. Erlauer Bürger sind keine Bürger zweiter Klasse und dürfen, entsprechend jahrzehntelanger Verfassungsrechtsprechung, nicht zum bloßen Objekt staatlichen Handelns herabgewürdigt werden.

 

Wir bitten Sie, gem. Marktbeschluss den Planungsauftrag entsprechend anzupassen. Hierzu bitten wir um einen zeitnahen Gesprächstermin.

Mit freundlichen Grüßen

I.A.

Gertraud Himsl

 

 

 

 

 

 

Vertreten durch:                         Gertraud Himsl  |  Donaugründe 12  |  D-94130 Obernzell,  |  josef-gertraud.himsl@t-onlinde.d

Lenkungsgruppe:                         Uwe Kranz / Bettina Kranz / Josef Himsl / Heinz Warmuth / Annemarie Warmuth / Jürgen Mager

 

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