Schreiben UK an Fa. WECO vom 15.02.2018

21. Juni 2021

l

Uwe G. Kranz

UWE KRANZ, GARTENSTRASSE 11, D-94130 OBERNZELL 

Fa. Werner Consult (WECO)

Ziviltechnikergesellschaft m.b.H.

Leithastraße 10

A-1200 Wien

 

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom                                                                                                                                              Datum

15.02.2018

Hochwasserschutz Erlau                                                                                                  Bauabschnitt 02 (Donaugründe)

Anlg. – 5 –

Sehr geehrter Herr Dr. Haslbauer

wir sind Eigentümer eines der von der Flut 2013 am meisten betroffenen Grundstücke (Flur 2288/24) und wollen vermeiden, dass erst nach abgeschlosener Planung, vielleicht sogar erst nach Verwaltungsrechtsstreit die von uns geforderte und einzig verhältnismässige Lösung (im bebauten Bereich: 1,50 m Grundmauer, ausreichende Sichtachsen mit Mobilelementen zwischen 1-m-breiten StB-Säulen) Berücksichtigung finden kann.

Nachdem die Probebohrungen bald abgeschlossen sind und bisher selbst in 20 m Tiefe nur Kies hervorbrachten, dürfte den konkreten Planungen in Kürze nichts entgegenstehen (sieht man evtl. von den Problemen ab, die das Grundstück Vogt verursacht). Da das WWA Deggendorf bzw. die Fa.Wagmann bereits bei der Planungsvergabe an Ihr Unternehmen für Ihre Planungen wichtige Unterlagen zurückhielt, die Sie Ende Oktober 2017

erst nachfordern mussten, gehen wir davon aus, dass Sie auch in unserer „causa“ nicht vollständig unterrichtet wurden, zumal das WWA eine sehr restriktive Form der Bürgerbeteiligung demonstriert, zumeist nur auf ministeriellen Druck agiert und selbst in offiziellen Schreiben nicht vor „alternativen Fakten“  zurückschreckt.

Bei den ersten Planungen (Basisstudien 2008/2014, Bürgerinformation 12.11.2015, die entsprechenden Unterlagen liegen Ihnen hoffentlich vor, ansonsten senden wir sie Ihnen gerne zu) ging das WWA noch vorrangig von Deichlösungen und von einem Kostenvolumen von 2,9 bzw. ca. 4 Millionen Euro aus.

Der bislang einzige konkreten Einbindung der unmittelbar Betroffenen (Donauanliegern), eine gemeinsame Besprechung von Vertretern des WWA, der Marktgemeinde und der Fa. Wagmann mit den jeweiligen Grundstückseigentümern (08. und 09.03.2016) lagen die gleichen Pläne vor, die auch bei der Bürgerinformation gezeigt worden waren. Allerdings räumte das WWA ein, dass die beiden Deichvarianten wohl wegen der hohen Grundstückskosten (27-m-tiefe Deichaufstandsfläche) nicht mehr in Frage kommen würden und signalisierten auch Entgegenkommen bei der Frage der Sichtachsen. Die von uns skizzierte Lösung (vier 2-m-Sichtachsen mit 1,0-m-breiten StB-Säulen und einer 2-m-breite Tür) wurde jedoch als „zu filigran“ verworfen (Anlg. 1 ).

Konsequenterweise (und unaufgefordert!) übersandte uns am 08.08.2016 das Planungsbüro Wagmann nach Absprache mit dem WWA eine Fotomontage einer möglichen Lösung; danach sollten über einer 1,75-m-hohen Grundmauer bis zur endgültigen Mauerkrone i.H.v. 3,50 m zwei 4-m-breite Sichtachsen mit Mobilelementen entstehen (Anlg. 2). Im folgenden E-Mail-Vekehr forderten wir eine Absenkung der Grundmauer auf 1,50 m und mindestens drei solcher 4-m-breiten Sichtachsen.

Bei der Bürgerinformation (BI) am 18.10.2016 wurde plötzlich alles ganz anders: Kosten in Höhe von 10,7 bis 13 Millionen Euro wurden genannt und Lösungen mit Mobilelementen in Erlau insbesondere vom WWA-Vertreter, Herrn Rogowsky, generell und vehement abgelehnt (Ausnahmen: Straßenquerungen). Mein Hinweis auf alternative, ästhetisch-funktionale Lösungen (wie in Österreichisch, speziell in der Wachau), wurden von ihm abschätzig mit den Worten abgetan: „Die werden schon sehen, was die davon haben!“. Selbst mein spezifischer Hinweis auf die ja auch von Ihnen und diversen österreichischen Universitäten mitgestalteten Studie zu Mobilelementen, herausgegeben vom österreichischen Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, wurde abgetan. Gleichwohl folgte Herr Rogowsky im Herbst 2017 einer Einladung von OB Dupper, Passau, um die gelungenen HWS-Bauwerke in Österreich zu bewundern und plant munter, nicht nur in Passau, HWS-Bauwerke mit Mobilelementen und 90-cm-hohen Grundmauern!

Unsere bei der o.a. BI vorgebrachte Forderung nach Demonstration der künftigen Mauer an unserem Grundstück durch ein „Phantomgerüst“ wurde positiv beschieden. Das Gerüst wurde Ende Januar von Bediensteten des WWA angeliefert und in Absprache mit mir aufgestellt. Die Arbeiter erläuterten dabei auch, dass der untere Teil, der mit den aufgesprüchten Steinumrissen bis 1,75 m, die Grundmauer demonstriere, der obere, weiße Teil stelle die endgültige Höhe (3,50 m) und den Bereich für noch einzuplanende Sichtachsen mit Mobilelementen dar (Anlg. 3).

Auf Antrag durch die Solidargemeinschaft führten Bürgermeister und Marktgemeinderat  am 16.05.2017 bei unserem Anwesen eine Ortsbesichtigung durch, die zur endgültigen Einsicht und zu einem am gleichen Abend gefassten einstimmigen Ergänzungsbeschluss zum Gemeinderatsbeschluss vom 12.09.2016 führte und in welchem das WWA beauftragt wurde, „eine genaue Kostenplanung“ für die Sichtachsen im bebauten Bereich durchführen zu lassen (Anlg.4).

Nach einem Schreiben des neuen Abteilungsleiters des WWA, Herrn Meinzer, vom 02.08.2017 an die Solidargemeinschaft HWS Erlau sei „die Verwendung mobiler Elemente auf das unumgängliche Maß zu minimieren, um mögliche Versagensrisiken des Hochwasserschutzes so gering wie möglich zu halten“.

Die Sichtachsen seien daher aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht notwendig, widersprächen dem Minimierungsgebot und stellten einen vermeidbaren Schwachpunkt im Hochwasserschutz dar. Das WWA will siedeshalb nicht in die Entwurfs- und Genehmigungsplanung übernehmen.

Herr Meinzer ging sogar so weit, in diesem Schreiben zu behaupten, das „vom WWA errichtete Phantomgerüst stellte lediglich die Oberkante es Hochwasserschutzes dar. Das aufsprühen von Steinsymbolen, sowie die Kennzeichnung einer Grundschutzmauer erfolge durch Dritte“  -diese Behauptung ist nachweislich unwahr, das sind „sog. alternative Fakten“ , um den Stimmungswandel zu kaschieren. (Anlg. 5).

Dabei wird jedoch verschwiegen,

dass eventuell gefährdender Baumbestand an Stellen mit Mobilelementen (d.h.auf        max. 100 m) problemlos gefällt werden könnte, was die WSV Regensburg seit Jahr           und Tag an der Uferböschung sowieso schon wegen des wildwachsenden            Baumbestandes ständig machen muss (alle Bäume hatten sich übrigens wild gesät);

dass technische HWS-Bauten mit Mobilsystemen bayern-, deutschland- und      europaweit geplant und ausgeführt werden, in Passau sogar für Parkplätze unterhalb           der Schanzlbrücke, d.h. das selbe WWA sieht „Versagensrisiken“ nur dort, wo es will;

dass ein Kostenvergleich zwischen StB-Mauer (Preis/Kubikmeter ca. 450 € – ohne         Bewehrung und Schalungsarbeiten) und Mobilelementen (Preis/Quadratmeter 500    bis 600 € (Angebot Fa. GOH, einschl. Stützpfeiler, die bei uns nicht erforderlich   wären, da StB-Stützen) nur unwesentlich zu Ungunsten der Mobilelemente ausfiele;

dass die im LFU-Merkblatt 5/24 zum “Einsatz von mobilen Elementen für den     planmäßigen HWS“ (01.12.2010) betonten Nachteile mobiler Systeme (Leichtigkeit      der Konstruktion, Stützenhöhe, etc.) durch die Planung einer StB-Grundmauer  (1,50)       und StB-Säulen zur Aufnahme der Dammbalken (2,0 m) entfielen. Damit würde auch der geforderte minimale Ressourceneinsatz beachtet, insbesondere, wenn die         Dammbalken am Kinderspielplatz eingelagert würden, um die Transportwege     zusätzlich zu reduzieren;

dass auch die in dem o.a. Merkblatt hervorgehobene besondere Gefahr durch evtl.              Treibgutanprall im BA 02 längs der Donau vernachlässigt werden könnte, da der   Schutzbereich in einer Innenkurve der Donau liegt. Anders ist das bei dem westlichen   Abschluss des HWS (zwischen Edlhof und Ortseinfahrt), wo man glaubt, mit einem Sicherheitsbord von +20 cm die Probleme meistern und das eigentlich gem. § 78    WHG verbotene Bauwerk fast quer zur Fließrichtung der Donau planen und           erbauen zu können.

Sehr geehrter Herr Dr. Haslbauer, wir hoffen sehr, Ihnen mit diesem Schreiben die aktuelle Situation besser verständlich gemacht zu haben.

Wir unmittelbaren Donauanlieger haben die Immobilien am Donauufer gebaut bzw. gekauft wegen des einzigartigen Ausblicks auf die Donau – und dafür deutlich mehr zahlen müssen, als andere Bauherren in Erlau. Wir konnten uns auf amtliche Bebauungspläne und Baugenehmigungen verlassen, uns wurde von amtlichen Stellen zugesichert, dass wir keinen Hochwasserschaden erleiden würden, weil man über das WKW Jochenstein regulierend eingreifen könne. Wir tragen nun die gesamte Last des HWS, nur wir verlieren Grund und Boden zu Mindestpreisen, unsere Bäume und Gartenanlagen im Arbeitsbreich (ca. 8 m) werden zerstört, wir leiden unter monatelangem Baulärm und dann will man uns auch noch die Aussicht auf eine Gefängnismauer zumuten? Das ist weder notwendig, noch verhältnismässig oder  zweckmässig, und schon gar nicht wird das verfassungsrechtliche Gleichheitsgebot beachtet.

Wir würden uns freuen, von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

 

https://www.lfu.bayern.de/wasser/merkblattsammlung/teil5_gewaesserentwicklung_wasserbau/doc/nr_524.pdf

Beim Einsatz von mobilen Elementen muss vorab nachgewiesen werden, dass mangels anderer vertretbarer Alternativen nur durch diese Art der Maßnahme ein Hochwasserschutz erreicht werden kann!

Mobile Systeme bergen im Vergleich zu dauerhaften Hochwasserschutzeinrichtungen ein höhe-res Risiko: im Hochwasserfall muss die Anlage erst komplett aufgebaut werden, um die Schutzfunktion gewährleisten zu können. Zudem ist durch die Leichtigkeit der Konstruktion dieses System anfälliger für Schäden, beispielsweise

durch Überströmen oder Treibgutanprall. Deshalb gilt für den Einsatz dieser Anlagen ein Minimierungsgebot:

Minimierungsgebot

Wird eine mobile Hochwasserschutzanlage geplant, ist ihr Umfang auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Die Wandhöhe ist gegebenenfalls unter Einbeziehung eines zusätzlichen Grundschutzes (Mauer, Deich) so zu wählen, dass minimale Stützenhöhen erforderlich werden. Auch die Länge der Mobilwand ist auf den unmittelbar erforderlichen Umgriff zu begrenzen. Damit wird auch auf einen minimalen Ressourceneinsatz beim Aufbau hingearbeitet.

 

 

 

 

Netiquette zur Benutzung der Kommentarfunktion!

Jeder Besucher und Leser meines Blogs kann seine eigenen Standpunkte frei und öffentlich vertreten, solange diese angemessen und sachlich formuliert sind. Sollten andere unterschiedlicher Meinung sein, so respektieren Sie bitte abweichende Ansichten. Im Rahmen einer Diskussion bitten wir um höflichen und respektvollen Umgang.

Es ist nicht erlaubt, andere Besucher/Leser und/oder deren Aussagen durch eigene Äußerungen als minderwertig darzustellen oder diese zu beleidigen. Darüber hinaus haben rassistische, diskriminierende, obszöne, pornografische, drohende, beleidigende, herabsetzende, irreführende und/oder gesetzeswidrige Inhalte, Kommentare und Links zu Seiten mit solchen Inhalten auf meinem Blog nichts zu suchen. Diese werden ohne Ausnahme und vorherige Ankündigung gelöscht.

Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, auf meinem Blog direkt oder indirekt Werbung für eigene Produkte oder Dienstleistungen, sowie für Dritte zu machen.

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert